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Prozess vor Münchner Landgericht: Streit um Honorar nach Fund von Nazi-Raubkunst

Nazi-Raubkunst aufgespürt - Experten streiten um Honorar

München - Die Odyssee eines von Nazis gestohlenen Gemäldes von Camille Pissarro hat durch die Versteigerung bei Christie's in New York ein Ende gefunden. Gestritten wird rund um das Kunstwerk aber weiter heftig.

Nicht abgeschlossen ist der Streit um die Entdeckung des Bildes „Le Quais Malaquais et l'Institut“ und das dafür fällige Honorar. Der Münchner Anwalt und Filmemacher Norbert Kückelmann hat am Mittwoch bei Fortsetzung eines Rechtsstreits vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) gegen die Erbin des früheren Eigentümers, Gisela Bermann-Fischer, auf einer Zahlung von noch 160 000 Euro zuzüglich zu schon erhaltenen 40 000 Euro bestanden.

Gut einstündige Bemühungen des OLG-Senats um eine gütliche Einigung der jahrzehntelang befreundeten Streitpartner scheiterten an Kückelmanns Weigerung, sich mit 60 000 Euro zu begnügen.

Das von Camille Pissarro (1830-1903) war Eigentum von Gottfried Bermann, Schwiegersohn des Verlegers und Kunstsammlers Samuel Fischer. Die Gestapo beschlagnahmte es 1938 in seinem Wiener Haus, Bermann konnte entkommen. Jahrzehntelang wurde nach dem Bild gesucht, bevor es in der Schweiz gefunden, 2007 der Erbin zurückgegeben und in New York für 1,85 Millionen US-Dollar versteigert wurde.

Kückelmann hat mit Bermann-Fischer im Januar 2007 eine Vereinbarung getroffen, die ihm angeblich ein Mindesthonorar von 200 000 Euro zusicherte. Eine solche Garantiesumme „vermag ich nirgends zu erkennen“, sagt hingegen Bermann-Fischers Anwalt Gunnar Schnabel. Die Beteiligten hätten an einen Wert des Bildes von acht Millionen Euro geglaubt. „Das waren Fantasievorstellungen.“ Nach Beginn der Finanzkrise habe der Markt nicht mehr hergegeben als die 1,85 Millionen Dollar. Seine Mandantin sei nach Leistungen an Miterben und Kosten für die Erstreitung ihres Rechtes „praktisch leer rausgegangen, das ist die Tragik an der Geschichte“.

Als Zeugin sagte Kückelmanns Ehefrau, bei Abschluss der Honorarvereinbarung in der Anwaltskanzlei sei von wenigstens 200 000 Euro gesprochen worden. Sie war damals aber gar nicht direkt in dem Raum, sondern in einem Nebenzimmer. „Man hat den Eindruck, dass Sie sich etwas ausdenken“, mahnte der Richter die Frau. Eine Entscheidung soll am 29. Februar fallen

dpa

Rubriklistenbild: © Haag

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