Gewaltexzess: Schweizer Schüler voll schuldfähig

Gewaltexzess: Schweizer Schüler voll schuldfähig

130.07.10|München|9 KommentareFacebook
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München - Im Münchner Prozess gegen drei Schweizer Jugendliche wegen versuchten Mordes haben Gutachter den Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert.

© Archiv

Gewaltexzess: Die Schüler haben auf einer Klassenfahrt in München zwei Menschen lebensgefährlich verletzt.

Ein Tritt mit der Wucht von 36 Stundenkilometern! So brutal gingen die Schweizer Schläger auf eines ihrer Opfer los, berichtete am Freitag Dr. Erich Schuller als Sachverständiger im Prozess. Ein Täter hatte das auf einer Bank im Nußbaumpark sitzende Opfer mit einem Faustschlag niedergestreckt, das darauf bewusstlos zusammensackte. Sein Kopf baumelte von der Bank, da trat einer der Schläger gegen das linke Ohr des wehrlosen Manns! Das biomechanische Gutachten Schullers untermauert die These der Staatsanwaltschaft, dass die drei Schüler Mike B., Benjamin D. und Ivan Z. am 30.6.2009 am Sendlinger Tor einen „Amoklauf ohne Waffen“ veranstaltet hatten. Der Tritt wäre wohl tödlich verlaufen, hätte der Kopf des Opfers nicht frei baumeln können, so der Gutachter. Diesen Tritt wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord.

Weniger Glück im Unglück hatte ein Versicherungskaufmann, den die Schüler von der „Goldküste“ am Zürichsee später zusammenprügelten und traten. Er muss sein ganzes Leben lang unter den Folgen leiden, ist fast blind und kann kaum noch etwas hören. Auch in seinem Fall beantragten die Verteidiger der Angeklagten jetzt ein biomechanisches Gutachten. Damit zieht sich der Prozess weiter in die Länge. Eigentlich hätten am Freitag die Plädoyers beginnen sollen, nachdem der Psychologe Dr. Günther Lauber und der Psychiater Dr. Franz-Joseph Freisleder allen drei Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt hatten. Das biomechanische Gutachten soll am 23. August fertig sein.

Da weitere Anträge gestellt wurden, zieht sich der Prozess zusätzlich in die Länge. OLG-Sprecherin Margarethe Nötzel: „Ich frage mich, warum die Verteidiger nicht auf die Plädoyers vorbereitet sind. Je später man einen Beweisantrag stellt, desto sicherer kann man den Prozess verzögern.“ Diese Verteidigungstaktik, so Nötzel, „ist für die Eltern der Angeklagten eine absolute Katastrophe“.

E. Unfried

So titelten damals die Schweizer Zeitungen

 

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