1001.02.10|München|18 Kommentare
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München - Ein Benutzer klickt gegen einen Münchner Online-Abzocker zurück – und bekommt sowohl von Amts- als auch Landgericht Recht. Bringt er jetzt das ganze Imperium zu Fall?
Normalerweise läuft das mit den Internet-Abzockern so: Die Firmen bieten Gewinnspiele online an. Irgendwann sollen die Benutzer ihre Adresse eingeben – etwa, um sich eine mögliche Prämie zuschicken lassen zu können. Im Kleingedruckten steht aber eine Teilnahmegebühr, meist bis zu 50 Euro. Und die treiben die Internetfirmen zusammen mit Abmahn-Anwälten ein.
Doch jetzt klickt ein Benutzer zurück – und bekommt sowohl von Amts- als auch Landgericht Recht! Der Mann fordert seinen Gewinn von einer Million Euro plus Zinsen von rund 200 000 Euro ein. Und bringt damit womöglich ein ganzes Abzocker-Imperium zu Fall!
Es war am Abend des 22. September 2006: Michael Werner (41) besucht einen Freund nach der Arbeit. Der erzählt ihm von www.onlinequiz.de einer Münchner Internetfirma: Wer zehn Fragen richtig beantwortet, kassiert eine Million Euro! Der Freund kommt bis zur 1000 Euro-Gewinnstufe. Also setzt sich Werner, Musiker und Produzent in Köln, dran.
Michael Werner klickt sich auf der Seite durch. Er beantwortet Frage für Frage, sie starten ganz leicht. Zunächst muss man etwa ein Wortspiel ergänzen, auf „Sonne, Mond und…“ folgen vier Antwortmöglichkeiten: Sterne, Autos, Haus, Obst. Dann wird es immer schwerer. Schließlich erscheint die Gewinnseite – eine Million Euro. Werner macht ein Foto.
Die Firma zahlt aber nicht. Michael Werner sagt sich: „Ich lass mich doch nicht verar…“ – und klagt. Zunächst verlangt er nur 1000 Euro, damit die Prozesskosten bei einer Niederlage nicht explodieren.
Vor Gericht erscheint Firmen-Chef Bernhard Soldwisch (28) mit seinem Anwalt Bernhard Syndikus. Allein bei diesen beiden Namen bekommen Online-Aktivisten schon einen zittrigen Mouse-Finger. Auch sie füllen hunderte Beschwerde-Seiten.
Zahlen muss auch Mandant Soldwisch und sein onlinequiz.de. Das Amtsgericht sah in dem Angebot nicht etwa ein Glücksspiel, dann wären die Spielschulden Ehrenschulden und nicht einklagbar. Die Richterin urteilte, das Angebot sei vielmehr ein Geschicklichkeitsspiel und gab dem Kläger Recht. Das Landgericht bestätigte das Urteil in der Berufung.
Werners Anwalt Tarek Abdallah schickte die Rechnung über den Millionengewinn an die bekannte Firmen-Adresse des Chefs Soldwisch. Plötzlich ist sie unzustellbar! „Ich werde ihn bis ans Ende der Welt verfolgen“, sagt Michael Werner. „Er hat zwei Chancen: zahlen oder ins Gefängnis!“ Der Musiker erwägt, den Münchner wegen gewerbsmäßigen Betrugs anzuzeigen.
Syndikus und Soldwisch wollten sich auf Anfrage der tz zu dem Sachverhalt nicht äußern. Gestern war auch die Internetseite www.onlinequiz.de nicht erreichbar.
David Costanzo
Die tz gibt Tipps, wie Sie sich vor Internet-Abzockern schützen können:
Laden Sie Software nur vom Hersteller!
Achtung vor Google! Die Google-Suche führt oft genug direkt zu Abzock-Seiten. Der Suchbegriff „Open Office Download kostenlos“ verlinkt häufig zu openoffice.schneller-net.de – wieder eine Falle!
Abzock-Websites erkennen! Auch wenn die Preise für die Abos sorgfältig versteckt sind – irgendwo sind sie immer zu finden, meist unten auf der Homepage unter Links wie „AGB“ oder „Nutzungsbedingungen“.
Programme löschen! Wenn Sie in die Abo-Falle getappt sind, löschen Sie unbedingt die heruntergeladene Software. Oft sind hier auch Viren enthalten.
Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen! Sie müssen nicht bezahlen, wenn Sie nicht deutlich auf die Kosten hingewiesen wurden.
Sie müssen nicht auf eine Rechnung reagieren. Aber eine Reaktion schadet nicht – falls Sie sich besser fühlen.
JH
Rubriklistenbild: © Kurzendörfer
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