TSV 1860 München verklagt FC Bayern: Für Ankauf der Anteile an Allianz-Arena soll  Rekordmeister weitere  Millionen zahlen

Klage eingereicht: Löwen wollen Millionen vom FC Bayern

704.02.10|TSV 1860|217 Kommentare
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München - Nach ihrem Teilerfolg beim Catering-Disput mit der Allianz-Arena, gehen die Münchner Löwen in die Offensive: Sie haben Klage gegen die Bayern im Zusammenhang mit dem Kauf der Arena-Anteile eingereicht.

© dpa

Ein Mieter muckt auf: Der TSV 1860 will künftig weniger zahlen und an den Einnahmen in der Arena partizipieren.

Der Saal 301 des Münchner Landgerichts ist kein Platz für Träume: Wände weiß, Tische hellbeige, Stühle schwarz, Boden unscheinbar, graue Lamellen verbauen den Blick hinaus auf das Treiben am Lenbachplatz. Es ist auch kein Ort, wo man sich wegducken kann vor dem Auge des Gesetzes, und so standen sich der FC Bayern (in Form der Allianz Arena GmbH) und der TSV 1860 auf einem Terrain gegenüber, das in etwa die Maße eines 16-m-Raums hat. Knapp eine Halbzeit dauerte das Duell, bei dem es um Zahlungen im Catering in der Allianz Arena ging, und am Ende fühlten sich die Löwen als Gewinner. „Wir sind mit dem Ausgang zufrieden“, sagte Anwalt Marc Weßling, „die Richterin ließ durchblicken, dass der Gedanke der Kartellrechtswidrigkeit gegeben ist.“ Die zweite Halbzeit des Duells ist für 24. März vorgesehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verlauf:

Die Catering-Klage

Der TSV 1860 hat seit Beginn der Saison die Zahlungen der Catering-Pauschale an die Allianz Arena GmbH eigenmächtig gekürzt. Der Streitwert beläuft sich aktuell auf rund 500 000 Euro. Die Löwen meinen, dass ihr Mietvertrag „sittenwidrig und kartellrechtswidrig“ sei. Die Arena GmbH klagt auf Begleichung der Schulden. Mit dem Punkt „Sittenwidrigkeit“ habe das Gericht so „seine Probleme“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Waitzinger, „aber der Gedanke der Kartellrechtswidrigkeit ist nicht so abwegig.“

Allianz Arena: Solarium für den Rasen

Die Stadion GmbH dürfe ihre Monopolisten-Stellung „nicht missbräuchlich verwenden“. Die Frage sei nun, ob der TSV 1860 im Jahr 2006 bzw. 2008 genötigt wurde, in außergewöhnlicher Notlage überteuerte Verträge zu unterzeichnen. 2006 konnte allein der Verkauf der Arena-Anteile an den FC Bayern die Insolvenz abwenden, und im Zuge dessen wurden neue Verträge aufgesetzt. Erhält 1860 vom Gericht Recht, liegt bereits eine Hilfswidrigkeitsklage vor: Man fordert dann 2,1 Millionen zurück, die man in den letzten Jahren an Bewirtungskosten zu viel bezahlt hätte.

Die Kartellrechtsfrage

Der TSV 1860 sieht die Stadion GmbH in einer Monopolisten-Stellung, mit der der Zweitligist ausgenützt wird. Als 2006 die Insolvenz drohte, habe der FC Bayern mit dem Kauf der Arena-Anteile zwar geholfen, „aber nur kurzfristig“, so Anwalt Weßling, „jetzt holt er sich langfristig das Geld wieder – so etwas ist keine angemessene Hilfe“. Man habe nach Auflösung der Stadion-Partnerschaft keine andere Möglichkeit gehabt, als als Mieter weiterzumachen. „Ein normaler Mieter hätte diese Catering-Pauschale aber niemals akzeptiert“, sagte Weßling. Gerhard Riedl, Anwalt der Gegenseite, konterte, man sei 1860 in vielen Punkten extrem entgegengekommen, unter anderem wurde die jährliche Miete von drei Millionen auf eine Million reduziert. „Der Beklagte kann nicht die Arena in Anspruch nehmen und Konditionen zahlen, als würde man in Unterhaching spielen. Wenn es ihnen zu teuer ist, sollen sie in Haching spielen“, so Riedl. Arena-Alternativen gäbe es laut Richterin aber nicht: „Das Grünwalder Stadion müsste umgebaut werden, Unterhachings Stadion ist zu klein und Augsburg Schmarrn: zu weit weg – 1860 ist ja ein Münchner Verein.“

Standpunkt Beklagter

Der bestehende Vertrag sei „der schleichende Tod für den TSV 1860“, meinte Weßling, bei Prüfung der Sachlage habe er „einige Bauchschmerzen“ gehabt: „Unsere Partei wurde über den Tisch gezogen.“ Der Kontrakt hindere 1860 daran, sich wirtschaftlich besser aufzustellen, nur mit Glück und dem Verkauf von Talenten sei man gerade überlebensfähig. Auf Dauer sei das jedoch kein Zustand. „Wir müssen nachverhandeln, aber dafür fehlt bei der Gegenseite die Bereitschaft.“

Standpunkt Kläger

„Vertrag ist Vertrag“, pochte Riedl mehrfach auf bestehende Vereinbarungen. Von den 3000 Business-Sitzen seien 1500 bei jedem Heimspiel besetzt, es sei „abwegig und aberwitzig“, dass 1500 unbesetzte Stühle „den wirtschaftlichen Tod des Klubs bedeuten sollen“. Zu behaupten, die Sitze seien nicht an den Mann zu bringen, sei „Unsinn“, es gebe viele Maßnahmen, die man ergreifen könnte. „Aber der Beklagte sieht sich dazu nicht in der Lage, aber das ist nicht das Problem unserer Partei – man kann seine Probleme nicht einfach auf den Partner abwälzen.“ Zumal die Konditionen für den TSV 1860 gut seien: „Der FC Bayern zahlt mehr Miete.“

Weiteres Vorgehen

Den Vorschlag der Richterin, sich andernorts zu einigen, lehnt die Stadion GmbH ab. „Das schließen wir aus“, stellte Riedl klar, „wir wollen das vor Gericht geklärt haben.“ Der Termin für eine Entscheidung ist nun der 24. März. Die Mietminderung von zwei Millionen pro Jahr sei „eine ganze Menge“, gab Waitzinger zu Bedenken, und auch wenn sich die Löwen als Sieger der Verhandlung fühlten, stellte die Vorsitzende dennoch klar, es sei letztlich „nicht maßgeblich, was 1860 stemmen kann“.

Für Nostalgiker: Tour durch das Grünwalder Stadion

Ein Problem sei in ihren Augen, dass beide Klubs aufeinander angewiesen seien: „Sie werden weiter miteinander leben müssen – vielleicht sollte man alles auf wirtschaftliche bessere Füße stellen.“ Die Löwen wollen künftig sogar von den Einnahmen als Mieter profitieren, in den Logen wie beim allgemeinen Catering. Bisher seien nur Kosten auf sie umgelegt worden, von den Erträgen hätten sie nichts. „Das ist der Klassiker: Privatisierung von Gewinn und Sozialisierung von Verlusten“, sagte Michael Priebe, neben Weßling Vertreter des TSV 1860.

Und die nächste Klage liegt schon vor

Der TSV 1860 hat eine Klage bezüglich des Verkaufs der Stadionanteile im Jahr 2006 an den FC Bayern eingereicht. Hintergrund ist zum einen, dass die Maßnahme erfolgen musste, weil die Rückkaufsrechte ansonsten am 31. Dezember verjährt und damit alle Ansprüche erloschen wären. Zum anderen habe man, sagte 1860-Geschäftsführer Manfred Stoffers unserer Zeitung, „berechtigte Zweifel daran, dass die Anteilskaufabwicklung von 2006 rechtlich haltbar ist. Wir haben Grund zur Annahme, dass der Kaufpreis unangemessen niedrig war.“ Weßling erklärte, die Haltung der Gegenseite sei juristisch zweifelhaft: „Es ist nicht so einfach, zu sagen: Vertrag ist Vertrag. Verträge müssen sich an Recht und Gesetz halten – wir greifen beide Verträge an.“ 2006 hatten die Bayern dem Lokalrivalen für die Anteile offiziell elf Millionen überwiesen, das sei aus Sicht der Löwen „eindeutig zu wenig“. Man habe schon versucht, deshalb mit dem ehemaligen Partner ins Gespräch zu kommen, doch bisher stieß man auf Ablehnung. Am Ende des Prozesses könnte es so kommen, dass sich 1860 wieder einkaufen könnte in die Partnerschaft. Einen Investor würde man laut Weßling auftreiben. Zunächst sei die Klage aber ein Hebel, die Gegenseite zu Verhandlungen zu bringen.

Die Gefahr, aus dem Mietverhältnis zu fliegen, besteht laut Weßling in keinem Fall. Selbst wenn die Löwen vor Gericht den Kürzeren ziehen. „Der Partner kann uns nicht rauswerfen, sondern muss uns immer einen angemessenen Mietvertrag anbieten.“ Drei Ziele wolle man nun erreichen, so Priebe: Die Catering-Pauschale soll nur noch wie seit Sommer bezahlt werden. Und man will an den Logen-Einnahmen sowie dem allgemeinen Stadion-Catering anteilsmäßig partizipieren. „Die Hinweise der Richterin machen uns Mut, dass wir uns auf solider juristischer Basis bewegen und nicht auf dem Holzweg. Umso mehr würde es mich freuen, wenn beide Parteien doch noch an einen Tisch kommen“, sagte Stoffers, „es geht nicht darum, irgendjemanden zu besiegen. Sondern ausschließlich darum, den TSV 1860 zukunftssicher zu machen.“

Uli Kellner / Andreas Werner

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