München - Die Rotlicht-Affäre in Frankreich könnte Franck Ribéry auch in Deutschland Ärger bereiten. Doch Franck Ribéry will sich von all den Unannehmlichkeiten nicht unterkriegen lassen.

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Franck Ribéry droht auch in Deutschland ein Verfahren
Die Staatsanwaltschaft München bestätigte, dass sie sich ebenfalls den Vorgang anschaue. Es handle sich um eine „Vorprüfung“. Barbara Stockinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft: „Wir schauen uns derzeit den Vorgang an, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.“
Auf die Frage, ob er Angst um seine Karriere habe, sagte er: „Nein. Auch nach dem Tag vor Gericht in Paris nicht. Denn ich habe mir nichts bewusst zu Schulden kommen lassen.“ Ribéry: “Meine Familie ist für mich da. Besonders meiner Frau möchte ich danken. Auch der ganze Verein stand und steht uneingeschränkt hinter mir. Das werde ich Bayern München nie vergessen.“
Karl-Heinz Rummenigge äußerte sich besorgt über den juristischen Ärger seines Topstars, der kürzlich den Vertrag bis 2015 verlängert hatte. „Ich glaube, das ist eine politisch motivierte Geschichte wegen des schlechten Abschneidens der französischen Nationalmannschaft bei der WM. Ribéry soll zum Sündenbock gemacht werden. Wir machen uns große Sorgen über den Ausgang des Verfahrens“, sagte Rummenigge in der "Bild".
Die französische Sportministerin Roselyn Bachelot hat erklärt, dass sie „keinen Spieler in die Nationalmannschaft berufen würde, gegen den ermittelt wird“. Der neue Verbandspräsident Fernand Duchaussoy sagt, er sehe nicht, „wie ein Spieler, gegen den ein Anklageverfahren eingeleitet wurde, für das Team Frankreichs nominiert werden kann“. Damit droht Ribery das Aus im Nationalteam. Gegen ihn war in Frankreich ein Anklageverfahren eingeleitet worden. Er hatte bezahlten Sex mit einer Prostituierten eingeräumt, die seinerzeit minderjährig war. Allerdings beteuert der Bayern-Spieler, damals nicht das Alter (17) der Frau gekannt zu haben. Die junge Frau bestätigte diese Aussage. Ribéry droht in Frankreich eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Ribéry soll die damals minderjährige Prostituierte auch einmal nach München einfliegen lassen und sich mit ihr in einem Hotel getroffen haben. Sexuelle Kontakte zu minderjährigen Prostituierten gegen Bezahlung sind auch hierzulande strafbar.
tz



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