Josef Scheungraber: Verteidigung will Freispruch in Kriegsverbrecherprozess

Verteidigung will Freispruch in Kriegsverbrecherprozess

203.07.09|Bayern|12 KommentareFacebook
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München - In einem der letzten deutschen Kriegsverbrecherprozesse hat die Verteidigung vor dem Münchner Schwurgericht am Freitag einen Freispruch des Angeklagten Josef Scheungraber (90) verlangt.

Josef Scheungraber: Seine Anwälte fordern den Freispruch.

© dpa

Josef Scheungraber: Seine Anwälte fordern den Freispruch.

In einem der letzten deutschen Kriegsverbrecherprozesse hat die Verteidigung vor dem Münchner Schwurgericht Freispruch für den Angeklagten Josef Scheungraber beantragt. Dem 90-Jährigen wird 14-facher Mord vorgeworfen. "Es lässt sich nichts, aber auch gar nichts zusammentragen, das die persönliche Schuld des Angeklagten erkennen lässt", fasste Anwalt Christian Stünkel seinen Eindruck vom Ergebnis der fast zehnmonatigen Verhandlung zusammen.  

Scheungraber soll als Kompaniechef des Gebirgspionierbataillons 818 im Juni 1944 in der Toskana einen Vergeltungsschlag für den Tod von zwei Soldaten in einem Partisanenhinterhalt befohlen haben. Vier Zivilisten waren erschossen, elf weitere in einem Haus in die Luft gesprengt worden. Nur einer überlebte.

Auch die beiden anderen Verteidiger des Angeklagten, Klaus Göbel und Rainer Thesen, forderten Freispruch. Göbel plädierte hilfsweise auf Einstellung des Verfahrens. Das gegen Scheungraber in dessen Abwesenheit in Italien ergangene Urteil auf lebenslange Haft sei rechtskräftig geworden und damit ein Verfahrenshindernis. Es gelte das Verbot der Doppelverfolgung derselben Straftat.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte im Zuge des Verfahrens vor einem Militärgericht in La Spezia ihre Ermittlungen gegen Scheungraber aufgenommen. Anklagevertreter Hans-Joachim Lutz hatte am vorangegangenen Sitzungstag in München ebenfalls lebenslange Haft für den 90-Jährigen gefordert. Laut Anwalt Stünkel hat die Beweisaufnahme Lücken aufgrund des langen Zeitraums seit dem Massaker. "Zeugenaussagen zu Ereignissen vor 65 Jahren sind noch sorgfältiger abzuwägen als zu Vorfällen vor einem halben Jahr", mahnte der Anwalt.

Für die Beweiswürdigung seien "klare Tatsachen" erforderlich, die "eine eindeutige Schlussfolgerung auf die persönliche Schuld Scheungrabers erlauben". Allein das Eingebundensein in einen Truppenverband trage keinen Schuldspruch. "Wir haben die Tatsache, dass Menschen in ein Haus getrieben und dieses Haus gesprengt wurde", sagte Stünkel, "alles andere ist bloße Vermutung". Anwalt Thesen schloss sogar eine Beteiligung der Kompanie des Angeklagten an dem Massaker aus. "Das kann nach den Grundsätzen der Truppe gar nicht sein." Pioniere hätten im Infanteriekampf nicht eingesetzt werden dürfen, ihre Aufgabe sei die Zerstörung beziehungsweise Instandsetzung von Objekten gewesen, um den Feind aufzuhalten oder der eigenen Truppe den Rückzug zu sichern.

Der Prozess soll am 16. Juli fortgesetzt werden. Ob an diesem Tag ein Urteil gesprochen wird, ist offen. Verteidiger Göbel hat noch einen Hilfsbeweisantrag auf Vernehmung eines italienischen Militärstaatsanwalts gestellt. 

dpa

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