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E-Zigarette: So regelt das Bundesland Bayern den Verkauf der Ersatz-Glimmstängel

Heiß umstritten: die E-Zigarette

München - Zwei Millionen frühere Tabakraucher sind bereits auf E-Zigaretten umgestiegen. Noch ist umstritten, wie gefährlich sie tatsächlich sind. In Bayern gibt es für den Verkauf strenge Regeln, doch kaum einer ist ausreichend informiert.

© dpa (Symbolbild)

Größe stimmt, Farbe stimmt und glühen tut die elektronische Zigarette auch noch – dank einer kleinen LED-Lampe an der Spitze. Auf den ersten Blick fällt es schwer, eine E-Zigarette von einem herkömmlichen Glimmstängel zu unterscheiden. Ein Indiz gibt es aber: Der Qualm stinkt nicht.

Man raucht sie nicht, man dampft sie: Immer mehr Raucher greifen zur elektronischen Zigarette. „2011 war das absolute Boomjahr“, sagte der Sprecher des Branchenverbandes, Philip Drögemüller. Da bei der Ersatzzigarette kein Tabak verbrannt wird, halten sie manche für gesünder als den herkömmlichen Glimmstängel.

Die E-Zigarette, die es seit sechs Jahren in Deutschland auf dem Markt ist, sieht aus wie eine herkömmliche Zigarette. Doch sie kommt ohne Tabak aus. Stattdessen erhitzt ein Akku eine Flüssigkeit, die verdampft. Dieses Liquid kann Nikotin enthalten, muss es aber nicht, es gibt auch Aroma-Varianten wie Schokokaramell oder Erdbeere. Doch ist die E-Zigarette eigentlich ein Tabakprodukt? Oder ein Arzneimittel, für dessen Abgabe strenge Richtlinien gelten müssten?

Risiko liegt in den Liquids der E-Zigarette

Die Rechtslage in Deutschland ist nicht eindeutig, die gesetzlichen Vorgaben schwammig. Da Gesundheit Sache der Länder ist, regelt jeder Regierungsbezirk die Einstufung inklusive Zulassungspflicht selbst. „In Oberbayern gilt der Verdampfer als Medizinprodukt, die Flüssigkeiten fallen unter das Arzneimittelgesetz“, erklärt Regierungssprecher Heinrich Schuster. Demzufolge dürfen nur Apotheken die E-Zigarette verkaufen. Dies gilt aber nur für solche Glimmstängel, die Nikotin enthalten. „Das ist ähnlich wie mit einem Nikotinpflaster“, erklärt Schuster. Auch das kaufe man in der Apotheke. Bei der Einstufung ist auch der Nikotingehalt der Zigarette beziehungsweise des Liquids entscheidend. Jedes einzelne Produkt müsse man einzeln überprüfen, so Schuster. Und nur, wenn diese nikotinfrei sind, dürfen sie frei verkauft werden. Eigentlich. Die Realität sieht anders aus. Dass die nikotinhaltige E-Zigarette in Oberbayern zulassungspflichtig ist, dringt nur langsam ins Bewusstsein in der Händler. Um das zu ändern, hat die Regierung ein Informationsschreiben verschickt.

Doch egal ob Nikotin oder nicht – das Risiko bei den E-Zigaretten liegt laut vieler Gesundheitsexperten in den Liquids. Die Mixturen sind noch unerforscht. Lungenärzte warnen aber bereits. Eine umstrittene Substanz ist beispielsweise Propylenglykol. Dieses simuliert den Qualm bei der E-Zigarette, ist aber auch in Frostschutzmitteln enthalten.

Kontrollbehörde fand krebserregende Stoffe in den Liquids

Eine Studie der Gesellschaft für Pneumologie hat nun gezeigt, dass das Propylenglykol sich negativ auf die Atemwege auswirkt. Nach fünf Inhalier-Minuten seien die Bronchien der Probanden auffällig häufig eingeengt gewesen. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt vor der E-Zigarette, da langfristige Folgen noch nicht abzuschätzen seien. Vor kurzem hat eine amerikanische Kontrollbehörde krebserregende Stoffe in den Liquids gefunden.

Die EU-Kommission will heuer noch entscheiden, ob die E-Zigaretten in die Tabakprodukt-Richtlinie aufgenommen oder doch als Medizinprodukt eingestuft werden.

mm

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