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Kunsthändler Eberhart Herrmann prozessiert seit 15 Jahren gegen Psycho-Professor

Kunsthändler prozessiert seit 15 Jahren gegen Psycho-Professor

Für verrückt erklärt und weggesperrt

München - Wenn es um antike Teppiche geht, macht niemand Eberhart Herrmann etwas vor. Der 65-jährige Kunsthändler hat Fachbücher verfasst, er weiß, was die handgeknüpften Kunstwerke wert sind.

© Eberhard Unfried

Eberhart Herrmann wurde für geisteskrank erklärt. Dagegen wehrt er sich seit fast 15 Jahren

Doch dieser Mann wäre um ein Haar in der Psychiatrie verschwunden. Das nur, weil ihn der namhafte Psychiatrie-Professor Hans-Jürgen Möller per Ferndiagnose für geisteskrank erklärt hatte!

Bis 1994 führte Herrmann in der Theatinerstraße eine Galerie. Die Prominenz ging bei ihm ein und aus. Herrmann selbst führte einen Scheidungskrieg. Seine damalige Ehefrau bekam von einem pensionierten Psychiater einen Tipp. Sie solle sich an Professor Hans-Jürgen Möller wenden, denn ihr Mann ticke wohl nicht richtig.

Aufgrund der Schilderungen der Noch-Ehefrau verfasste Möller, Leiter der psychiatrischen Klinik der LMU, ein „fachpsychiatrisches Attest auf Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus“ – zur Vorlage bei der zuständigen Polizeibehörde. Dieses Attest gab er der Ehefrau Herrmanns.

„Der Arzt darf ein Attest nicht weitergeben, auch nicht an die Ehefrau“, stellte Maria Vavra, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, am Donnerstag klar. Für Herrmann war dies etwas Balsam, hatte er doch wegen dieser Geschichte die Hölle durchmachen müssen. Dass er „verrückt“ sei, hatte sich schnell herumgesprochen. Die Kunden blieben weg und die Bank kündigte die Kredite.

Herrmann geriet wegen der drohenden Einweisung in Panik. Er setzte sich mit seinen Kunstwerken im Millionenwert in die Schweiz ab. Seine Frau zeigte ihn deshalb an. Sein Fehler war, dass er nach München zurückkehrte: Er wurde verhaftet und kam nach Stadelheim.

„Fünf Tage hat es gedauert, bis ich beweisen konnte, dass ich nicht verrückt bin“, sagt Herrmann. Fünf Tage, bis sich die Gefängnistore wieder für ihn öffneten. Er hatte zwar seine Freiheit wieder, aber geschäftlich war er ruiniert. Mühsam habe er in der Schweiz eine neue Existenz aufbauen müssen. „Mir geht es heute wieder gut.“

Seit diesem offensichtlichen Falsch-Attest klagt er gegen Professor Möller. Das Landgericht sprach ihm letzten Sommer lediglich ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu. Herrmann ging in Berufung. Es gehe schließlich um den Millionen-Schaden, so sein Anwalt Martin Riemer. In diesem Punkt machte Richterin Vavra keine Hoffnungen, das Geschäft habe Herrmann ja freiwillig aufgegeben.

Empört ist die Richterin über das Verhalten des Psychiaters: „Das geht so nicht!“ Wie komme er zu einer Diagnose, ohne mit dem Betroffenen zu sprechen? Psychiater seien häufig in einer solchen Situation, so Prof. Möller. „Für mich klang das so, dass da wahnhafte Veränderungen vorliegen.“ Das Attest habe er der Frau gegeben, damit sie eine Betreuung (früher nannte man das Entmündigung) beantragen könne: „Für mich war das eine klare Hilfeleistung.“ Wegen einer möglichen Gefährlichkeit Herrmanns habe ihr Mandant handeln müssen, so eine Anwältin Möllers: „Denken Sie an Winnenden!“

Der Prozess wird fortgesetzt. Richterin Vavra ließ anklingen, dass der Freistaat mithaften muss, da es sich um eine „Amtstätigkeit“ Möllers gehandelt haben. „Diese wurde rechtswidrig ausgeübt“, stellte die Richterin fest.

Eberhard Unfried

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