Frankfurt/Main - Der Streik am Frankfurter Flughafen geht weiter. Über 282 Flüge wurden bereits anulliert. Für Reisende ein Alptraum. Diese Recht haben gestrandete Passagiere.

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Flugpassagieren steht bei Streik Ersatzbeförderung zu.
Fluggesellschaften müssen für Reisende bei einem Streik schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Zudem sind sie verpflichtet, gestrandete Passagiere mit Essen und Getränken zu versorgen, sagt der Reiserechtler Paul Degott.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Degott rät, sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen zu informieren.
Diese Frage ist strittig. Laut Degott ist es zweifelhaft, ob es sich bei dem Streik um höhere Gewalt handelt. Denn anders als bei Fluglotsen seien die Vorfeld-Mitarbeiter beim Flughafenbetreiber angestellt. Dieser müsse für einen reibungslosen Betrieb sorgen. Zudem sei der Streik absehbar gewesen. Dementsprechend bestehe unter Umständen für Passagiere die Möglichkeit, von den Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften Schadenersatz zu erhalten.
dpa



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