München - Gute Nachrichten für ruheliebende Hausbewohner. Denn Mieter müssen künftig Schadensersatz zahlen, wenn sie ständig zu viel Lärm machen. Das hat ein Gericht jetzt enschieden.
Mindern die Nachbarn deshalb ihre Miete, muss der Störenfried für diesen Ausfall aufkommen. Denn durch den permanenten Lärm verletzt er seine Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen (Az.: 17 C 0105/10), wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet. Der Mieter störte den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum durch laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper und Geschrei zur Nachtzeit. Die betroffenen Mitbewohner kürzten daraufhin die Miete. Diesen Ausfall wollte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück. Zu Recht, wie die Richter befanden.
immowelt.de(gesamt: 1200000)


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