1911.09.09|MünchenFacebook
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München - Eineinhalb Jahre sitzt Sven G. (31) nun schon in Haft, verurteilt zu fast vier Jahren. Er war in Garching angegriffen worden, hatte sich verteidigt – und dabei übertrieben.

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Sven G. übte Notwehr - und ging in Haft
Seinem Schläger stach er in den Hals, der überlebte nur knapp.
Eineinhalb Jahre ist Sven G. hinter Gittern, jetzt darf er hoffen. Der Bundesgerichtshof überprüfte sein Urteil, die höchsten Richter in Karlsruhe tadelten die Münchner Kollegen. Der Fall müsse neu verhandelt werden.
Bis zu jenem Tag hatte Sven G. ein beschauliches Leben geführt. Er studierte Informatik, angelte hin und wieder gerne. Mit dem Gesetz war der Mann nie in Konflikt gekommen, 30 Jahre war er damals alt.
Doch dann kam der 14. März 2008. Sven G. feierte den Geburtstag seines jüngeren Bruders in Garching. Gegen Mitternacht brachen er und drei Freunde zur U-
Der Fall der Münchner U-
Versuchter Totschlag, urteilte das Münchner Schwurgericht, drei Jahre und neun Monate Haft! Der Staatsanwalt hatte sogar viereinhalb Jahre gefordert. Der Stich sei für die Notwehr nicht notwendig gewesen.
Svens Verteidiger legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof wertet die Tat zwar auch als versuchten Totschlag. Das Münchner Schwurgericht sei „aber den besonderen Umständen des Falles nicht in vollem Umfang gerecht geworden“. Sven G. habe dem Opfer 12 500 Euro gezahlt, sich entschuldigt, der Schläger habe die Entschuldigung angenommen. Für Juristen ein „Täter-
Außerdem revidieren die höchsten Richter einen entscheidenden Punkt: Das Schwurgericht hatte die Strafe nicht gemildert, weil sich Sven G. mehrfach als unschuldiges Opfer dargestellt habe. Ist doch menschlich! – so urteilt der Bundesgerichtshof. Sven G. sei ja tatsächlich angegriffen worden. Jetzt muss eine andere Strafkammer den Fall neu verhandeln. Fällt das zweite Urteil milder aus, könnten die Richter Sven G. sogar vorzeitig aus der Haft entlassen. Er darf hoffen.
David Costanzo