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Dieb in Uniform: Polizist bestahl eine Tote

Polizist bestahl eine Tote - Darf er noch Beamter sein?

Gelegenheit macht Diebe, heißt es. Polizeihauptmeister Rainer M. (33) sah eine günstige Gelegenheit, als er am 5. März 2007 zu Ermittlungen in die Wohnung einer verstorbenen Frau gerufen wurde.

Er nahm die Scheckkarte der Toten mit. Er hob zweimal tausend Euro von ihrem Konto ab! Zweieinhalb Jahre nach dieser Tat ging es am Montag vor dem Verwaltungsgericht um die Frage: Darf ein Dieb in Uniform noch Polizist sein?

Wie er an die PIN der Verstorbenen gekommen war, ist unklar geblieben. Der Beamte hat wohl emsig in diese Richtung „ermittelt“. In der Nacht darauf hob er die ersten 1000 Euro ab. Eine Nacht später plünderte er das Konto um einen weiteren Tausender. Der Diebstahl und der zweifache Betrug flogen schnell auf. Im Polizeibericht allerdings war über diese gemeine Tat keine Zeile zu lesen.

Um sich nicht einem öffentlichen Strafprozess stellen zu müssen, akzeptierte Rainer M. einen Strafbefehl: Zehn Monate Haft auf Bewährung! Beim Prozess um seine Entfernung aus dem Dienst kämpfte er am Montag verbissen, wieder in den Polizeidienst eingestellt zu werden. „Er war damals nicht vollständig zurechnungsfähig“, brachte sein Anwalt vor, der ein psychiatrisches Gutachten forderte. Der Grund sei eine Ehekrise gewesen, die bis zum heutigen Tag anhalte.

Rainer M., ein kräftig gebautes Mannsbild, jammerte, dass seine Frau gewalttätig sei: „Körperliche Angriffe sind an der Tagesordnung.“ Er halte die Ehe nur aufrecht, um bei seinem Kind sein zu können. Allerdings hatte sie ihn wegen Körperverletzung angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt.

Seit seiner Verurteilung ist der Polizeibeamte vom Dienst suspendiert. Was ihn aber bislang nicht weiter schmerzt, erhält er doch bis jetzt 90 Prozent seiner Bezüge.

Wie sieht es mit seinen beruflichen Plänen aus? „Ich habe keine, ich kann nicht“, antwortet Rainer M. aus die Frage von Richterin Cornelia Sauter-Schwarzmeier. Sie stellt klar, dass der Beamte keine Chance mehr habe, im Dienst zu bleiben. Schließlich gab Rainer M. klein bei und beantragte selbst seine Entlassung. Dafür wurde ihm eine lange Frist eingeräumt: Bis 30 Juni 2010 erhält er noch seinen (gekürzten) Beamtensold.

Eberhard Unfried

Rubriklistenbild: © dpa

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