Luxemburg - Betreiber von Internet-Plattformen müssen nach einem Urteil des höchsten europäischen Gerichts keine Filtersysteme für urheberrechtlich geschützte Werke einrichten.
Eine solche Verpflichtung wäre nicht im Einklang mit einem angemessenen Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Auch die Nutzer von Internet-Angeboten hätten “Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen“.
In dem konkreten Fall ging es um juristische Schritte der belgischen Rechtevereinigung Sabam gegen das Soziale Netzwerk Netlog in den Niederlanden. Sabam, die “Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers“, wollte Netlog gerichtlich dazu bringen, mit einem technischen Filtersystem das Copyright auf den Profilseiten seiner Nutzer durchzusetzen.
dpa



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