"Messerstich war nicht erforderlich"

"Messerstich war nicht erforderlich"

2809.01.09|München|
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Drei Jahre und neun Monate muss der 30-jährige Student Sven G. ins Gefängnis, weil er einen Schläger mit einem Stich in den Hals lebensgefährlich verletzt hat.

Sven G. muss ins Gefängnis.

Sven G. muss ins Gefängnis.

Vorsitzender Richter Manfred Götzl erkannte zwar an, dass der Angeklagte am 14. März 2008 in Garching von dem 17-jährigen Mergim S. angegriffen worden war, aber: „Der Messerstich war zur Verteidigung nicht erforderlich!“

Mergim S. und seine Freunde hatten zuvor in einem Jugendtreff Streit gesucht und zettelten nach ihrem Rauswurf neuen Zoff an. Sven G. und seine Freunde kamen von einer Feier und waren ebenfalls alkoholisiert, als es zu der verhängnisvollen Begegnung auf der Straße kam. Mergim schlug erst einen Freund von Sven G. nieder und ging dann auf diesen los.

Mit 1,80 Meter Körpergröße und einem Gewicht von 95 Kilogramm (20 kg mehr als Mergim) wäre Sven G. dem Angreifer körperlich deutlich überlegen gewesen. Er hätte sich auch ohne Messer wehren können, meinte Götzl. Doch Sven G. habe zu der Waffe gegriffen, „um seine Überlegenheit zu demonstrieren“. Es habe zwar eine Notwehr-Situation vorgelegen, so der Richter, aber: „Der wuchtige Stich in den Hals ging über das zulässige Maß weit hinaus.“

Die Messerklinge verfehlte die Halsschlagader von Mergim S. nur um zwei Zentimeter. Götzl: „Der Geschädigte hätte genauso gut tot sein können.“ Heftige Kritik übte der Richter auch am Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Sven G. flüchtete, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Das Gericht ging von einem minderschweren Fall des versuchten Totschlags aus. Grund: Mergim S. hatte die Auseinandersetzung provoziert.

ebu

Quelle: tz

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