709.01.09|München|
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Sven G. (30), der einen Schläger mit einem Stich lebensgefährlich verletzt hatte, soll wegen versuchten Totschlags viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das fordert Staatsanwalt Laurent Lafleur in dem seit 9.Dezember andauernden Prozess.

Die Narbe am Hals des Opfers.
„Einen rechtswidrigen Angriff muss keiner von uns dulden“, stellte Lafleur in seinem Plädoyer klar. „Dagegen darf sich jeder verteidigen.“
Der bis dahin unbescholtene Sven G. stand am späten Abend des 14. März in Garching in der Tat vor einer brenzligen Situation. Mergim S. (17), der zuvor schon in einem Jugendtreff geschlägert hatte, schlug an jenem Abend Svens Freund nieder und attackierte anschließend den 30-jährigen Studenten. Sven G. griff zu seinem am Hals getragenen Messer (Neck-Knive) und stach dem 17-Jährigen ohne Vorwarnung in den Hals. Mergim S. konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und leidet noch heute unter den Folgen.
Verteidiger Dr. Jens Bosbach wollte „eigentlich“ auf Paragraf 33 Strafgesetzbuch hinaus: „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, wird er nicht bestraft.“ „Hilfsweise“ hält Bosbach drei Jahre Haft für ausreichend. Das Urteil wird am Freitag verkündet.
ebu
Quelle: tz

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