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Wulff: Bei Rücktritt keine Knete?

Wulff: Bei Rücktritt keine Knete?

Berlin - Klebt der Bundespräsident deshalb so heftig an seinem Amt, weil er fürchten muss, nach einem Rücktritt zunächst ohne Einkommen dazustehen?

© dpa

Bundespräsident Christian Wulff

Der Verwaltungsrechtler Professor Hans-Herbert von Arnim vertritt die Ansicht, dass Wulff seinen Anspruch auf Ehrenpension verwirkt habe, wenn er wegen seiner Affären zurücktreten würde. Und der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt zu dem gleichen Ergebnis, wie Bild berichtet.

Eigentlich steht dem Bundespräsidenten nach Ausscheiden aus seinem Amt der Ehrensold auf Lebenszeit in voller Höhe seiner bisherigen Amtsbezüge zu – also 199 000 Euro jährlich. Gegenüber der aktiven Zeit muss ein Ex-Bundespräsident nur auf das sogenannte Aufwandsgeld in Höhe von 78 000 Euro verzichten. Frühere Pensionsansprüche – etwa aus Wulffs Zeit als Ministerpräsident oder MdL – erlöschen.

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Doch im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten heißt es, dass Ehrensold im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt nur gezahlt wird, wenn er aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“ zurücktritt. Laut von Arnim besteht damit also kein Anspruch auf Ehrensold bei einem „Rücktritt aus persönlichen Gründen“.

Das letzte Wort darüber, ob ein Rücktritt angesichts Affären-Vorwürfen nun als persönlich oder politisch motiviert bewertet wird, hat die Bundesregierung. „Wulffs finanzielles Schicksal liegt also in Merkels Hand“, so von Arnim. „Entweder verspricht sie Wulff den Ehrensold doch und verbiegt damit das Gesetz, oder sie und das Land müssen weiterhin einen Präsidenten ertragen, der sich für sein Amt disqualifiziert hat und allmählich auch zur eigenen politischen Belastung der Kanzlerin werden könnte“, schreibt von Arnim in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungrecht.

Beim Rücktritt Horst Köhlers hatte sich die Frage seiner Beweggründe nicht gestellt: Da er eine volle Amtszeitlang Bundespräsident war, hatte Köhler sich den Ehrensold bereits gesichert.

Falls Wulff tatsächlich seinen Ehrensold-Anspruch verwirkt hätte, müsste er noch fünf Jahre warten, bis er eine Pension bekommt: Frühestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres hätte er Anspruch auf Abgeordneten-Pension, ab 60 dann auch auf seine Ministerpräsidenten-Pension. Bis zum Juni 2012 hätte Wulff auch noch Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von rund 7000 Euro monatlich. „Das Übergangsgeld wird zurzeit vom sehr viel höheren Bundespräsidentengehalt verdrängt, lebt im Fall eines Rücktritts ohne anderweitige Versorgung aber wieder auf“, so von Arnim.

Bislang kam es zwar noch nie vor, dass ein Bundespräsident nach dem Auszug aus Schloss Bellevue in der freien Wirtschaft Arbeit sucht. Aber gesetzlich stünde dem nichts im Wege, erklärte Arnim gegenüber der tz. Stellt sich nur die Frage, ob Wulff in der freien Wirtschaft überhaupt jemand haben wollte …

Klaus Rimpel

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