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ADAC wettert gegen Umweltzonen - Städten drohen Strafen von der EU

ADAC: Umweltzonen bringen Städten nur Ärger

München - Der ADAC wettert gegen die Umweltzonen: Autos wären kaum Schuld an der Feinstaub-Belastung und jetzt droht die Europäischen Unio (EU) Städten mit 100.000 Euro Strafe.

© dpa

ADAC wettert gegen Umweltzonen - Städten drohen Strafen von der EU

Begrenzte Fahrverbote und Umweltzonen stellen, laut ADAC, nur  einen massiven und auch unsozialen Eingriff in die Mobilität unzähliger Autobesitzer dar. Betroffen sind nämlich insbesondere Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen, die sich meist kein neues Auto oder eine Filter-Nachrüstung leisten können.

Umweltzonen haben keinen Einfluss auf eine saubere Luft: Untersuchungen der Feinstaubwerte hätten demnach gezeigt, dass der von den Umweltzonen-Befürwortern erhoffte Effekt nicht eingetreten ist.

Die Bundesrepublik Deutschland muss sich nach Informationen des ADAC wegen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in zahlreichen Umweltzonen auf einen Rechtsstreit mit der Europäischen Union einstellen. Sollte es zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Deutschland kommen, drohen vielen Städten empfindliche Strafzahlungen. Im Gespräch sind nach Informationen des Clubs Strafen von bis zu 100.000 Euro pro Überschreitungstag.

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"Das schlägt dem Fass den Boden aus", sagt ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. "In fast 60 deutschen Städten wurden in den vergangenen Jahren Umweltzonen errichtet. Diese haben den Kommunen lediglich einen monströsen Verwaltungsaufwand beschert und vielen Autofahrern existenzielle Nachteile gebracht. Ansonsten haben sie praktisch nichts bewirkt."

© ADACZur größeren Ansicht der ADAC Grafik einfach aufs Bild klicken

Der ADAC hatte bereits lange vor der Einführung der ersten Umweltzonen davor gewarnt, dass die damit ergriffenen Maßnahmen weitgehend wirkungslos bleiben würden. Zumal Pkw nur einen Anteil von neun Prozent an der Feinstaubbelastung haben. Laut EU-Luftreinhalterichtlinie dürfen die Feinstaub-Grenzwerte nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.

Quelle: ADAC/ ml

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