005.03.09|München|17 Kommentare
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Die Deutsche Bahn bezahlt ihren Zugbegleitern und Ticket-Kontrolleuren Kopfprämien für jeden erwischten Schwarzfahrer!

© Haag
Bei der Bahn bekommen Mitarbeiter Prämien für erwischte Schwarzfahrer. Das gilt allerdings nicht für Kontrolleure in der Münchner S-, U- und Trambahn.
Das enthüllte jetzt stern-tv. Die Fernsehreporter bezogen sich auf eine Betriebsvereinbarung in Baden-Württemberg. Nach tz-Informationen existiert eine ähnliche Vereinbarung auch in Bayern. Nach der Einführung der Prämien kam es hier zu massiven Beschwerden von Kunden, die zu Unrecht als Schwarzfahrer mit 40 Euro „Fahrpreis-Nacherhebung“ (NE) bestraft wurden.
stern-tvliegt eine Vereinbarung vom 22. September 2007 vor, wonach jeder Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN), so der DB-Ausdruck für Zugbegleiter, pro erwischtem Schwarzfahrer 90 Cent erhält. In Bayern gilt Ähnliches. Helmut Eichinger, Geschäftsführer der Gewerkschaft GdBA: „Bis 2007 wurden in den Regionalzügen Fahrkarten verkauft. Dafür erhielt jeder Zugbegleiter zwei Prozent Provision. Da der Verkauf wegfiel, wurde eine Vergütung für jeden erwischten Schwarzfahrer vereinbart. Das ist aber keine Kopfprämie.“ Eine Bahnsprecherin: „Das Ganze ist eine tarifliche Umsatzbeteiligung.“ Nach tz-Informationen beträgt sie in Bayern einen Euro pro Schwarzfahrer. Im Schnitt erhält jeder Zugbegleiter pro Monat zehn Euro. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der S-Bahn und von DB-Sicherheit.
Nach der Einführung der Schwarzfahrer-Prämie kam es „zu auffallend vielen Beschwerden in Bayern“, so Rainer Engel, Rechtsexperte des Fahrgastverbandes Pro Bahn. „Dabei wurden auch Kunden mit einer Fahrpreis-Nacherhebung von 40 Euro bedacht, die wegen eines defekten Automaten gar keine Fahrkarte hätten lösen können.“ Bei der Schiedsstelle Nahverkehr gingen rund 140 Beschwerden ein! Darum hat die DB inzwischen unter bestimmten Bedingungen den Fahrkartenverkauf im Regionalverkehr wieder eingeführt.
K.H. Dix
tz-Tipp: Was tun, wenn ich kein Ticket mehr lösen konnte? In Bayern gilt die Regelung, dass man gegen Aufpreis vor der Abfahrt ein Ticket beim Schaffner kaufen kann. Klappt das nicht, sollte man mit dem Kontrolleur reden. Fordert er zum Aussteigen auf oder will 40 Euro Fahrpreis-Nacherhebung, rät Pro-Bahn-Rechtsexperte Rainer Engel: „Nicht gleich bezahlen, sondern Einspruch einlegen.“ Dann muss ein Gericht entscheiden.
Zugbegleiter auf Jagd
Die Bahn hat 2007 in Bayern wie auch in den meisten anderen Bundesländern den Fahrkartenverkauf in Nahverkehrszügen abgeschafft. Dafür gibt es zwei Gründe – einen inoffiziellen und einen offiziellen. Der inoffizielle: Wegen des ursprünglich geplanten Börsengangs sollte DB-Regio bundesweit zehn Prozent der Kosten einsparen. Deshalb wollte man auf die Zugbegleiter verzichten.
Offiziell stellte die DB Einnahmen-Rückgänge bei steigenden Fahrgastzahlen fest. Der Grund: Immer mehr Grau- und Schwarzfahrer. Graufahrer sind Leute, die beispielsweise beim Einsteigen schauen, wo der Zugbegleiter steht und dann im Waggon mit dem größten Abstand zu ihm Platz nehmen, in der Hoffnung, dass er bis zum Aussteigen nicht kommt. Wird der Graufahrer kontrolliert, zahlt er. Der aktive Schwarzfahrer sperrt sich dagegen etwa in der Toilette ein oder schaut bei Doppelstockwaggons, ob der Zugbegleiter oben oder unten kontrolliert: Zwickt er unten die Tickets, geht er oben in die andere Richtung.
Allerdings klagt der Rechtsexperte des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Rainer Engel: „Der wirkliche Schwarzfahrer wird bei den Gelegenheitskontrollen nicht ertappt, sondern nur die Oma mit der falschen Fahrkarte und der Gelegenheitsfahrgast, der zum Beispiel wegen eines kaputten Automatens kein Ticket lösen konnte.“
Engel kritisiert: „Seit Anfang 2007 hat die DB den Fahrkartenverkauf in ihren Regionalzügen eingestellt und das Zugpersonal systematisch zur Jagd auf tatsächliche und vermeintliche Schwarzfahrer angesetzt. Schaffner dürfen im Zug keine Fahrkarten verkaufen oder abstempeln, und wenn sie es tun, dann drohen Schwierigkeiten bis zur Entlassung.“
Quelle: tz

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