Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess!

Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess!

2311.09.09|München
Artikel drucken|Artikel empfehlen|Schrift  a /  A||

München - Eineinhalb Jahre sitzt Sven G. (31) nun schon in Haft, verurteilt zu fast vier Jahren. Er war in Garching angegriffen worden, hatte sich verteidigt – und dabei übertrieben.

© ebu

Sven G. übte Notwehr - und ging in Haft

Seinem Schläger stach er in den Hals, der überlebte nur knapp.

Eineinhalb Jahre ist Sven G. hinter Gittern, jetzt darf er hoffen. Der Bundesgerichtshof überprüfte sein Urteil, die höchsten Richter in Karlsruhe tadelten die Münchner Kollegen. Der Fall müsse neu verhandelt werden.

Bis zu jenem Tag hatte Sven G. ein beschauliches Leben geführt. Er studierte Informatik, angelte hin und wieder gerne. Mit dem Gesetz war der Mann nie in Konflikt gekommen, 30 Jahre war er damals alt.

Doch dann kam der 14. März 2008. Sven G. feierte den Geburtstag seines jüngeren Bruders in Garching. Gegen Mitternacht brachen er und drei Freunde zur U-Bahn auf, stark angetrunken. Sie wollten in einem Wirtshaus weiter zechen – da stellten sich ihnen fünf junge Serben in den Weg. Besoffen und aggressiv bauten sie sich auf. Sie waren eben aus einem Freizeitheim geflogen, weil sie geschlägert hatten. „Was schaust du so?“, fragte Mergim S., damals 17 Jahre alt, und hieb einem der Freunde von Sven G. die Faust ins Gesicht, dass der zu Boden ging. Als nächsten schubste er Sven G., Mergim holte aus.

Der Fall der Münchner U-Bahn-Schläger war damals wenige Wochen alt. Sven G. sagte später vor Gericht: „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt.“ Also ergriff er ein kleines Messer, das er an einem Riemen um den Hals trug, und stach seinem Schläger in den Hals. Die Ärzte mussten Mergim S. in einer Not-OP das Leben retten.

Versuchter Totschlag, urteilte das Münchner Schwurgericht, drei Jahre und neun Monate Haft! Der Staatsanwalt hatte sogar viereinhalb Jahre gefordert. Der Stich sei für die Notwehr nicht notwendig gewesen.

Svens Verteidiger legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof wertet die Tat zwar auch als versuchten Totschlag. Das Münchner Schwurgericht sei „aber den besonderen Umständen des Falles nicht in vollem Umfang gerecht geworden“. Sven G. habe dem Opfer 12 500 Euro gezahlt, sich entschuldigt, der Schläger habe die Entschuldigung angenommen. Für Juristen ein „Täter-Opfer-Ausgleich“.

Außerdem revidieren die höchsten Richter einen entscheidenden Punkt: Das Schwurgericht hatte die Strafe nicht gemildert, weil sich Sven G. mehrfach als unschuldiges Opfer dargestellt habe. Ist doch menschlich! – so urteilt der Bundesgerichtshof. Sven G. sei ja tatsächlich angegriffen worden. Jetzt muss eine andere Strafkammer den Fall neu verhandeln. Fällt das zweite Urteil milder aus, könnten die Richter Sven G. sogar vorzeitig aus der Haft entlassen. Er darf hoffen.

David Costanzo

zurück zur Übersicht: München

Schliessen

Artikel empfehlen

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!

Fehleranzeige ausblenden

Es sind Fehler aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.

Fehleranzeige ausblenden

Schwere Fehler sind aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.

  • Fehlertext

Achtung!

  • Fehlertext

Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.

Lesen Sie auch:

Soko im Mordfall Zimmermann aufgelöst

Region||0

Soko im Mordfall Zimmermann aufgelöst

Egmating - Die Ermittlungsarbeit der Polizei führte nicht zum Ziel: Der Mörder von Luise Zimmermann läuft nach wie vor frei herum. Tausende Spuren hat die „Soko Kaltenbrunn“ geprüft. Ohne Erfolg. Jetzt wurde sie aufgelöst.Mehr...

Kommentare

Die Kommentarfunktion ist bei diesem Artikel nicht aktiviert. Sie haben aber die Möglichkeit uns Ihre Meinung über das Kontaktformular zu senden.

Top Artikel aus München:

  • Meist gelesen
  • Meist kommentiert
Bluttat im Gerichtssaal: Staatsanwalt (31) stirbt

Dachau - Bluttat im Gerichtssaal: Am Mittwochnachmittag hat im Dachauer Amtsgericht ein Mann bei seiner Verhandlung auf mehrere Menschen geschossen. Ein junger Staatsanwalt wurde getötet.Mehr...

Die tz-App für das iPad ist da!

München - Die tz lesen wann und wo Sie wollen - das bietet die neue tz-ePaper-App für das iPad. Was die digitale Zeitung alles kann und wie Sie an die App rankommen, erfahren Sie hier:Mehr...

Immer mehr Zuagroaste! Wo die echten Münchner wohnen

München - In München gibt es immer mehr Zuagroaste! Die echten Münchner Kindl machen nur noch einen Bruchteil der Einwohner aus. Wir zeigen Ihnen, in welchen Stadtteilen sie leben.Mehr...

Auf Rauchverbot hingewiesen - Schläge und Tritte kassiert

München - Er hatte nur auf das Rauchverbot am Hauptbahnhof hingewiesen. Dafür bezog ein 49-Jähriger Schläge und Tritte. Ein anderer Raucher griff die Bahnbediensteten an.Mehr...

Memo-Spiel Münchner Promis

Weitere Artikel aus München:

Magdalena Neuner: Ein Stalker auf dem Balkon

München - Biathlon-Star Magdalena Neuner traute ihren Augen nicht, als nachts jemand auf ihrem Balkon stand und gegen die Scheibe klopfte. Ein Stalker belästigte die 24-Jährige und steht jetzt vor Gericht.Mehr...

Doppelmord: Obduktion bestätigt grausamen Todeskampf
Doppelmord: "Der schlimmste Fall meines Lebens"

München - Wie grausam die beiden Schwestern Chiara und Sharon getötet worden sind, hat ein Rechtsmediziner jetzt vor dem Landgericht München II berichtet. Demnach haben sie minutenlang um ihr Leben gekämpft.Mehr...

Aktuelle Videos

300-cQsQSjKe1q6Y14uLo3ivuElQ2zsPqi5W8XyhmnDpmk./static/tz-online/img/videohttp://www.tz-online.de/video/19114162371755456930window

AktuellesSportVideoLebenServiceAnzeigenAboÜber unsMedia

Artikel lizenziert durch © tz-online
Weitere Lizenzierungen exklusiv über http://www.tz-online.de