Berlin - Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Sorgerecht will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auch eine Regelung für ältere Fälle finden.

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“Natürlich muss es eine Übergangsregelung geben. Wir werden auch für Altfälle den Weg zu den Gerichten ermöglichen“, sagte sie der “Passauer Neuen Presse“ (Mittwoch). “Wir können nicht ausblenden, dass viele ledige Väter jahrelang keine Chance hatten, bei Gericht das Sorgerecht durchzusetzen. Dazu müssen wir ihnen jetzt die Wege eröffnen.“
Künftig sollten auch ledige Väter das Sorgerecht erhalten können, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, erläuterte die Ministerin. Dazu gehöre etwa die Anerkennung der Vaterschaft. Mütter müssten allerdings die Möglichkeit haben, innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen. “Das Familiengericht muss dann schon triftige Gründe dafür anführen, dass es nur einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuspricht.“
Der in Karlsruhe erfolgreiche Kläger Detlef Fürste aus Bad Oeynhausen in Nordrhein-Westfalen zeigte sich nach dem Urteil sehr zufrieden. “Heute ist ein Tag für alle Kinder, deren Eltern getrennt leben“, sagte er der in Oldenburg erscheinenden “Nordwest-Zeitung“ (Mittwoch). “Das Gericht hat sehr schnell und im Sinne der Kinder entschieden. Es ist ein weiterer Schritt zur Gleichberechtigung von Mann und Frau.“
Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, begrüßte das Urteil in der in Hannover erscheinenden “Neuen Presse“ (Mittwoch): “Nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben Jungen und Mädchen das Recht auf beide Elternteile, auch nach deren Trennung. Dieses Recht wird durch das Urteil gestärkt.“ Karlsruhe trage dem Wandel im Denken Rechnung, “dass es nicht immer nur um die Rechte der Eltern, sondern auch um die Rechte der Kinder geht“.
dpa
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