Rauchverbot: Münchner Wirtin Birgit Netzle geht vors Bundesverfassungsgericht

Rauchverbot: Drei Münchner ziehen vors Bundesverfassungsgericht

111.07.10|München|248 KommentareFacebook
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München - Das absolute Rauchverbot kommt am 1. August. Doch drei tapfere Münchner, eine Raucherin und zwei Wirtsleute, wehren sich gegen Volkes Stimme und ziehen vors Bundesverfassungsgericht.

O’zapft is! Und: Ausg’raucht is bald! Was Wirtin Birgit Netzle nun vors Bundesverfassungsgericht führt

© Kruse

O’zapft is! Und: Ausg’raucht is bald! Was Wirtin Birgit Netzle nun vors Bundesverfassungsgericht führt

Den Qualmern und Wirtsleuten geht nun endgültig der Rauch auf – und die allermeisten haben resigniert. Das absolute Rauchverbot in Gaststätten aller Art kommt unverrückbar zum 1. August, und ab dann heißt es: keine Raucherclubs mehr. Keine Nebenzimmer-Zigarette. Nur noch Paffen vor der Tür – was natürlich schwierig wird, denn das stört oft genug die Anwohner. Doch drei tapfere Münchner wehren sich gegen Volkes Stimme, die sich am Sonntag vor einer Woche für ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen hatte. Eine Raucherin und zwei Wirtsleute: Toni Wolf, Wirt der Laimer Musikkneipe Bistro No. 2 und Birgit Netzle (56), Chefin vom Asam Schlössl. Das Trio hat gleich am Tag nach der Volksabstimmung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht.

Wen trifft's wie hart? Rauchverbote in den Bundesländern

Ob’s was hilft? „Wenn ich ganz ehrlich bin: Ich beziffere die Chance auf fünf Prozent“, sagte Netzle am Sonntag der tz. „Aber ich möchte lieber alles versucht haben, statt gar nichts zu tun. Die Hoffnung stirbt schließlich zuletzt.“ Netzle war mit der bisherigen moderaten Lösung ganz zufrieden, so wie Tausende Wirte in Bayern: „Mein Kollege Ludwig Wolf vom Bistro No. 2 kann wohl zusperren – bei ihm steht die Insolvenz vor der Tür. Schließlich sind die allermeisten Gäste seiner Musikkneipe Raucher“, befürchtet Netzle.

Wie begründen Netzle und ihre beiden Mitkläger ihren Gang nach Karlsruhe? Netzle zur tz: „Ich plädiere auf den Gleichheits-Grundsatz bei geschlossenen Gesellschaften wie ­Hochzeiten oder Geburtstage. Das sind nicht öffentliche Veranstaltungen, bei denen auch nicht mehr geraucht werden darf. Ich sage mir aber: Wenn jemand privat, also etwa bei sich daheim feiert, und eine Catering-Firma beauftragt, dann darf er doch auch rauchen. Warum nicht bei mir? Beides sind private Veranstaltungen.“

Klar ist: Das Rauchen daheim zu verbieten, wäre ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Und das geht freilich nicht. Netzle hofft, dass darum nach dem Gleichheits-Grundsatz auch das Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten erlaubt bleiben muss. Eine Reaktion vom Bundesgerichtshof ist noch nicht eingegangen. „Das dauert ein paar Wochen“, sagt Netzle.

Einer von Hunderten Betroffenen des strikten Rauchverbots in München ist Olaf Schmidt (46), Inhaber des Johannis-Café in Haidhausen. „Ich habe viele Stammgäste mit anstrengenden Berufe. Die freuen sich auf ihre Feierabend-Zigarette bei mir. Wie soll das nachts gehen vor der Kneipe? Ich kann sie doch nicht ruhigstellen!“

Matthias Bieber

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