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Kinderschänder im Staatsdienst? - Steuerobersekretär Jürgen W. kämpfte um seinen Job

Kinderschänder im Staatsdienst?

München - Darf ein verurteilter Kinderschänder als Staatsdiener weiter Steuern eintreiben?

© ebu

Der Steuer-Beamte Jürgen W. ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitz von Kinderpornografie vorbestraft. Vergeblich versuchte er, einen Job zu retten

Steuerobersekretär Jürgen W. (35) kämpfte zwei Jahre lang um seinen Job.

Dreimal hatte er im Juni 2006 die damals siebenjährige Tochter seiner Lebensgefährtin mit unter die Dusche genommen und zu sexuellen Handlungen animiert. Als die Mutter davon erfuhr, verließ sie ihn. Die Polizei überprüfte den Computer von Jürgen W.: Der Beamte hatte Pornos gespeichert, auf denen kleine Mädchen missbraucht werden.

Anfang 2007 erhielt der Beamte einen Strafbefehl: Zehn Monate Haft auf Bewährung! Diesen akzeptierte er, um einem Prozess zu entgehen. „Mein Anwalt hat gesagt, die Strafe könnte auch noch höher werden“, so Jürgen W. Er habe sich genötigt gefühlt, in Wahrheit sei er unschuldig, behauptete er. Das Kind habe gelogen. Das Gericht zeigte sich davon unbeeindruckt, zumal allein schon die Kinderpornos ausreichten, um einen Beamten aus dem Dienst zu feuern. Nach langem Zaudern sah der sehbehinderte Jürgen W. ein, dass es besser ist, freiwillig seine Entlassung zu beantragen. Bis 31. Januar 1010 erhält er immerhin noch 90 Prozent seiner Besoldung.

Ebu

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