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Trinkgeld für die Müllabfuhr: Der Staatsanwalt ermittelt

26 Mitarbeitern der städtischen Abfallwirtschaft drohen Kündigung und Haft

Trinkgeld für die Müllabfuhr: Der Staatsanwalt ermittelt

München - Über 700 Männer des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes (AWM) leeren täglich in der Stadt die Mülltonnen und Container.

Was die städtischen Mitarbeiter noch nie durften, gilt jetzt auch für die Müllwerker des Abfallwirtschaftsbetriebs München. Sie dürfen keine Trinkgeld mehr annehmen. Im Durchschnitt verdienen die Müllmänner 2500 Euro Monatslohn plus Zulagen, laut AWM mehr als bei privaten Firmen.

© dpa

Was die städtischen Mitarbeiter noch nie durften, gilt jetzt auch für die Müllwerker des Abfallwirtschaftsbetriebs München. Sie dürfen keine Trinkgeld mehr annehmen. Im Durchschnitt verdienen die Müllmänner 2500 Euro Monatslohn plus Zulagen, laut AWM mehr als bei privaten Firmen.

26 von ihnen haben jetzt mächtig Ärger am Hals. Es geht um das Trinkgeld, das die Müllwerker jedes Jahr zwischen Weihnachten und Silvester bei den Münchner Bürgern einsammeln. Um diesen Brauch, der nach Ansicht der Stadt etwas überhandgenommen hatte, in geregelte Bahnen zu lenken, sollten die Müllmänner akribisch Buch über ihre Geschenke führen. Gut zwei Dutzend Vorarbeiter haben das aber nur sehr lückenhaft gemacht.

Der Jahresend-Brauch der Münchner Müllabfuhr war Oberbürgermeister Christian Ude schon lange ein Dorn im Auge. Teilweise mehrere Tausend Euro nahmen die Müllmänner auf diese Art und Weise zusätzlich ein. Hin und wieder sollen sie sich auch mit kleinen Gefälligkeiten revanchiert haben. „Es gab Mülltonnen, die geleert wurden, die offiziell gar nicht angemeldet waren“, erklärt AWM-Sprecher Arnulf Grundler. Außerdem gab es Ärger mit den sogenannten rollierenden Müllwerkern, die auf verschiedenen Fahrzeugen Dienst schoben. Grundler: „Das Trinkgeld sollte gerecht auf alle verteilt werden.“

Darum gab es 2007 eine Dienstanweisung von OB Christian Ude, die die Müllwerker dazu anhielt: Sie sollten jeden Betrag mit Namen und Adresse notieren, den sie bekamen, wenn sie ihren Kunden ein gutes neues Jahr wünschten. In 26 Fällen geschah das höchst lückenhaft. „Einer der Müllwerker gab nur die Gesamtsumme der Trinkgelder an“, so Grundler. Gegen ihn erstattete der AWM-Anti-Korruptionsbeauftragte Peter Palatzky Strafanzeige wegen Vorteilsannahme. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Die anderen 25 Vorarbeiter kamen der Verpflichtung nur hier und da nach. Da wurde nur straßenweise das Trinkgeld aufgeführt oder nur hausweise bei Mehrfamilienhäusern. „Hier finden gerade Anhörungen statt“, so Grundler. Die Mitarbeiter müssen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen: „Von der Ermahnung über die Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung.“

Heuer wird es keinen Ärger mehr mit dem Trinkgeld für die Müllabfuhr geben. Grundler: „Die Neujahrssammlung wird abgeschafft. Erlaubt sind nur noch Sachspenden bis zu einem Gegenwert von 15 Euro.“

J. Welte

Quelle: tz

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