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Kampf gegen den Schimmel - So werden Sie den Wand-Pilz wirklich los

So werden Sie den Wand-Pilz wirklich los

Kampf gegen den Schimmel

In der tz-Serie "Jetzt schreib i" kümmert sich die tz zusammen mit dem Journalisten Dietmar Gaiser um die Sorgen der Leser. Heute geht es um Schimmel.

© dpa

Die schwarzen Flecken an den Wänden sind nicht nur unschön anzusehen – sie können auch unserer Gesundheit schaden.

"Ich ärgere mich schon seit Monaten über Schimmel in meiner Mietwohnung. Jetzt im Winter ist es besonders schlimm. Vor allem im Schlafzimmer und in der Küche sind die Wände befallen. Ich entferne den Schimmel regelmäßig mit chemischen Mitteln, aber das ist nie von Dauer. Mittlerweile fühle ich mich in meiner Wohnung gar nicht mehr wohl. Im Gegenteil, ich habe ständig Angst, dass der Schimmel wiederkommt. Gibt es denn irgendeine Lösung, wie ich den Schimmel langfristig wieder los werde? Und kann ich für die Schäden meinen Vermieter haftbar machen?"

Antonia K. (47), Angestellte aus München

Schimmel ist mittlerweile in jeder dritten Wohnung ein ernst zu nehmendes Problem. Die schwarzen Flecken an den Wänden sind nicht nur unschön anzusehen – sie können auch unserer Gesundheit schaden. „Gefährlich sind die Schimmelsporen“, sagt Prof. Dr. Dietrich Abeck, Allergologe aus München. „Sie setzen sich auf die Schleimhäute und können allergische Reaktionen wie Husten und Schnupfen, im schlimmsten Fall sogar Asthma auslösen.“ Aber wer ist nun schuld am Schimmel – Vermieter oder Mieter? „Ist der Schimmel auf bauliche Mängel wie z.B. ein undichtes Dach zurückzuführen, trägt der Vermieter die Verantwortung“, erklärt Tobias Vollmar vom Mieterverein München.

In diesem Fall hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung. „Bei starkem Befall kann er sogar außerordentlich kündigen und Umzugskosten und Schadenersatz verlangen“, sagt Christian Sponfeldner, Anwalt für Mietrecht in München. Wurde der Schimmel dagegen durch falsches Heizen und Lüften vom Mieter verursacht, kann der Vermieter die Kosten für die Beseitigung verlangen. „Wer am Schimmel schuld ist, kann nicht immer eindeutig geklärt werden. Im Zweifelsfall entscheidet das ein Gutachter“, sagt Vollmar.

Doch so weit muss es gar nicht erst kommen. Hier die besten Tipps gegen den Schimmel:

So hat der Schimmel keine Chance:

- Lüften Sie regelmäßig drei Mal am Tag! Ein gekipptes Fenster bringt nichts. Besser: Das Fenster für 5 bis 15 Minuten ganz öffnen. Lüften Sie sofort nach dem Kochen, Duschen und Baden. So kann sich der Wasserdampf nicht verteilen. Stellen Sie die Heizung nicht ganz ab, auch wenn Sie tagsüber nicht zu Hause sind. Das ist auch billiger als das ständige Auskühlen und Wiederaufheizen der Räume. Besorgen Sie sich ein Thermo-Hygrometer, das neben der Temperatur die Luftfeuchtigkeit anzeigt. So können Sie das Heizen und Lüften besser kontrollieren. Die Temperatur eines Wohnraumes sollte bei um die 20 Grad, die Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent liegen.

- Lassen Sie zwischen großen Möbeln und Außenwänden ein paar Zentimeter Abstand. So sammelt sich keine Feuchtigkeit und die Luft kann besser zirkulieren.

- Schimmel entsteht nur in feuchter Umgebung. Beseitigen Sie daher unbedingt mögliche Defekte an Wasser- und Heizleitungen.

- Schimmel kann sich auch in Matratzen oder hinter der Tapete verstecken. Bei unklarem Hustenreiz, geschwollenen Augen und juckender Nase: Ab zum Arzt! Dort wird abgeklärt, ob ein Schimmelpilz für die Beschwerden verantwortlich ist.

Was tun bei akutem Schimmelbefall?

- Wichtig: Entfernen Sie den Schimmel immer feucht. So können sich die Sporen nicht weiter verteilen.

- Für die Schimmelentfernung eignen sich vor allem Brennspiritus und Alkohol.

- Ist der Schimmel schon tief in die Tapete eingedrungen, muss sie entfernt werden. Ist der Wandputz befallen, streichen Sie nach der Schimmelbeseitigung neu. Wenn Sie chemische Mittel benutzen, befolgen Sie unbedingt die Anwendungshinweise, um mögliche Nebenwirkungen zu vermeiden.

- Betroffene Möbelstücke feucht reinigen und gegebenenfalls mit Alkohol desinfizieren. Stark befallene textile Gegenstände entsorgen.

- Setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung, wenn Sie den Schimmel nicht in den Griff kriegen.

Christina Schmelzer

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