422.02.10|München|28 Kommentare
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München - Dinge gibt's, die gibt's gar nicht: Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat einen Hund (!) angeschrieben, um Rundfunkgebühren einzutreiben. Lesen Sie die kuriose Geschichte.

© Westermann
Schau doch nicht so traurig: Der Golden Retriever Orlando soll GEZ-
Na schön, zugegeben: Manchmal schaut er schon ein wenig fern. Fußball zum Beispiel, weil ihn die Ballspiele schon von frühester Jugend an fasziniert haben. Auch Tier-
Das meint auch die Kölner Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-
An diesem Herrn Henne wird sich die GEZ jedoch die Zähne ausbeißen. Der ist nämlich erst sechs Jahre alt – und ein reinrassiger Golden Retriever, also nachweislich ein Hund! Orlando kam bereits als Welpe zu Edeltraud und Jörg Henne. Die Verwaltungsangestellte und der Kassierer leben in Giesing. Sie haben Orlando groß gezogen und lieben ihn sehr: „Er ist der Mittelpunkt unserer Familie.“ Am 5. Februar bekam der heißgeliebte Mittelpunkt plötzlich Post: „Wir haben das für einen Witz gehalten und erst mal gar nichts unternommen.“ Mittlerweile dämmert es den beiden, dass es besser wäre, denn Irrtum rasch aufzuklären. Denn die GEZ ist erfahrungsgemäß hartnäckig.
Nicole Hurst: „Meist sind es Hunde und Katzen. Damit wollen manche Teilnehmer ihre Gewinnchancen erhöhen.“ Oder Minderjährige beschummeln auf diese Weise Online-
Dorita Plange
Stichwort GEZ:
GEZ Fast 40 Millionen Teilnehmerkonten werden bei der GEZ in Köln geführt. Der Gebühreneinzug ist ein Massenverfahren – bei dem es wie die GEZ ohne Umschweife einräumt – zu kuriosen Fehlern kommen kann. So bekam bereits die Dalmatinerhündin „Molly“ einen offiziellen Bescheid und ebenso die Heilige Walburga, die allerdings bereits anno 779 verstorben ist. Die GEZ schreibt alle Privatpersonen und Selbständige ab 18 Jahren sowie Unternehmen an, die noch kein GEZ-
Die Statistiken belegen nämlich, das nahezu 100 Prozent aller Bundesbürger ein Radio und 95,5 Prozent einen Fernseher haben. Die GEZ beschäftigt selbst keine Mitabeiter, die von Haus zu Haus laufen und Schwarzseher jagen. In solchen Fällen handelt es sich laut GEZ stets um Mitarbeiter der öffentlichen Rundfunkanstalten – in Bayern also um Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks. Die muss man zwar nicht hereinlassen, ist ihnen gegenüber aber zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.