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Sex-Bestie hofft auf Freilassung

Sex-Bestie hofft auf Freilassung

Als „Sex-Bestie von Geretsried“ hatte Karl D. (57) für Schlagzeilen gesorgt. Der wegen Vergewaltigung vorbestrafte Staplerfahrer hatte 1994 zwei Mädchen stundenlang auf äußerst sadistische Weise gequält.

Im März 1995 wurde er deshalb zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Strafe hat er jetzt verbüßt. Aber kann man ihn wieder auf die Menschheit loslassen? Nein, sagt die Staatsanwaltschaft München II und beantragte die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Grausame Fälle: Verbrechen an Kindern

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Er hat das Gesicht eines Biedermanns. Karl D. strahlt Ruhe aus. Ein Mann, dem man vertrauen kann. Auch eine 15-jährige Anhalterin, die er 1984 in seinem Auto mitnahm, hatte ihm vertraut. Er brachte sie zu sich nach Hause, während seine Ehefrau mit dem Kind gerade Urlaub machte. Er stülpte seinem Opfer eine Tüte über den Kopf und vergewaltigte es brutal im Ehebett. Diese Tat gestand er: sechs Jahre Haft!

Im April 1995 schlug Karl D. wieder zu. Vor dem Jugendzentrum „Saftladen“ in Geretsried ließ er zwei Mädchen (14 und 15) in seinen VW-Bus steigen. Er brachte sie jedoch nicht wie versprochen nach Hause, sondern fuhr in einen Wald. Dort fesselte er die Mädchen und stülpte ihnen einen Sack über den Kopf. Vier Stunden lang verging sich der Sex-Verbrecher auf ungeheuer sadistische Weise an seinen gefesselten Opfern. Er nähte sie am Unterleib zu, ehe er die Mädchen bei Icking aus dem Auto warf.

„So etwas haben selbst wir noch nicht gesehen“, sagte eine entsetzte Gerichtsmedizinerin, die die beiden Opfer untersucht hatte, vor Gericht. Karl D. aber bestritt die Taten, obwohl die beiden Opfer ihn und sein Auto eindeutig wiedererkannt hatten. Ein Reifenabdruck im Wald war seinem VW-Bus zuzuordnen. Das Fessel-Material stammte aus seinem Fahrzeug. DNA-Spuren wiesen ihn eindeutig als Täter aus.

Das Landgericht München II verurteilte Karl D. zu 14 Jahren Haft. Eine Zeit, die er ungenutzt verstreichen ließ. Er lehnte jede Therapie ab. Mithäftlingen gegenüber soll er seine sonderbaren Sex-Fantasien offenbart haben.

Um diese Knast-Akten ist jetzt vor Gericht ein heftiger Streit entbrannt. Staatsanwalt Florian Gliwitzky, der den Sex-Verbrecher zum Schutz der Allgemeinheit wegsperren möchte, beantragte vom Gericht die Herausgabe dieser Akten. Richter Hans-Jochen Hintersaß nannte diese jedoch „bedeutungslos“, sprach vom „Stochern im Nebel“. Sogar Verteidiger Gunther Haberl sprang den Ankläger bei. Erst nach einem Hickhack rückte das Gericht die Akten heraus.

Am Freitag soll plädiert und ein Urteil gesprochen werden. Aus Äußerungen von Hintersaß kann man schließen, dass er Karl D. laufen lassen will!

Eberhard Unfried

Quelle: tz

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