Kurioser Strafzettel in München: 40 Euro für zwei Croissants

40 Euro für zwei Croissants

1007.07.09|München|77 KommentareFacebook
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München - Ihre Mittagspause war nur kurz. Da eilte die Münchner Ethnologin Eva S. (51) zwischen zwei Seminarstunden rasch ins Zwischengeschoss des Sendlinger Tors, um sich zwei Croissants zu kaufen.

© Westermann

Das Untergeschoss am Sendlinger -Tor-Platz.

 Der erste Bäckerstand hatte keine mehr. Der Verkäufer empfahl ihr den zweiten Laden schräg gegenüber. Auf dem Weg dorthin verstellte ihr plötzlich eine MVG-Kontrolleurin den Weg: „Ihren Fahrschein bitte!“ Den hatte Eva S. natürlich nicht. Sie war versehentlich in den 20 Meter langen Sperrenbereich vor den Abgängen zur U-Bahn geraten, in dem MVG-Mitarbeiter gerade eine Kontrolle durchführten. Eva S. sollte 40 Euro „erhöhtes Beförderungs-Entgelt“ bezahlen.

„Ich denke ja gar nicht daran,“ sagt sie empört. „Ich hatte die Gruppe Kontrolleure gesehen, mir aber nichts dabei gedacht. Da gehen doch so viele Leute durch,“ schildert Eva S. die Situation. Etwa auf der Hälfte ihres Weges – den Bäcker schon vor Augen – wurde sie von der Kontrolleurin aufgehalten. Das grüne Leuchtschild („Eingang nur mit gültigem, entwerteten Fahrausweis“) über den Entwerter-Automaten hatte sie nicht gesehen: „Ich habe die Fläche zwischen den Läden absolut nicht als U-Bahn-Bereich wahrgenommen.“ Eva S. hielt die Kontrolle daher zunächst für einen Spaß, wollte weitergehen.

© KruseOpfer Eva S.Da verschärfte sich der Ton: „Sie bleiben jetzt hier stehen und weisen sich aus!“, befahl die Kontrolleurin barsch. Jemand nahm ihr wortlos ihren Ausweis ab und verschwand damit. Mit Engelszungen versuchte Eva S. der Kontrolleurin zu erklären, dass sie gerade erst von außen in den Sperrenbereich gelaufen war: „Das glaube ich Ihnen. Aber das ist jetzt egal. Sie stehen im Sperrenbereich und Sie haben keine gültige Karte“, stellte die strenge Dame nüchtern fest. Eva S. „Ich hätte ihr beweisen können, dass ich wirklich beim Bäcker war. Der Verkäufer hätte es doch bestätigt.“ Doch die Kontrolleurin ließ keine Diskussion mehr zu. Und so fand sich die angehende Dozentin für Persönlichkeitsentwicklung und interkulturelle Kommunikation in ungewohnter Sprachlosigkeit und ziemlich verwirrt mit einem 40-Euro-Strafzettel in der Hand wieder: „Ich fühlte mich total ungerecht abgefertigt.“

Doch jetzt kam die Wende: Die Münchner Verkehrsgesellschaft hat den Fall geprüft. Sprecher Christian Miehling teilte schriftlich mit: „Die Schilderung der Kundin klingt glaubwürdig und hätte unbürokratisch geklärt werden können. Die MVG bedauert, dass die Kontrollschaffnerin den Vorschlag der Kundin nicht aufgegriffen hat, um die Situation mit Augenmaß zu lösen. Aus Kulanzgründen ist die MVG in diesem Einzelfall bereit, auf die 40 Euro zu verzichten.“

Grundsätzlich aber gilt: „Im U-Bahnhof Sendlinger Tor ist der fahrscheinpflichtige Bereich wie in allen anderen U-Bahnstationen eindeutig gekennzeichnet. Über den Zugängen befinden sich über die gesamte Breite jeweils große, gut ausgeleuchtete Hinweisschilder mit der Aufschrift „Eingang nur mit gültigem entwertetem Fahrausweis“. Auf dem Boden markieren weiße Linien die Grenzen. Gut sichtbar stehen außerdem zwei bis drei Entwerter am Übergang zum fahrscheinpflichtigen Bereich. Im Fall von Frau S. fand eine Sperrenkontrolle statt. Im fahrscheinpflichtigen Bereich hielt sich also Kontrollpersonal in Uniform auf. Unsere Kontrolleure haben die Pflicht, alle Personen, die im fahrscheinpflichtigen Bereich kein gültiges Ticket vorweisen können, zu beanstanden. Sie handeln dabei im Sinne aller ehrlichen Fahrgäste, die die Einnahmenausfälle durch Schwarzfahrer letztlich über die Fahrpreise mitfinanzieren müssen. Die Kollegen bekommen dabei im Übrigen auch vielerlei Ausreden zu hören; dazu zählt unter anderem die Behauptung, dass man den fahrscheinpflichtigen Bereich schlichtweg übersehen und für einen Durchgang gehalten habe. Insofern hat die Kontrollschaffnerin, die Frau S. beanstandete, grundsätzlich richtig gehandelt.“

Dorita Plange

Spezialticket kostet 30 Cent

An sich scheint die Sache einfach: Eine Fahrkarte brauche ich nur, wenn ich mit Bus und Bahn fahre. Wenn ich nur auf den Bahnsteig gehe, brauche ich keine. Diese landläufige Meinung gilt leider nicht immer. Die Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen im MVV (Bahn und MVG) enthalten leider eine tückische Falle: Zwar heißt es im § 5, Absatz 1 der gemeinsamen Beförderungsbestimmungen: „Der Fahrgast muss vom Antritt bis zur Beendigung der Fahrt im Besitz einer zur Fahr gültigen Fahrkarte sein.“ Das klingt noch klar. Doch im nächsten Satz heißt es: „Die Fahrt gilt als begonnen mit dem Betreten des Fahrzeuges, oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist, mit dem Durchschreiten der Bahnsteig-Sperre oder einer sonstigen Bahnsteigabgrenzung“. Wer also mal schnell zwischen zwei Absperrungen auf die andere Seite geht (wie am Sendlinger-Tor oder im S-Bahn-Zwischengeschoss am Hauptbahnhof), ist rechtlich gesehen ohne Karte ein Schwarzfahrer – außer er löst eine so genannte Bahnsteigkarte zum Preis von 30 Cent. Die Bahnsteigkarte ist dafür gedacht, dass Begleitpersonen beispielsweise Behinderte oder Leute mit Gepäck ohne Fahrkarte zum Bahnsteig bringen können. „Immerhin haben die Verkehrsunternehmen im MVV 2008 25.907 Bahnsteigkarten verkauft“, weiß MVV-Sprecherin Beate Brennauer. Die MVV-Sprecherin: „Wer ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, muss 40 Euro erhöhtes Beförderungsgeld bezahlen.“ Kann der Betroffene nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der beanstandeten Fahrt im Besitz einer persönlichen Fahrkarte (persönliches Isarcard-Abo, Schülerkarte) war, wird die Gebühr auf Antrag auf fünf Euro reduziert. Wer sich zu Unrecht beanstandet fühlt, kann sich bei den Verkehrsunternehmen beschweren bzw. Einspruch einlegen. Führt der Einspruch zu keinem Erfolg, kann unter Umständen die Ombudsstelle für den öffentlichen Nahverkehr in Bayern helfen. Die Serviceeinrichtung ist unter www.ombudsstelle-nahverkehr-bayern.de oder unter Telefon: 089/4702484 erreichbar.

KHD

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