025.05.09|Welt|3 Kommentare
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Frankfurt/Main - Sie haben offensichtlich nichts aus ihrer Strafe gelernt: Zwei als U-Bahn-Schläger bekannt gewordene Jugendliche sind in Frankfurt wegen einer Messerattacke erneut verurteilt worden.
Die beiden 19 Jahre alten Männer aus Frankfurt erhielten wegen eines grundlosen Angriffs auf einen Bekannten Haftstrafen von fünf und drei Jahren. Das Landgericht Frankfurt ging allerdings nicht wie die Anklagebehörde von einem Totschlagsversuch aus, sondern verurteilte die 2008 als “Frankfurter U-Bahn-Schläger“ in die Schlagzeilen gekommenen Männer nur wegen gefährlicher Körperverletzung.
Weil der Hauptangeklagte über einen drohenden Haftaufenthalt frustriert war, begann er mit dem späteren Opfer einen Streit, in dessen Verlauf das Messer eingesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft sah hierin zunächst sogar einen Mordversuch “aus niederen Beweggründen“, zumindest jedoch einen bedingten Tötungsvorsatz. Das Gericht stellte im Urteil jedoch fest, dass es an einem eindeutigen Tötungsmotiv mangele.
Darüber hinaus seien die beiden Männer stark alkoholisiert gewesen. Weil es in der mehrwöchigen Beweisaufnahme nicht geklärt werden konnte, wer von beiden das Messer eingesetzt hatte, wurden sie wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft, deren Vertreter Haftstrafen von sieben und fünfeinhalb Jahren gefordert hatte, erwägt Rechtsmittel gegen das Urteil.
dpa
Rubriklistenbild: © dpa
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