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Steuererklärung/Tipps: So gibt's Geld vom Finanzamt zurück

So gibt's Geld vom Finanzamt zurück

München - Die Stiftung Warentest hat viele Tipps für die Steuererklärung 2011 zusammengestellt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

© dpa

Wir haben die besten Tipps für die Steuererklärung 2011 für Sie zusammengestellt.

Viele Arbeitnehmer verzichten auf ihre Steuererklärung. Das ist ein Fehler: Im Schnitt zahlen viele Bürger zu viel ans Finanzamt. Im Schnitt erhalten sie vom Finanzamt 800 Euro zurück, meldet die Stiftung Warentest. Sie hat für die jetzt erscheinende Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest alle wesentlichen und teilweise neuen Steuersparmöglichkeiten zusammengefasst. Die tz sagt Ihnen, was Sie alles absetzen können.

Pauschale wird oft überschritten: Arbeitnehmer erhalten für ihre Jobkosten pauschale Steuerabzüge vom Finanzamt gutgeschrieben. Kommen mehr als 1000 Euro für Arbeitsmittel, Reisekosten und andere Werbungskosten zusammen, lohnt es sich, alles in der Steuererklärung nachzuweisen.

Weg zur Arbeit: Beispielsweise können Arbeitnehmer die einfache Fahrt zur Arbeit mit 30 Cent pro Kilometer absetzen. Bereits bei 15 Entfernungskilometern vom Büro an 230 Arbeitstagen beträgt der Absetzbetrag 1035 Euro, 35 Euro mehr als der Arbeitnehmerpauschbetrag.

Eine Milliarde - wieviel ist das?

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Neu ist übrigens: Wer auch andere Arbeitsstellen hat (etwa Monteure), kann diese Fahrten als Reisekosten (und damit nicht nur die tatsächliche Hin-, sondern auch die Kilometer der Rückfahrt) absetzen. Je nach Dauer der Abwesenheit von zu Hause können auch noch bis zu 24 Euro Verpflegungspauschale pro Tag abgesetzt werden.

Einzelnachweis: Zwar kann die Fahrt zur Arbeit weiterhin nur pauschal bis zur Höhe von 4500 Euro abgesetzt werden.

Neu ist aber: Autofahrer dürfen höhere Kosten geltend machen, wenn sie ihre Kilometerleistung mit Tankquittungen, Inspektionen oder Tachoständen belegen. Auch wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, darf die Grenze überschreiten und anstelle der Pauschale die Ticketkosten abrechnen.

Die ausführlichen Tipps stehen in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Die Stiftung Warentest hat auch ein Spezialheft Steuern 2012 herausgebracht.

Aufwand für den Job: Sämtliche selbst bezahlten Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl, Bücherregal, Handy, Büromaterial, Fachbücher oder Computer zählen in der Steuererklärung. Kostet ein Teil inklusive Mehrwertsteuer mehr als 487,90 Euro, sind die Ausgaben über die Jahre der Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben: für einen Computer über 36 Monate. Abgesetzt können übrigens auch Bücher werden, die keine reine Fachliteratur sind, aber Allgemeinwissen enthalten. Lehrer setzen zum Beispiel ein Buch zu 50 Prozent in der Steuererklärung an, wenn sie den Titel zu 50 Prozent in der Unterrichtsvorbereitung nutzen.

Telefon: Die anteiligen beruflichen Kosten für Internet, Fax und Telefon lassen sich anhand einer über drei Monate geführten Liste aller Verbindungen nachweisen und damit absetzen. Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber bescheinigen, wenn Sie daheim aus beruflichen Gründen PC, Internet und Telefon nutzen. Ohne konkreten Nachweis akzeptiert das Finanzamt lediglich pauschal 20 Prozent und maximal 20 Euro im Monat.

Beruflicher Umzug: Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München können Berufstätige, die 2011 wegen eines neuen Jobs umzogen und doppelt Miete zahlen mussten, eine Monatsmiete als Werbungskosten abziehen, und zwar in voller Höhe und auch, wenn die Familie erst später nachzieht. Anerkannt ist die Miete für die neue Wohnung am Arbeitsort bis zum Umzugstag der Familie in die neue Bleibe und danach die Miete für die alte Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist (BFH, Az VI R 2/11).

Heimfahrten: Für eine Heimfahrt pro Woche gibt es 30 Cent pro Kilometer oder zum Beispiel die (höheren) Kosten für ein Flugticket als Absetzbetrag. Wer mehrmals pro Woche heimfährt, kann alle Fahrten abrechnen, dann aber keine zusätzliche Miete und Verpflegung geltend machen.

Kongress und Urlaub: Wer 2011 einen beruflichen Kongress mit Urlaub kombinierte, kann die anteiligen beruflichen Kosten erstmals ebenfalls steuermindernd geltend machen. Er muss die Kosten aber nachweisen.

Zu Hause arbeiten: Wer zu Hause Arbeiten erledigt, für die er keinen Firmenarbeitsplatz hat, kann pauschal 1250 Euro Werbungskosten absetzen. Tele- oder Heimarbeiter, die generell tageweise oder ausschließlich zu Hause arbeiten, können alle Kosten ohne Begrenzung geltend machen, auch das Arbeitszimmer.

Sprachkurse: Kurse für den Job, auch im Ausland, erkennt das Finanzamt an. Die Kosten dürfen aufgeteilt werden, wenn ein Teil des Kurses dem Privatinteresse diente. Auch andere Bildungskosten für den heutigen oder einen künftigen Beruf sowie Lehrgangsgebühren können Arbeitnehmer und Arbeitslose angeben.

Kinder: Viele Eltern wissen nicht, dass sie auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ihre Kinder als Sonderausgaben absetzen dürfen. Das können sie sogar für ihre erwachsenen Kinder in der Ausbildung tun, für die sie Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhalten, selbst, wenn die Eltern die Beiträge nicht bezahlen.

Pflege: Auch hier kommt Steuergeld zurück. Wer beispielsweise einen Angehörigen mit Pflegestufe III pflegt, beantragt den Pflegepauschbetrag von 924 Euro.

Nebenkosten: Mieter und Wohnungsbesitzer können auch Nebenkosten für ihre Wohnung abrechnen - etwa für Hausreinigung, Wartung und Hausmeister. Tipp: Die Kosten lassen sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung ersehen.

Handwerker: Rechnungen für Handwerker oder Dienstleister, die 2011 im Haushalt oder auf dem Wohngrundstück arbeiteten, senken auch die Steuerschuld. Das Finanzamt erkennt jeweils 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (bis zu gewissen Obergrenzen) an.

KHD

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