Superbanner

Europäischer Gerichtshof entscheidet: Folge-Verträge sind rechtmäßig

EU: Befristete Verträge sind rechtmäßig

Köln - Bianca Kücük (33) aus Köln war elf Jahre mit 13 befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt und klagte dagegen, als sie danach vom Amtsgericht Köln keinen Vertrag mehr bekam. Der Fall kam bis vor den Europäischen Gerichtshof.

© dpa

Immer mehr Menschen fretten sich von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten. Laut EU-Recht ist das legal

Der entschied: Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nicht dem EU-Recht. Mehrfach wegen Vertretungsbedarf befristete Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich der Vertretungsbedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wie oft kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden? Es gibt in Deutschland zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen: Befristungen mit und ohne Sachgrund. Eine Befristung mit Sachgrund liegt vor, wenn jemand etwa nur für ein bestimmtes Projekt oder als Elternzeitvertretung eingestellt wird. Solche Verträge könne man unendlich oft verlängern, sagt Rechtsexperte Peter Klenter vom DGB. Theoretisch kann jemand 20 Jahre lang nur Schwangerschaftsvertretungen machen. Das ist mit EU-Recht vereinbar.

Ist jede Befristung erlaubt? In bestimmten Fällen kann die Befristung unzulässig sein. Hellhörig sollten Arbeitnehmer etwa werden, wenn sie auf dem Papier zwar eine Schwangerschaftsvertretung machen, in der Realität aber eine andere Arbeit verrichten als die werdende Mutter. Dann können Arbeitnehmer vor Gericht ziehen und die Festeinstellung einklagen, weiß Klenter.

Wann ist die Befristung noch unwirksam? Die Befristung muss immer schriftlich erfolgen. „Mündliche Vereinbarungen sind nicht ausreichend“, sagt Klenter. Gute Erfolgsaussichten vor Gericht hat daher, wer dem Arbeitgeber nichts unterschrieben hat. Und aus noch einem Grund kann die Befristung unwirksam sein: Fängt der Arbeitnehmer an zu arbeiten, bevor er den Vertrag unterschreibt, ist die Befristung ebenfalls unwirksam.

di.

zurück zur Übersicht: Allgemein

Kommentare

Artikel lizenziert durch © tz-online
Weitere Lizenzierungen exklusiv über http://www.tz-online.de

Neues Passwort zusenden

Bitte geben Sie ihre E-Mail Adresse an, wir senden Ihnen ein neues Passwort zu.

Bitte warten

Es wird etwas gemacht.

  • recommendbutton_count100
Schließen

Druckvorschau

Artikel:

Schließen

Artikel Empfehlen

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!

Fehleranzeige ausblenden

Es sind Fehler aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.

Fehleranzeige ausblenden

Schwere Fehler sind aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.

  • Fehlertext

Achtung!

  • Fehlertext

Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.

SkyScraper