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So gefährlich sind Weihnachtsfeiern - Alkohol, Kleidung, Gespräche: Die besten Tipps

So gefährlich sind Weihnachtsfeiern

München - Kostenloser Alkohol, ausgelassene Stimmung – gerade deshalb ist bei der Weihnachtsfeier Selbstdisziplin alles. Wo die Gefahren lauern und wie sie den Fallen entgehen: die besten Tipps der Experten.

© dpa

Bei der Weihnachtsfeier lauern viele Fallen

Alle Jahre wieder kommt die Weihnachtsfeier. Mit dem Aufschwung lassen auch wieder mehr Firmen etwas springen: Laut Personaldienstleister Robert Half haben im vergangenen Jahr 70 Prozent der deutschen Unternehmen ein Fest für ihre Mitarbeiter organisiert – Tendenz steigend.

Weihnachtsfeiern sollen das Arbeitsklima verbessern. Beim feucht-fröhlichen Feiern aber übertreibt man es leicht mit der Nächstenliebe.

Eine Studie der Unternehmensberatung German Consulting Group zeigt sogar, dass es einige auf eine Weihnachts-Affäre anlegen: 52 Prozent gaben an, die Feier gezielt für die Suche nach einem Abenteuer oder einem neuen Partner nutzen. Nur elf Prozent möchten ihr Netzwerk pflegen oder zur Teambildung beitragen.

Kostenloser Alkohol, ausgelassene Stimmung – gerade deshalb ist hier Selbstdisziplin alles. Knigge-Expertin Susanne Helbach-Grosser rät, auf die Hierarchien zu achten. „Rufen Sie sich während der Feier vor Augen, wie Sie morgen wieder ins Büro gehen. Das verhindert ein böses Erwachen.“ 

Wo die Gefahren lauern und wie sie den Fallen entgehen – hier die besten Tipps der Experten:

- Kleidung: Zerstören Sie Ihr professionelles Image nicht durch einen radikalen Rollenwechsel! Nicht zu sexy auftreten! „Mehr Stoff bedeutet mehr Autorität“, sagt Karriereberaterin Carolin Lüdemann.

- Essen: Helbach-Grosser rät am Buffet: „Seien Sie geduldig. Jedes Mal einen frischen Teller und Besteck nehmen, dass zeigt Anstand.“

- Alkohol: Halten Sie sich zurück! Wer gar nicht die Finger davon lassen kann, sollte zwischendurch Wasser trinken oder vorsichtshalber vor der Feier etwas Fettiges essen.

- Gespräche: Nehmen Sie es nicht ernst, wenn Ihnen Ihr Chef in Weinlaune das Du anbietet oder die Beförderung. Reden Sie nicht über Tabu-Themen wie Geld, Sex, Führungsstil des Chefs, die Zicke aus dem Vertrieb oder ihre letzte Blasenentzündung. Knigge-Expertin Helbach-Grosser: „Sie punkten mit Ihren Kindheitserinnerungen an Weihnachten und Ihrem Bildungsurlaub.“

- Flirten und mehr: „Machen Sie niemandem schöne Augen, sonst werden sie den Flirtpartner auch am Arbeitsplatz nicht mehr los“, rät die Psychologin. Wird der Chef zudringlich, ist Fingerspitzengefühl gefragt: Selbstverständlich dürfen sie auch hier Knutsch- und Grabsch-Attacken abwehren, aber dabei immer höflich bleiben. Am besten mit einer Ausrede langsam entfernen! Wer sich Sex mit dem Kollegen gar nicht verkneifen kann, sollte unauffällig, am besten getrennt, die Feier verlassen.

- Der nächste Tag: Wenn ein Fauxpas gegenüber ranggleichen Kollegen bei ähnlichem Alkoholpegel passiert ist, dann tun Sie am nächsten Tag so, als wäre nichts passiert. Bei Vorgesetzten ist eine Entschuldigung fällig. Aber machen Sie aus einer Mücke keinen Elefanten.

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Das rät der Anwalt

Dem Chef auf der Weinachtsfeier endlich richtig die Meinung geigen – ist ja schließlich außerhalb des Büros. Von wegen! Der Münchner Arbeitsrechtler Ulrich Grund erklärt das Gesetz hinter der Firmen-Feier.

Teilnahme: Feiern mit den Kollegen – manche Weihnachtsmuffel flüchten bereits bei Erhalt der Einladung. Doch Vorsicht: Findet die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit statt, gilt Anwesenheitspflicht! Wenn die Party erst nach offiziellem Arbeitsschluss steigt, kann Sie kein Chef zum Mitwichteln und -feiern zwingen.

Kündigung: Auf der Feier gelten die selben rechtlichen Grenzen wie im Büro auch – weder Chef noch Mitarbeiter dürfen sich daneben beneben. Massive Beleidigung, sexuelle Belästigung oder sogar Tätlichkeiten sind hier tabu. „Wer sich drastisch daneben benimmt, dem droht die Kündigung“, sagt Grund. Bei weniger gravierenden Äußerungen wird der Mitarbeiter abgemahnt.

Zeche: Feiern, Trinken, Schlemmen – und am Ende sind 200 Euro offen. Hat der Chef zuvor keine zeitliche Grenze gesetzt, muss er für die Zeche aufkommen – selbst dann, wenn er eher heimgegangen ist.

Versicherung: Wer sich auf einer offiziellen Firmen-Feier verletzt, ist auch außerhalb der Arbeitszeit versichert. Jedoch muss die Feier durch eine schriftliche Einladung angekündigt werden.

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