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Opfer: Asthma-Anfall war „Eingebung“

Opfer: Asthma-Anfall war „Eingebung“

Nürnberg - Das Opfer einer Geiselnahme hat vor Gericht detailliert geschildert, wie ihm die Flucht aus den Fängen seines Peinigers gelang. Ein vorgetäuschter Asthma-Anfall half der Frau dabei.

© dpa

Der 49-jährige Angeklagte wird im Landgericht Nürnberg-Fürth von einer Justizbeamtin in den Verhandlungssaal geführt

Nur dank eines vorgetäuschten Asthma-Anfalls hat sich eine im Herbst 2010 für zwei Tage entführte Frau aus der Gewalt des Geiselnehmers befreien können. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth berichtete die 23-Jährige am Mittwoch über diesen Akt der Verzweiflung. „Ich konnte nicht mehr, ich war am Umfallen. Dann kam mir bei einem Zwischenstopp in Glücksburg plötzlich die Idee mit dem vorgetäuschten Asthma-Anfall“, sagte die aus Neumarkt stammende Frau. „Das war wie eine plötzliche Eingebung“.

Der Entführer hatte die Frau Mitte Oktober 2010 auf einem Klinik-Parkplatz in Neumarkt in seine Gewalt gebracht und mehrfach sexuell missbraucht - sechs Tage nach der Vergewaltigung einer 20 Jahre alten Frau in Nürnberg. Der Angeklagte hat beide ihm zur Last gelegten Taten weitgehend gestanden; als Motiv hatte er zum Prozessauftakt sein „starkes sexuelles Wollen“ genannt.

„Das ist gut, dass ich damit abschließen kann"

Nach Schilderung der 23-Jährigen hatte ihr Entführer nach einer rund 20-stündigen Irrfahrt im schleswig-holsteinischen Glücksburg eine Pause eingelegt und sie trotz ihrer Erschöpfung zu einem rund einstündigen Spaziergang gezwungen. „Als ich plötzlich Leute in der Nähe sah, habe ich mir gedacht: Wenn Du jetzt nichts machst, ist es zu spät“, schilderte sie dem Gericht. Die Passanten hätten daraufhin einen Rettungswagen gerufen - ihr Geiselnehmer habe notgedrungen zusehen müssen, wie sie in eine Klinik gebracht wurde.

Zur Überraschung von Prozessbeobachtern hatte sich die 23-Jährige zu einer Aussage in öffentlicher Verhandlung bereiterklärt. Den Strafprozess gegen den 49 Jahre alten Angeklagten bewertete sie als wichtige Etappe bei der Aufarbeitung des erlittenen Verbrechens. „Das ist gut, dass ich damit abschließen kann“, betonte die junge Frau.

Direkte Rückfallgefahr sei nicht absehbar gewesen

Aber auch wenn sie sich stark fühle, ihrem Peiniger vor Gericht gegenüber zu treten - die seelischen Verletzungen seien noch immer groß. „Zunächst bin ich heilfroh, dass ich noch lebe“, sagte sie. Dafür habe sie aber hart gekämpft, sagte sie mit Blick auf ihre intensive Therapie. Auch knapp eineinhalb Jahren nach der Tat leide sie unter Schlafstörungen und Alpträumen, habe schwere Migräne-Anfälle und sei wegen ihrer geringen Belastbarkeit noch immer arbeitsunfähig.

Mit kritischen Fragen der beiden Nebenkläger-Anwälte war unterdessen ein Erlanger Therapeut konfrontiert, der den Angeklagten nach seiner Haftentlassung im November 2009 behandelt hatte. Nach seiner Schilderung hatte er Anfang August den Kontakt zu dem Angeklagten verloren. Der 49-Jährige sei nicht mehr zu den Einzel- und Gruppensitzungen erschienen. Auch in seiner Fürther Wohnung sei er nicht mehr erreichbar gewesen.

Aber erst Anfang Oktober habe die Vollstreckungsstelle entschieden, den 49-Jährigen wieder in die geschlossene Anstalt in Erlangen einzuweisen - wenige Tage vor der ersten Geiselnahme. Nach seiner Darstellung hatte sein Patient die bei Haftentlassenen üblichen Probleme, wie Schulden und Konflikte mit seiner Familie. „Es gab so ein Rumoren in dem Sich-Zurechtfinden“, berichtete der Therapeut. Eine direkte Rückfallgefahr habe er bei dem haftentlassenen Sexualtäter nicht gesehen. Diese Einschätzung habe bereits vor der Haftentlassung ein externer Gutachter geteilt.

dpa

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