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Prozess am Münchner Schwurgericht: Lebenslange Haft für Kriegsverbrecher Josef Scheungraber gefordert

Lebenslange Haft für Kriegsverbrecher gefordert

München - In einem der letzten deutschen Kriegsverbrecherprozesse hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den 90 Jahre alten Angeklagten Josef Scheungraber gefordert.

Der Vertreter der Anklage warf Scheungraber in seinem Plädoyer vor dem Münchner Schwurgericht am Donnerstag 14-fachen Mord vor. Der ehemalige Kompanieführer des Gebirgspionierbataillons 818 soll im Juni 1944 in der Toskana einen Vergeltungsschlag für den Tod von zwei Wehrmachtsangehörigen in einem Partisanenhinterhalt befohlen haben. Bei der Racheaktion waren vier italienische Zivilisten erschossen worden. Elf Zivilisten wurden in einem Haus in die Luft gesprengt, nur einer überlebte. Der Prozess wird am 24. Juni mit den Plädoyers der drei Verteidiger fortgesetzt. Das Urteil soll am 3. Juli gesprochen werden.

Das Massaker sei von der 1. Kompanie des Bataillons 818 verübt worden, sagte Anklagevertreter Hans-Joachim Lutz. Verantwortlich sei der Angeklagte gewesen. Der damalige Leutnant habe einen Befehl zur Partisanenbekämpfung "konkret ausgestaltet". Er habe für die Rache völlig unschuldige Menschen ausgewählt. Anhaltspunkte für die Tatbeteiligung einer anderen Einheit gebe es nicht. Eine absolute Gewissheit sei auch nicht erforderlich, es genüge eine Sicherheit, die "vernünftige Zweifel" ausschließe, sagte Lutz.

In der Beweisaufnahme hatte kein Zeuge bestätigt, dass er den Befehl des Angeklagten gehört habe. Lutz begründete seine Überzeugung von der Schuld Scheungrabers jedoch mit militärischen Überlegungen, gestützt auf Experten-Gutachten. Das Ziel - die Partisanenbekämpfung - wurde den Sachverständigen zufolge "von oben vorgegeben", der Kompaniechef habe diese Vorgabe "ausgestaltet". Dabei habe er die mit dem Haus in die Luft gesprengten Opfer "länger leiden lassen als bei anderen Hinrichtungsarten". Einige seien nicht sofort tot gewesen, Zeugen hörten in den Trümmern Menschen schreien und wimmern.

Lutz sah gleichwohl wegen Scheungrabers Alter davon ab, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu fordern. Er beantragte auch keinen Haftbefehl. Der Angeklagte war wegen des Massakers bereits in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt worden und kann Deutschland nicht mehr verlassen. Die Rechtsvertreterin der Opfer-Angehörigen, Gabriele Heinecke, nannte es "zynisch", dass die Verteidigung zum Prozessauftakt das Verfahren um einen 65 Jahre zurückliegenden Fall als "menschenrechtswidrig" gerügt und eine Einstellung gefordert hatte. "Die Zeit gibt Scheungraber kein Recht, von seinen Verbrechen nichts mehr wissen zu wollen", mahnte Heinecke.

dpa

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