Weil Peter Meding eine Bewährungsstrafe hat: Minister Joachim Herrmann zieht Einladung zurück

Wann ist ein Held ein Held?

622.09.09|München|157 KommentareFacebook
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München - Februar 2008: Zwei Jugendliche pöbeln in der S-Bahn eine Gruppe Kinder an, schlagen einen Buben. Peter Meding (50) greift ein – und wird von den beiden jungen Männern brutal verprügelt.

© Kurzi

Meding 2008 nach dem Überfall.

Für seine Zivilcourage sollte der Tutzinger am Montag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die „Medaille für besondere Verdienste um die Innere Sicherheit“ bekommen. Doch der Staatsminister lud ihn kurzfristig wieder aus – weil er vor drei Jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Jetzt diskutiert ganz Deutschland: Ist dieses Vorgehen richtig? Am Freitag erhielt Peter Meding den Anruf aus dem Innenministerium: „Ein Herr lud mich wegen meiner couragierten Hilfe herzlich zu dieser Ehrung ein.“ Doch nur zwei Stunden später klingelte sein Handy erneut: Man habe im Bundeszentralregister einen Eintrag wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gefunden und müsse ihn leider wieder ausladen.

Minsteriums-Sprecher Rainer Hutka bedauert den Vorfall: „Wir haben Herrn Meding eingeladen, und erst danach wurde geprüft, ob Strafen gegen ihn vorliegen. Das ist zugegeben leider unglücklich gelaufen.“ Generell wird vorher geprüft, ob aus rechtlichen oder formellen Gründen Bedenken gegen eine Ehrung bestehen. „Ganz allgemein: Bei Herrn Meding sprechen Dinge dagegen, über die ich nicht sprechen kann und darf. Die Verleihung wurde deshalb offiziell zurückgestellt“, erklärt Hutka.

© BodmerKein Geld, keine Arbeit, bald auch keine Wohnung mehr: Peter Meding (50) ist seit dem Überfall gekennzeichnet. Er fordert eine Opfer-Entschädigung, um sein Leben wieder in Griff zu kriegenDer Grund für die Ausladung: 2005 wurde Peter Meding mit Kokain erwischt, ein Jahr später zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dies gibt Meding ganz offen zu und versteht das Vorgehen des Innenministeriums sogar: „Ich akzeptiere das. Der Staat braucht schließlich seine weiße Weste.“ Die Medaille bedeutet ihm nichts. Sein Anliegen ist ein anderes: Meding fühlt sich von den Behörden im Stich gelassen. Er fordert eine Opfer-Entschädigung für das, was ihm passiert ist: „Wer sich für andere gerade macht, muss unterstützt werden.“

Am 11. Februar 2008 ändert sich sein Leben radikal: Peter Meding sitzt in der S-Bahn, als zwei Jugendliche auf ein paar Schulkinder losgehen. Er stellt sich dazwischen. Die beiden jungen Männer Daniel H. (18) und Jürgen F. (22) treten zu, schlagen ihm viermal mit einer Bierflasche auf den Kopf, schmeißen ihn schließlich auf den Bahnsteig. Meding kommt mit Brüchen, Platzwunden und einer ausgekugelten Schulter ins Krankenhaus. Danach geht sein Leben den Bach runter: Der gelernte Bühnentechniker verliert seinen Job, macht Schulden. In seiner Zwei-Zimmer-Wohnung im Tutzinger Ortssteil Traubing gibt es kein Bett, nur eine Matratze und ein paar Tüten voller Klamotten auf dem Boden. Die Behörden haben ihm das Arbeitslosengeld gestrichen – er habe Belege nicht eingereicht, Termine verstreichen lassen. „Unsinn“, behauptet Meding.

Sein einziger Wunsch: „Ich hätte gerne wieder eine Linie in meinem gottverdammten Leben. Und Geld, um dort weiterzumachen, wo es damals aufgehört hat.“ Sein Vermieter hat ihm zum 1. Oktober die Wohnung gekündigt. Aus Brettern und Stoffresten hat er sich einen Wohnwagen gezimmert. Wenn alle Stricke reißen, zieht er dort ein. Meding, der Vater eines 20-jährigen Sohnes ist, hat sein Leben für andere eingesetzt. Sein eigenes ist kaputt. Trotzdem würde er wieder eingreifen: „Eines Tages könnte auch mein Sohn Opfer werden. Meine Moral wird mir keiner nehmen. Kein Innenminister, kein Strafgericht der Welt!“

Christina Schmelzer

Dieses Hüh und Hott geht gar nicht!

Tom Buhrow (48) moderierte am Montagabend den Beitrag in den Tagesthemen an, in der die Geschichte von Peter Meding erzählt wurde. Die ARD wusste zu diesem Zeitpunkt offenbar noch nicht, dass dieser mehr als „einen Joint geraucht“ hatte, sondern eine Bewährungsstrafe verbüßt. In der tz spricht Buhrow darüber, ob Meding trotzdem zum Helden taugt!

Die Geschichte von Peter Meding erinnert an das Todesdrama um Dominik Brunner am S-Bahnhof in Solln. Er darf aber offenbar nicht geehrt werden, weil er vorbestraft ist. Zurecht?

Tom Buhrow: Hier hat einer hin- und nicht weggeschaut und Zivilcourage bewiesen. Wer sein Leben riskiert, hat es verdient, dafür gewürdigt zu werden – in welcher Form auch immer.

Sie meinen also, sein Einschreiten rechtfertigt auf alle Fälle eine Ehrung?

Buhrow: Wenn das aus formalen oder auch strafrechtlichen Gründen nicht geht, dann müsste es doch eigentlich andere Wege geben, dem Mann zu helfen. Noch dazu, wenn er offenbar wegen seiner Rettungstat selbst in eine existenzielle Notlage geraten ist.

Hätte da das Ministerium vorher besser hinschauen müssen?

Buhrow:  Dieses Hüh und Hott geht gar nicht! Ich kann doch nicht jemanden ein- und einfach wieder ausladen. Das hätte man vorher entsprechend abklären müssen. Konkret meine ich: Hat er die Kriterien erfüllt oder nicht?

Dominik Brunner, der Held von Solln, galt als ungescholtener Bürger. Das ist bei Peter Meding, dem Retter von Tutzing, nicht der Fall …

Buhrow:  Fakt ist: Dieser Mann hat im richtigen Moment das Richtige getan! Und unabhängig von seinen Vorstrafen: Dieses Verhalten am Bahnsteig könnte trotzdem andere zum Eingreifen ermutigen.

Interview: Stefan Dorner

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