Die 50 häufigsten Fragen der Verbraucher

Die häufigsten Fragen der Verbraucher

423.11.09|MünchenFacebook
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München - Das sind sie – die häufigsten Fragen der Konsumenten. Für die tz zusammengetragen von den Experten der Verbraucherzentrale Bayern. Wetten, dass auch die eine oder andere Ihrer persönlichen Fragen dabei ist?

Schon 50 Jahre Verbraucherzentrale in Bayern. Ein starkes Jubiläum einer wichtigen Institution, von der die Bürger echt was haben. Auch die tz gratuliert recht herzlich. Und damit auch unsere Leser von diesem Jubiläum profitieren, starten wir die lockere Serie mit den wichtigsten, spannendsten und besten Fragen, Fällen und Tipps aus 50 Jahren Verbraucherzentrale!

Markt und Recht

1. Ich habe angeblich 10 000 Euro gewonnen, ist da was faul?

Mit Sicherheit! Leider sind das alles nur Luftnummern. Anstatt Ihnen Geld zu geben, möchte man an Ihr Geld gelangen, indem man Sie veranlasst, eine teure Service-Nummer anzurufen, Geld für die Gewinnabwicklung zu überweisen oder eine kostenpflichtige Warenbestellung vorzunehmen. Oft will man Sie auch nur auf eine sogenannte Kaffeefahrt locken, wo Ihnen schlechte Waren zu überteuerten Preisen angeboten werden. Deswegen: ab in den Papierkorb mit solchen Gewinnmitteilungen.

2. Wie finde ich ein gutes ­Fitnessstudio?

Sehen Sie sich verschiedene Studios an und zwar möglichst zu den Tageszeiten, an denen Sie später trainieren möchten. So können Sie sich ein Bild von den Mitgliedern, den angebotenen Kursen und von der Zahl der Trainierenden machen. Lassen Sie sich die Trainingspläne, die Vertragsunterlagen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushändigen, damit Sie in Ruhe zu Hause die Angebote vergleichen können. Keinesfalls sollten Sie sich durch einen Sonderrabatt an Ort und Stelle zur Unterschrift drängen lassen. Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit eines kostenlosen oder zumindest vergünstigten Probe­trainings.

3. Mein Gasversorger hat die Preise erhöht. Muss ich das hinnehmen?

© dpaGas wird schon wieder teurer. Muss man das hinnehmen?Jede Gaspreiserhöhung bedarf einer wirksamen Rechtsgrundlage, d.h. einer Preisanpassungsklausel im Vertrag. Gerichte haben zahlreiche solcher Klauseln für unwirksam erachtet. Die Klauseln seien nicht bestimmt genug, sondern räumten den Versorgern ein teilweise unbegrenztes einseitiges Recht zur Preiserhöhung ein, urteilten die Richter. Viele Preiserhöhungen dürften bereits an dieser Voraussetzung scheitern. Wenn Sie die Zahlung verweigern, müssen Sie mit dem Risiko leben, dass der Versorger Sie verklagt und Sie ggf. Nachzahlungen leisten müssen. Etliche Versorger gehen inzwischen gegen ihre säumigen Kunden gerichtlich vor. Eine klare Linie gibt es in der Rechtsprechung noch nicht. Die Chancen sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Weitere Information und Musterbriefe finden Sie auch unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

4. Wir haben im Restaurant ewig auf die Rechnung ­gewartet? Was hätten wir tun können?

Es empfiehlt sich, den Kellner nach Verstreichen einer angemessenen Zeit zu mahnen. Sollte er dann immer noch nicht kommen, so wäre es ein Fehler, aufzustehen und zu gehen. Vielmehr sollte man in diesen Fällen auf ein Gespräch mit dem Wirt selbst oder dem Geschäftsführer bestehen, seine Personalien hinterlassen und die Zusendung einer Rechnung fordern.

5. Kann man über das Internet bestellte Ware umtauschen?

In der Regel besteht für den Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Ware beim Verbraucher angekommen ist. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind zum Beispiel individuell angefertigte Produkte, Pauschalreisen, Eintrittskarten sowie entsiegelte CD’s, DVD’s, Videos und Software.

6. Kann man jede gekaufte Ware wieder umtauschen?

Nein. Der Begriff „Umtausch“ ist zwar bei Händlern und Verbrauchern weit verbreitet. Doch die wenigsten wissen, dass dieser Begriff dem Gesetz vollkommen fremd ist. Ein ­Umtauschrecht gibt es in Deutschland nicht. Wenn ein mangelfreier Artikel ­einem zuhause nicht mehr gefällt, er nicht passt oder versehentlich doppelt angeschafft wurde, hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe. Die Kaufreue ist nicht durch das Gesetz geschützt und der Käufer hat Pech gehabt. Dennoch bieten viele Einzelhändler ein freiwilliges Umtauschrecht an. Über den Konditionen sollte man sich aber vor dem Kauf informieren. Oft wird der Kaufpreis nicht erstattet, sondern man erhält nur eine Gutschrift.

7. Ich erhalte immer wieder Spendenaufrufe und möchte auch gerne etwas ­Gutes tun. Welche Möglichkeiten habe ich, mich über die Seriosität zu informieren?

© dpaSeriöse Hilfswerke tragen das Spendensiegel.Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt an Organisationen ein Spendensiegel. Es dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe und sorgt für eine wirkungsvollere Hilfeleistung. Man sollte deswegen bei dem jeweiligen Spendensammler oder direkt beim DZI nachfragen (www.dzi.de), ob ein solches Siegel besteht.

8. Ich überlege, den Strom­anbieter zu wechseln. Worauf muss ich achten?

Wer sich über die gängigen Tarifrechner Anbieter aussucht, sollte die Angaben in jedem Fall durch eigene Recherchen direkt beim Anbieter absichern. Die Tarifrechner übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Konditionen. Wichtig ist auch, sich über vertragliche Regelungen wie Laufzeit und Zahlungsmodalitäten zu informieren. Wer auf Ökostrom umsteigen möchte, sollte prüfen, welche Label für eine umweltverträgliche Stromerzeugung stehen. Informationen dazu gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

9. Am Wochenende stand ein tolles Angebot für ein Navigationsgerät in einem Prospekt. Am Montag war angeblich bereits alles ausverkauft. Ich bin extra dort hingefahren. Muss ich mir das gefallen lassen?

In Fällen von irreführender Lockvogelwerbung hat der Verbraucher schlechte Karten. Einen Anspruch, die beworbene Ware tatsächlich kaufen zu können, hat er nicht. Der Grund ist, dass sich der Händler durch Angebote in der Werbung nicht rechtlich bindet. Auch die nutzlos aufgewendeten Fahrtkosten und die vertane Zeit können dem Anbieter nicht in Rechnung gestellt werden. Lockvogelangebote können jedoch der Verbraucherzentrale gemeldet werden, die per Abmahnung dagegen vorgehen kann. Bitte vergessen Sie nicht, die Annonce oder Wurfsendung beizufügen.

10. Ich habe einen Vertrag über 24 Monate mit meinem Fitness-Studio geschlossen. Jetzt muss ich nach 10 Monaten umziehen. Kann ich schon vorher kündigen?

Der persönliche Umzug zählt nach Meinung des Bundesgerichtshofes zum Risikobereich des Verbrauchers. Viele Studios und auch Gerichte sehen dies anders und akzeptieren den Umzug als Grund zur außerordentlichen Kündigung, wenn es sich nicht nur um eine geringfügige Veränderung handelt. Hier werden zum Teil Kilometerangaben gemacht. Diese müssen aber im Zusammenhang mit der Möglichkeit gesehen werden, ob der Verbraucher zum Beispiel auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist oder über einen Privatauto verfügt.

11. Ich habe eine DSL-16 000 Vertrag abgeschlossen. Nun zeigt sich, dass in meinem Wohnviertel nur 6000er DSL geliefert werden kann. Kann ich den Vertrag jetzt kündigen oder habe ich einen Anspruch darauf, dass er in den günstigeren 6000er Vertrag umgewandelt wird?

Oft versprechen Anbieter eine hohe Geschwindigkeit bei Breitbandzugängen. Man sollte vor Vertragsabschluss un­bedingt einen Verfügbarkeitscheck machen. Fast alle Anbieter haben entsprechende Testmöglichkeiten auf Ihren Websites im Angebot. Anschrift und Postleitzahl genügen. Stellt man erst nach Vertragsschluss fest, dass der gewünschte Datendurchsatz nicht erreicht wird, so ist der Ärger groß. Die Anbieter sichern sich nämlich durch den Zusatz „bis zu“ ab und garantieren eben nicht die ständige Verfügbarkeit einer bestimmten Bandbreite. Ob man vorzeitig kündigen oder den Vertrag umwandeln kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Verbraucherzentrale kann hier weiterhelfen.

12. Wir sind fünf Stunden am Flughafen gesessen, bis unserer Maschine endlich bereit war. Haben wir Anspruch auf Entschädigung?

Im Gegensatz zur Annullierung und Nichtbeförderung wird in diesem Fall keine Ausgleichszahlung nach der EU VO 261/2004 gezahlt. Es sind aber die Betreuungsleistungen zu erbringen, d.h. Mahlzeiten und Hotelunterbringung, falls notwendig. Außerdem hat man Anspruch auf zwei unentgeltliche Kommunikationsmöglichkeiten. Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt, hat man Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises oder auf anderweitige ­Beförderung.

13. Ich wollte mir im Internet kostenlose Software herunterladen. Jetzt kam eine Rechnung über 125 Euro. Wie kann das sein? Muss ich das bezahlen?

Mit solchen dubiosen Angeboten werden viele Tausende von Verbrauchern abgezockt, die sich auf vermeintlichen Gratisseiten angemeldet hatten. Auf den ersten Blick sind die Kosten nicht oder nur schwer zu entdecken. Bevor man seine persönlichen Daten eingibt und auf „Anmeldung“ klickt, sollte man sich daher die jeweilige Internetseite komplett ansehen. Kostenhinweise sind häufig sehr klein am unteren Bildrand platziert und zeigen sich erst, wenn man die Seite ganz nach unten scrollt. In jedem Fall sollte man sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen und diese nicht bezahlen. Verschiedene Musterbriefe zum Einspruch gegen Rechnungen und Mahnungen können kostenlos im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de heruntergeladen werden.

14. Ich bekomme ständig Werbung und werde zu unmöglichen Zeiten angerufen. Dabei bestelle ich nie etwas. Woher haben die meine Adresse und wie lässt sich das abstellen?

Um sich vor plötzlichen Werbeattacken zu schützen, sollten Verbraucher ihre private Rufnummer möglichst nur an vertrauenswürdige Personen weitergeben. So ist es ratsam, die eigene Rufnummer zum Beispiel nicht bei Gewinnspielen oder im Internet anzugeben. Außerdem empfiehlt es sich, die Privatnummer aus öffentlichen Kunden- und Teilnehmerverzeichnissen löschen zu lassen. Wer von einer Firma angerufen wird, ohne darum gebeten zu haben, sollte den Namen der Firma und des Anrufers, das Datum und die Uhrzeit sowie den Grund des Anrufs notieren. Meist beendet der Anrufer sofort das Gespräch, wenn man diese Informationen verlangt. Nach dem Gesetz stellen solche unerbetene Anrufe bei Verbrauchern eine unzumutbare Belästigung dar, die zum Beispiel von Bundesnetzagentur oder den Verbraucherzentralen juristisch verfolgt werden kann.

15. Mein Mann sagt neuerdings, Kundenkarten seien „riskant“. Stimmt das?

Kundenkarten bergen tatsächlich Risiken. Durch das Sammeln personenbezogener Daten bei jedem Einkauf wird der Verbraucher allmählich zum „gläsernen Kunden“. Alleine deswegen stehen die Verbraucherzentralen den Karten sehr skeptisch gegenüber. Solange nur das Kartenunternehmen die Daten erhebt und bei der Auswertung Datenschutzgesetze berücksichtigt werden, ist es rechtlich zulässig. Riskant sind jedoch Vertragsklauseln, die eine Weitergabe der gesammelten Daten erlauben. Gerade wenn mit einer Kundenkarte Punkte für verschiedene Firmen aus unterschiedlichen Sparten gesammelt werden können, fallen sehr viele Daten an. Es entsteht ein Konsumprofil. Je mehr beteiligte Unternehmen auf die Daten zugreifen können, desto größer ist die Gefahr des Datenmissbrauchs in Form von z. B. unerwünschter Werbung.

Hier geht‘s weiter zu den Fragen Ernährung und Lebensmittel

Hier geht‚s weiter zu den Fragen Finanzen, Energie & Umwelt

Übrigens: Die Münchner Beratungsstelle in der ­Mozartstraße 9 ist Mo., Mi. und Do. von 9.30 bis 12.30 und 13.30 bis 17 Uhr sowie Fr. von 9.30 bis 12.30 und 13.30 bis 15 Uhr geöffnet. Infos gibt’s auch unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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