303.09.10|Auto|2 Kommentare
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Beweismittel oder nicht? Videoaufzeichnungen als Beweismittel galten bis jetzt als zweifelhaft. Doch, laut einem neuen Urteil darf die Polizei Verkehrssünder mit Videoaufnahmen überführen.

© dpa
In Münster filmt die Polizei die radelnde Verkehrssünder.
Die Aufnahmen bedeuten keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss. Ein Autofahrer hatte sich vor dem Karlsruher Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt.
Er war zu dicht auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren; die Polizei dokumentierte den Verkehrsverstoß mit einer Videokamera (Az.2BvR 1447/10).
Das höchste deutsche Gericht wies die Verfassungsbeschwerde zurück. Zwar bedeuteten die Videoaufnahmen, auf denen der Fahrer zu erkennen war, einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt, da die Aufnahmen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen und damit dem “Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht“. Außerdem würden nicht irgendwelche Unbeteiligten gefilmt, sondern ausschließlich Fahrer, die selbst Anlass zu den Aufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines Verkehrsverstoßes besteht.
dpa
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