„Wir denken nicht, dass die Lage alle Interessenten abschreckt“, sagt Mathias Scheffel, Gesellschafter vom Pacha und Max&Moritz. Rechtsanwalt Richard Beyer, der eine Hausbesitzerin vor Gericht vertritt, pflichtet sogar bei: „München braucht ein Nachtleben.“
Der Konflikt zwischen einer Hausbesitzerin in der Ottostraße und dem städtischen Wohnungsamt wurde vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen (siehe unten). Die Frau findet seit eineinhalb Jahren für eine 90-Quadratmeter-Wohnung keinen Mieter und will die Fläche deshalb gewerblich vermieten. Gegen diese „Zweckentfremdung“ wehrte sich die Behörde, da wertvoller Wohnraum vernichtet werde. Anwalt Beyer sagt allerdings: „Niemand ist bereit, eine Wohnung zu mieten, in der man nachts nicht schlafen kann.“
Die zweite Zerstörung Münchens: Bausünden nach dem 2. Weltkrieg
Was sagt Richard Beyer zum Vermittlungsangebot? Der Anwalt zur tz: „Sie können gerne probieren, die Wohnung zu vermieten.“
Eberhard Unfried, Thomas Osswald
Wohnen als Ausnahmefall: Der Prozess
Die Besitzerin des Hauses an der Ottostraße wollte mit dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht ein so genanntes Negativattest durchsetzen: Eine amtliche Bescheinigung, dass Wohnen auf bestimmten Flächen nicht zumutbar ist. Dann kann Wohnraum gewerblich vermietet werden. Die Behörden hatten sich erst geweigert – mit der Begründung, Wohnraum in München sei ohnehin viel zu knapp. Das Verwaltungsgericht stellte aber klar: Das Gebiet um die Feierbanane zwischen Sendlinger Tor und Maximiliansplatz ist als Kerngebiet ausgewiesen, dort ist Wohnen nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Ebu


































© JantzMathias Scheffel























