Gefangen in der Internetfalle

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604.08.09|München
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München - tz-Redakteur Klaus Rimpel erhält dubiose Rechnungen eines Service-Anbieters: Die Firma Content Services fordert 96 Euro für einen Dienst, für den er sich nie angemeldet hat.

© Ralf Kruse

Klaus Rimpel mit der ominösen Rechnung des Internet-Service-Anbieters Content Services

Ein Schock: Beim Durchschauen der E-Mails an meinem Computer in der Arbeit stoße ich auf eine Rechnung über 96 Euro. Sie stammt von der Firma Content Services in Mannheim , die mir mitteilt: „Wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf www.softwaresammler.de nutzen.“

Der erste Reflex ist – Verunsicherung. Habe ich da vielleicht irgendwann irgendwas angeklickt, was ich gar nicht anschauen wollte? Die Verunsicherung wird dadurch genährt, dass in der Rechnung behauptet wird: „Sie haben sich auf der Seite www.softwaresammler.de angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.“

Diese Behauptung macht mich dann aber doch sicher, dass ich niemals dieses seltsame Internet-Angebot, von dem ich nicht einmal weiß, was es mir bietet, angeklickt habe: Am Arbeitscomputer würde ich nie meine private Adresse angeben …

Doch der ominöse „Softwaresammler“ weiß sogar mein Geburtsdatum: „Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor“, heißt es in den „Informationen“ zur Rechnung drohend.

Der Hinweis aufs Alter ist wichtig, falls ein Kind oder Jugendlicher angeschrieben wurde: Das soll klarstellen, dass notfalls Papa zahlen muss – sonst gibt’s Ärger wegen falscher Altersangaben. So wird mit Daten, die ich möglicherweise irgendwann, zum Beispiel bei einer Hotelbuchung hinterlassen habe, Druck ausgeübt: Wir wissen Dinge über dich, die wir ja nur wissen können, weil du wirklich bei uns gebucht hast – leugnen ist zwecklos, zahle besser!

„Gerade ältere Leute lassen sich durch solche Mails schon einschüchtern und viele zahlen dann“, weiß Petra von Rhein , Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die Firma Content Services ist dort wohlbekannt: „Die sind schon besonders dreist!“

Aber was tun? Denn neun Tage nach der Rechnung wird auch noch eine Mahnung von Rechtsanwalt Olaf Tank hinterhergeschickt, der sich auf solche zweifelhaften Geschäfte spezialisiert hat – und daran gut verdient.

„Am besten reagieren Sie überhaupt nicht“, rät die Verbraucherschützerin. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss der Pseudo-Kunde Widerspruch einlegen – aber weil der Schritt zum Gericht mit Kosten verbunden ist, gehen Abzocker-Firmen selten so weit.

Wichtig ist: Die Rechnung auf keinen Fall bezahlen – denn einmal überwiesenes Geld zurückzufordern, ist extrem schwierig.

Meine Versuche , die Firma direkt zu erreichen, schlugen fehl: Meine E-Mail-Antwort kommt „unzustellbar“ zurück. Und am Telefon ist nur ein Band, das den Anrufer hinhält – für 14 Cent pro Minute …

Woher weiß die Internet-Firma meine Adresse und mein Geburtsdatum eigentlich? „Vielleicht haben Sie mal bei einem Gewinnspiel mitgemacht“, meint Frau von Rhein . Schon können die Daten abgefischt und an dubiose Firmen weiterverkauft werden. „Gehen Sie mit Daten im Internet so sparsam wie möglich um, das ist der beste Schutz“, rät die Verbraucherschützerin. „Das Geburtsdatum beispielsweise sollten Sie am besten verschweigen.“

Die rechtlichen Möglichkeiten, gegen solche üblen Abzock-Methoden vorzugehen, sind sehr beschränkt, so Josef Hintermeier , Dienststellenleiter des für Internetkriminalität zuständigen Polizeikommissariats 75 in München . Zudem lasse sich der tatsächliche Sachverhalt nur schwer ermitteln – laut einem Verfassungsgerichtsurteil dürfen Ermittlungen bei Servern im Ausland nur bei „Verdacht auf schwere Straftaten“ durchgeführt werden. Und die liegt hier nicht vor.

Die rund 6000 Anzeigen gegen Vorgänger-Firmen der Content Services, hinter der laut Staatsanwaltschaf die einschlägig bekannten Gebrüder Schmidtlein stecken, liefen allesamt ins Leere: die Verfahren wurden alle eingestellt. Gegen Content Serivces sind seit Oktober 2008 rund 3000 Anzeigen eingegangen. „Wir werden prüfen, ob eine Strafbarkeit vorliegt – was bei den früheren Fällen jedoch verneint wurde“, so der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Darmstadt , Klaus Reinhardt.

Trotzdem: Ich stelle Strafanzeige gegen Content Services wegen Datenmissbrauchs – „Fälschen beweiserheblicher Daten“ heißt das im Juristendeutsch. Denn als ich im Internet zu derartigen Tricks recherchiere, stoße ich auf verzweifelte Hartz-IV-Empfänger, die fürchten, von ihren wenigen Euros jetzt auch noch für etwas zahlen zu müssen, das sie gar nicht wollen und brauchen. Und ich lese von Eltern, die in ihrer Ratlosigkeit vor dem Haus der Schmidtleins – die 25 und 35 Jahre alten Brüder wohnen noch bei ihrer Mama – demonstrieren, weil ihre Kinder für Dienste wie hausaufgaben.de blechen sollen. Viel Geld wird da gemacht – zu lasten unbescholtener Menschen, die eingeschüchtert, belästigt und abgezockt werden. Die Anzeige wird wenig bringen, sagen mir zwar die Experten – aber ich will immerhin das Gefühl haben, solch üblen Methoden nicht völlig wehrlos ausgeliefert zu sein.

Klaus Rimpel

So sollten Verbraucher auf die Rechnungen reagieren

Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen.

Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst. Betroffenen rät die Verbraucherzentrale, derartige Rechnungen nicht zu begleichen (siehe Tipps unten).

Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering. „Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“, so Verbraucherschützer-Chef Gerd Billen. Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.

So sollte man auf dubiose Internet-Rechnungen reagieren:

Rechnung nicht bezahlen! Stattdessen sollte man sich einmal schriftlich an das Unternehmen wenden und mitteilen, dass kein Vertrag geschlossen wurde und die Rechnung daher nicht bezahlt wird. Weitere Schreiben und Mahnungen des Anbieters sollte man einfach ignorieren.

Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Mahnbescheid direkt vom Gericht persönlich zugestellt wird, muss man aktiv werden und Widerspruch einlegen.

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