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Geiselnehmer-Prozess: Anklage fordert 14 Jahre Haft

Geiselnehmer-Prozess: Anklage fordert 14 Jahre Haft

Nürnberg - Im Nürnberger Geiselnehmer-Prozess hat die Staatsanwaltschaft am Freitag für den Angeklagten eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert.

Im Prozess um eine der spektakulärsten Geiselnahmen der vergangenen Jahre hat die Staatsanwaltschaft am Freitag für den angeklagten 49-Jährigen eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert. Um zu verhindern, dass er nach Verbüßung seiner Strafe erneut Frauen kidnappe, müsse der gelernte Kaufmann danach in Sicherungsverwahrung genommen werden, beantragte Staatsanwalt Bernd Zuber vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Der Verteidiger hatte sich dagegen auf ein konkretes Strafmaß für den Angeklagten nicht festlegen wollen. Die Anwältinnen der beiden Opfer schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.

Der wegen eines Sexualdelikts vorbestrafte Entführer hatte im Oktober 2010 - elf Monate nach seiner Haftentlassung - eine 22 Jahre alte Krankenschwester auf einem Klinik-Parkplatz im oberpfälzischen Neumarkt in seine Gewalt gebracht. Bei einer 22-stündigen Irrfahrt quer durch Deutschland hatte er sein Opfer zweimal zu vergewaltigen versucht, wiederholt sexuell missbraucht, geschlagen, erpresst und erniedrigt. Die Frau hatte sich durch einen vorgetäuschten Asthma-Anfall in Glücksburg in Schleswig-Holstein befreien können. Sechs Tage vorher hatte er eine 20 Jahre alte Frau auf einem Pendler-Parkplatz gekidnappt und zweimal vergewaltigt. Als Motiv hatte er sein “starkes sexuelles Wollen“ genannt.

Nach Ansicht des Staatsanwalts verlangt allein das Leiden der Opfer eine schwere Bestrafung: “Beide Frauen wurden mit dem Verbrechen aus ihren Leben gerissen“, sagte Zuber. “Sie haben Frauen in Todesangst versetzt, nur um einen sexuellen Kick zu haben“, warf er dem Angeklagten vor, der die Plädoyers zunächst ohne besondere Regung zur Kenntnis nahm. Gegen den Täter spreche auch sein Vorstrafenregister. “Und er hat auch die nach seiner Haftentlassung angebotenen Krisenbewältigungs-Strategien nicht angenommen“, sagte Zuber mit Blick auf die vom Angeklagten abgebrochene Therapie.

Gefühle zeigte der Angeklagte erst am Ende der Plädoyers. Mit stockender Stimme erklärte der Mann: “Es tut mir unendlich leid, die Folgen für die Frauen und die Familie. Eine Entschuldigung ist in solchen Dingen nicht geboten. Was soll man da entschuldigen“. Das Urteil soll am kommenden Freitag (17. Februar) verkündet werden.

Die beiden Nebenkläger-Anwältinnen setzen sich dafür ein, dass der Angeklagte nie mehr in Freiheit kommt. “Der Mann hat mit seinen Taten bei beiden Frauen verbrannte Erde hinterlassen. Sicherungsverwahrung ist hier unabdingbar - wenn in dem Fall nicht, wann dann?“, fragte Anwältin Andrea Kühne, die das Neumarkter Opfer vertritt. Ihre Kollegin Dagmar Beck forderte zudem eine Aufarbeitung der Frage, wie Gutachter einem derart gefährlichen Sexualstraftäter am Ende seiner Haftzeit ein geringes Rückfall-Risiko attestieren konnten. Sie sieht in der Fehleinschätzung der Gutachter und Therapeuten “eine Reihe von kleinen Nachlässigkeiten. Es wurden kleine Steine geworfen, die dann eine Lawine auslösten, von der die Opfer erschlagen wurden“. 

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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