Gnadenloser Tram-Kontrolleur: Frau bestraft, weil sie vor dem Stempeln Platz nahm

Sie muss fürs Sitzen 40 Euro Strafe zahlen

025.06.10|München
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München - In die Tram einsteigen, Fahrschein abstempeln, erst dann hinsetzen. Das ist „unverzüglich“ und die angeblich von der MVG festgelegte und einzig legale Reihenfolge. Das bekam Lydia P. knallhart zu spüren.

Lydia P. hielt sich nicht an das MVG-Gebot. Sie entwertete ihre Karte im Sitzen und muss 40 Euro wegen Schwarzfahren zahlen!

Der Reihe nach: Die Laimerin steigt am Samstag, 19. Juni, um 14.25 Uhr in die 19-er Tram Richtung Innenstadt. Vorher kauft sie sich an der Haltestelle Lautensackstraße eine Streifenkarte am Automaten und steckt sie in den Geldbeutel. In der Tram findet die Designerin einen Sitzplatz im hinteren Bereich – gleich neben dem Fahrkarten-entwerter. Sie setzt sich und während die Tram noch steht, holt sie ihre Karte heraus, stempelt zwei Streifen ab und verstaut sie wieder im Geldbeutel.

„Eine Minute später steht ein Kontrolleur neben mir und fordert meinen Personalausweis“, erzählt Lydia P.. Das sorgt nicht nur bei der 39-Jährigen für Verwirrung, sondern auch bei den anderen Fahrgästen. „Ich habe gedacht, was ist denn jetzt los? Sie hat doch abgestempelt“, sagt Mitfahrgast Marc Gilles.

Entwertet ja, aber für den Mitarbeiter der MVG zu spät: „Sie haben sich hingesetzt und dann gestempelt. Das ist nicht unverzüglich und damit sind sie schwarz gefahren.“

Eingeschüchtert kramt die Lydia P. ihren Ausweis heraus. Währenddessen versuchen drei Fahrgäste, darunter Marc Gilles, dem Kontrolleur klarzumachen, dass die Frau unmittelbar nach dem Einsteigen gestempelt hat. Der Kontrolleur bleibt stur dabei: Es war ein Verstoß. „Ich hatte den Eindruck, dass er den ganzen Tag auf ein Opfer gewartet hat“, glaubt Politik-Student Wilhelm Konstanciak (25). Er habe sich so auf die Frau eingeschossen, dass er sich gar nicht für die Fahrkarten der anderen interessierte.

Die Überzeugung, dass die falsche Reihenfolge strafbar sei, wird auch im MVG-Büro verfochten. P. hoffte, dort den Erlass des Bußgelds zu erwirken. Ohne Erfolg. Ein Mitarbeiter hat ihr erklärt: „Wir werfen ihnen nicht vor, schwarz gefahren zu sein, aber sie dürfen nicht erst sitzen und dann stempeln.“ Während der tz-Recherche hatte die MVG doch ein Einsehen: Man habe den Fall geprüft und verzichte auf das Bußgeld, hieß es gestern Nachmittag.

Tanja Wolff

Die wichtigsten Regeln für den öffentlichen Verkehr

Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sollte eigentlich ganz einfach sein. Doch genauso wie Autofahrer müssen sich auch Fahrgäste an bestimmte Regeln halten. Vielen sind diese wahrscheinlich nicht bekannt, da so manche Beförderungsbedingungen nicht wirklich logisch sind. Hier die wichtigsten Regeln:

Entwertung: In den Paragraphen 6 und 9 des MVV-Gemeinschaftstarifs muss der Fahrgast die Fahrkarte entsprechend der Beförderungsstrecke unverzüglich entwerten. Wer das nicht tut, zahlt ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Das Bedeutet: erst stempeln, dann setzen.

Kinderwagen: Ob sie mitgenommen werden dürfen oder nicht, entscheidet der jeweilige Fahrer (Paragraf 11 Absatz 3).

Fahrscheinpflichtige Bereiche: Nicht nur in Bus oder Bahn kann man zum Schwarzfahrer werden. Es reicht, wenn jemand ohne Ticket den Bereich „Eingang nur mit gültigem entwertetem Fahrausweis“ betritt. (Paragraf 6 Absatz 2). Wer also die Bahnsteigsperre passieren will, ohne öffentlich zu fahren, muss eine Bahnsteigkarte für 30 Cent lösen. Ansonsten drohen 40 Euro Bußgeld.

Tandem: Tandems dürfen in die S-Bahn, allerdings nicht in U-Bahn, Bus und Tram getragen werden (Paragraf 11 Absatz 4). Mehr Glück haben übrigens Einradfahrer: Sie dürfen ihr ­Gefährt überall hin mitnehmen, solange es sie eine Reifengröße von bis zu 20 Zoll haben.

TAF

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