430.07.10|München|117 Kommentare
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München - Das Volk hat entschieden. Am Samstag heißt es genau um Mitternacht in allen Kneipen, Discos und Festzelten: Bitte löschen Sie die Zigaretten und stellen Sie das Rauchen ein!

© dpa
Ab 1. August gilt das neue Rauchverbot.
Vier Wochen nach dem Volksentscheid tritt das umfassendste Rauchverbot in Kraft, das es jemals auf bayerischem Boden gab. Doch die ersten Wirte suchen nach Lücken im Gesetz! Die Opposition geht in die Luft. Die tz erklärt, was Sie nach Ihrer letzten – aktiv oder passiv – gerauchten Zigarette in den Gaststätten wissen müssen.
Es gab doch vorher schon ein Rauchverbot. Was tut sich denn jetzt?
Wen betrifft das neue Verbot?
Zu den Gaststätten gehören nach der Vollzugverordnung des Gesundheitsministeriums alle Wirtschaften, Discos, Cafés, Bars und ähnliche Einrichtungen. Zu Kultur und Freizeit zählt das Ministerium vor allem Kinos, Museen, Theater, Bibliotheken, Vereinsräume und sogar Spielhallen. Die Verschärfung gilt auch in Bier-
Also gibt es doch Ausnahmen?
In der Vollzugsverordnung heißt es, für „echte geschlossene Gesellschaften“ in Nebenräumen oder in der ganzen Gaststätte gilt das Rauchverbot nicht. Dazu zählten private Familienfeiern mit im Vorhinein namentlich geladenen Personen – wie bei Hochzeiten, Geburtstagen oder Taufen. Wobei: In Anwesenheit von Kindern verbietet sich das Rauchen eigentlich auch ohne Gesetz.
Ist das ein Schlupfloch im Gesetz?
Das Ministerium meint: Nein, denn für echte geschlossene Gesellschaften gelten sehr strenge Voraussetzungen. Familienfeiern seien Privatsache: „Privat bleibt privat“, sagte eine Sprecherin. „Da entscheidet nach gültiger Rechtsprechung nicht der Staat.“ Die SPD wirft Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) dagegen „Geeiere“ vor! Das Bündnis Ja zum Nichtraucherschutz aus SPD, Grünen, ÖDP, Nichtraucher-
Wie reagieren die Wirte?
Tatsächlich wollen manche das Gesetz überlisten: So erklärte sich eine Disco in Olching bereits zur dauerhaften geschlossenen Gesellschaft. Und der Wirt einer Keller-
Kann das wirklich durchgehen?
KVR-
Wer kontrolliert das Rauchverbot?
In der Stadt erledigen das die 60 Bezirksinspektoren des KVR. Die würden zwar in der Nacht zum Sonntag keine Raucher-
Welche Bußgelder drohen?
Das Gesetz sieht eine Strafe von 5 bis 1000 Euro vor, das KVR kann Verwarnungsgelder von 5 bis 35 Euro verhängen. Verfolgt werden der Raucher, aber auch der Wirt, der nichts gegen den blauen Dunst unternimmt.
Wie dürfen es die Gaststätten draußen halten?
Da dürfen weiter die Aschenbecher auf den Tischen stehen. Das Gesetz gilt nur in Innenräumen.
Was ist mit der Wiesn?
Rauchen verboten! „Das Volk hat entschieden und jetzt setzen wir das auch so um“, sagte Wirte-
Wo gilt das Rauchverbot noch?
Wie bereits jetzt schon in Behörden von Freistaat oder Gemeinden und in Gerichten. Die Chefs können aber abgetrennte Raucherräume anordnen. Das gleiche gilt für Universitäten, Heime, Krankenhäuser und Flughäfen. Völlig ausnahmslos gilt das Gesetz in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – Schulen, Landheimen, Herbergen, Kitas und auf Spielplätzen.
Gibt es da keine Ausnahmen?
Doch. Nicht nur in privat genutzen Räumen darf gepafft werden, sondern auch in Vernehmungszimmern von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Bei künstlerischen Darbietungen könne Rauchen auch Ausdruck der Kunstfreiheit und damit erlaubt sein. Das raucherfreundliche Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz hat bereits ein angeblich nicht ernst gemeintes Theaterstück für Kneipen auf seine Internet-
David Costanzo