423.11.09|München
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München - Das sind sie – die häufigsten Fragen der Konsumenten. Für die tz zusammengetragen von den Experten der Verbraucherzentrale Bayern. Wetten, dass auch die eine oder andere Ihrer persönlichen Fragen dabei ist?
1. Ich habe angeblich 10 000 Euro gewonnen, ist da was faul?
Mit Sicherheit! Leider sind das alles nur Luftnummern. Anstatt Ihnen Geld zu geben, möchte man an Ihr Geld gelangen, indem man Sie veranlasst, eine teure Service-
2. Wie finde ich ein gutes Fitnessstudio?
Sehen Sie sich verschiedene Studios an und zwar möglichst zu den Tageszeiten, an denen Sie später trainieren möchten. So können Sie sich ein Bild von den Mitgliedern, den angebotenen Kursen und von der Zahl der Trainierenden machen. Lassen Sie sich die Trainingspläne, die Vertragsunterlagen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushändigen, damit Sie in Ruhe zu Hause die Angebote vergleichen können. Keinesfalls sollten Sie sich durch einen Sonderrabatt an Ort und Stelle zur Unterschrift drängen lassen. Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit eines kostenlosen oder zumindest vergünstigten Probetrainings.
3. Mein Gasversorger hat die Preise erhöht. Muss ich das hinnehmen?
4. Wir haben im Restaurant ewig auf die Rechnung gewartet? Was hätten wir tun können?
Es empfiehlt sich, den Kellner nach Verstreichen einer angemessenen Zeit zu mahnen. Sollte er dann immer noch nicht kommen, so wäre es ein Fehler, aufzustehen und zu gehen. Vielmehr sollte man in diesen Fällen auf ein Gespräch mit dem Wirt selbst oder dem Geschäftsführer bestehen, seine Personalien hinterlassen und die Zusendung einer Rechnung fordern.
5. Kann man über das Internet bestellte Ware umtauschen?
In der Regel besteht für den Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Ware beim Verbraucher angekommen ist. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind zum Beispiel individuell angefertigte Produkte, Pauschalreisen, Eintrittskarten sowie entsiegelte CD’s, DVD’s, Videos und Software.
6. Kann man jede gekaufte Ware wieder umtauschen?
Nein. Der Begriff „Umtausch“ ist zwar bei Händlern und Verbrauchern weit verbreitet. Doch die wenigsten wissen, dass dieser Begriff dem Gesetz vollkommen fremd ist. Ein Umtauschrecht gibt es in Deutschland nicht. Wenn ein mangelfreier Artikel einem zuhause nicht mehr gefällt, er nicht passt oder versehentlich doppelt angeschafft wurde, hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe. Die Kaufreue ist nicht durch das Gesetz geschützt und der Käufer hat Pech gehabt. Dennoch bieten viele Einzelhändler ein freiwilliges Umtauschrecht an. Über den Konditionen sollte man sich aber vor dem Kauf informieren. Oft wird der Kaufpreis nicht erstattet, sondern man erhält nur eine Gutschrift.
7. Ich erhalte immer wieder Spendenaufrufe und möchte auch gerne etwas Gutes tun. Welche Möglichkeiten habe ich, mich über die Seriosität zu informieren?
8. Ich überlege, den Stromanbieter zu wechseln. Worauf muss ich achten?
Wer sich über die gängigen Tarifrechner Anbieter aussucht, sollte die Angaben in jedem Fall durch eigene Recherchen direkt beim Anbieter absichern. Die Tarifrechner übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Konditionen. Wichtig ist auch, sich über vertragliche Regelungen wie Laufzeit und Zahlungsmodalitäten zu informieren. Wer auf Ökostrom umsteigen möchte, sollte prüfen, welche Label für eine umweltverträgliche Stromerzeugung stehen. Informationen dazu gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
9. Am Wochenende stand ein tolles Angebot für ein Navigationsgerät in einem Prospekt. Am Montag war angeblich bereits alles ausverkauft. Ich bin extra dort hingefahren. Muss ich mir das gefallen lassen?
In Fällen von irreführender Lockvogelwerbung hat der Verbraucher schlechte Karten. Einen Anspruch, die beworbene Ware tatsächlich kaufen zu können, hat er nicht. Der Grund ist, dass sich der Händler durch Angebote in der Werbung nicht rechtlich bindet. Auch die nutzlos aufgewendeten Fahrtkosten und die vertane Zeit können dem Anbieter nicht in Rechnung gestellt werden. Lockvogelangebote können jedoch der Verbraucherzentrale gemeldet werden, die per Abmahnung dagegen vorgehen kann. Bitte vergessen Sie nicht, die Annonce oder Wurfsendung beizufügen.
10. Ich habe einen Vertrag über 24 Monate mit meinem Fitness-
Der persönliche Umzug zählt nach Meinung des Bundesgerichtshofes zum Risikobereich des Verbrauchers. Viele Studios und auch Gerichte sehen dies anders und akzeptieren den Umzug als Grund zur außerordentlichen Kündigung, wenn es sich nicht nur um eine geringfügige Veränderung handelt. Hier werden zum Teil Kilometerangaben gemacht. Diese müssen aber im Zusammenhang mit der Möglichkeit gesehen werden, ob der Verbraucher zum Beispiel auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist oder über einen Privatauto verfügt.
11. Ich habe eine DSL-
Oft versprechen Anbieter eine hohe Geschwindigkeit bei Breitbandzugängen. Man sollte vor Vertragsabschluss unbedingt einen Verfügbarkeitscheck machen. Fast alle Anbieter haben entsprechende Testmöglichkeiten auf Ihren Websites im Angebot. Anschrift und Postleitzahl genügen. Stellt man erst nach Vertragsschluss fest, dass der gewünschte Datendurchsatz nicht erreicht wird, so ist der Ärger groß. Die Anbieter sichern sich nämlich durch den Zusatz „bis zu“ ab und garantieren eben nicht die ständige Verfügbarkeit einer bestimmten Bandbreite. Ob man vorzeitig kündigen oder den Vertrag umwandeln kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Verbraucherzentrale kann hier weiterhelfen.
12. Wir sind fünf Stunden am Flughafen gesessen, bis unserer Maschine endlich bereit war. Haben wir Anspruch auf Entschädigung?
Im Gegensatz zur Annullierung und Nichtbeförderung wird in diesem Fall keine Ausgleichszahlung nach der EU VO 261/2004 gezahlt. Es sind aber die Betreuungsleistungen zu erbringen, d.h. Mahlzeiten und Hotelunterbringung, falls notwendig. Außerdem hat man Anspruch auf zwei unentgeltliche Kommunikationsmöglichkeiten. Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt, hat man Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises oder auf anderweitige Beförderung.
13. Ich wollte mir im Internet kostenlose Software herunterladen. Jetzt kam eine Rechnung über 125 Euro. Wie kann das sein? Muss ich das bezahlen?
Mit solchen dubiosen Angeboten werden viele Tausende von Verbrauchern abgezockt, die sich auf vermeintlichen Gratisseiten angemeldet hatten. Auf den ersten Blick sind die Kosten nicht oder nur schwer zu entdecken. Bevor man seine persönlichen Daten eingibt und auf „Anmeldung“ klickt, sollte man sich daher die jeweilige Internetseite komplett ansehen. Kostenhinweise sind häufig sehr klein am unteren Bildrand platziert und zeigen sich erst, wenn man die Seite ganz nach unten scrollt. In jedem Fall sollte man sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen und diese nicht bezahlen. Verschiedene Musterbriefe zum Einspruch gegen Rechnungen und Mahnungen können kostenlos im Internet unter www.verbraucherzentrale-
14. Ich bekomme ständig Werbung und werde zu unmöglichen Zeiten angerufen. Dabei bestelle ich nie etwas. Woher haben die meine Adresse und wie lässt sich das abstellen?
Um sich vor plötzlichen Werbeattacken zu schützen, sollten Verbraucher ihre private Rufnummer möglichst nur an vertrauenswürdige Personen weitergeben. So ist es ratsam, die eigene Rufnummer zum Beispiel nicht bei Gewinnspielen oder im Internet anzugeben. Außerdem empfiehlt es sich, die Privatnummer aus öffentlichen Kunden-
15. Mein Mann sagt neuerdings, Kundenkarten seien „riskant“. Stimmt das?
Kundenkarten bergen tatsächlich Risiken. Durch das Sammeln personenbezogener Daten bei jedem Einkauf wird der Verbraucher allmählich zum „gläsernen Kunden“. Alleine deswegen stehen die Verbraucherzentralen den Karten sehr skeptisch gegenüber. Solange nur das Kartenunternehmen die Daten erhebt und bei der Auswertung Datenschutzgesetze berücksichtigt werden, ist es rechtlich zulässig. Riskant sind jedoch Vertragsklauseln, die eine Weitergabe der gesammelten Daten erlauben. Gerade wenn mit einer Kundenkarte Punkte für verschiedene Firmen aus unterschiedlichen Sparten gesammelt werden können, fallen sehr viele Daten an. Es entsteht ein Konsumprofil. Je mehr beteiligte Unternehmen auf die Daten zugreifen können, desto größer ist die Gefahr des Datenmissbrauchs in Form von z. B. unerwünschter Werbung.
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Übrigens: Die Münchner Beratungsstelle in der Mozartstraße 9 ist Mo., Mi. und Do. von 9.30 bis 12.30 und 13.30 bis 17 Uhr sowie Fr. von 9.30 bis 12.30 und 13.30 bis 15 Uhr geöffnet. Infos gibt’s auch unter www.verbraucherzentrale-