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Herr OB Ude, warum dürfen hier Dauerparker stehen?

Herr OB Ude, warum dürfen hier Dauerparker stehen?

OB Christian Ude beantwortet Fragen der tz-Leser.

Immer wieder stellen Halter an der Ackermannstraße ihre Lastwagen ab

© Ralf Kruse

Immer wieder stellen Halter an der Ackermannstraße ihre Lastwagen ab

Frage:Ich bin eine gebürtige Münchnerin und lebe in Schwabing, wo ich für einen Parkplatz auf der Straße 30 € jährlich berappen muss. Nun meine Frage: Seit Monaten beobachte ich, dass es am Ackermannbogen immer mehr Dauerparker in Form von abgestellten Lastwagen, Anhängern, Wohnwagen, Wohnmobilen (sogar ein Boot war schon dabei) gibt. Müssen diese Dauerparker ein Entgelt bezahlen? Oder wurde dieser Bereich tatsächlich als Abstellplatz konzipiert? Schön schaut diese Straße jedenfalls nicht mehr aus.

Karin de Ahna, Schwabing

Antwort:

Ich weiß ja nicht, wie Sie den Hinweis auf die Parklizenz gemeint haben, ich denke aber, dass es in einer Millionenstadt schon vorteilhaft ist, wenn man dank des Parkraummanagements ohne langes Suchen einen Parkplatz in direkter Wohnungsnähe finden kann. Das sehen ja auch die Anwohner so, die übereinstimmend von einer Entspannung der Parkplatzprobleme berichten.

Solche Lizenzgebiete kommen nur infrage, wo gravierende Parkplatzprobleme herrschen – wie dort, wo Sie wohnen. Das ist aber in der Ackermannstraße nicht der Fall, denn im angrenzenden Neubaugebiet Ackermannbogen stehen genügend Abstellplätze in Tiefgaragen zur Verfügung. Deshalb wäre eine Einschränkung des Parkens in der Ackermannstraße gar nicht zulässig. Die abgestellten Lkw bedeuten keine konkrete Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, weil die Fahrbahn nicht in bedenklicher Weise eingeengt wird.

Unser Kreisverwaltungsreferat hat sich aufgrund Ihres Briefes auch bei der Polizei erkundigt. Eine Nutzung als „inoffizieller Lkw-Parkplatz“ konnte nicht festgestellt werden. Was die Anhänger betrifft, so dürfen diese auf öffentlichem Verkehrsgrund nur 14 Tage am gleichen Platz abgestellt werden. Das Kreisverwaltungsreferat hat Ihre Beschwerde an die Polizei weitergeleitet, damit dort Verstöße gegen diese Frist auch tatsächlich verfolgt werden.

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Quelle: tz

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