München/Flughafen: Gericht spricht Obdachlosen des 15-fachen Hausfriedensbruchs frei

Auf dem Flughafen herumlungern ist erlaubt

012.03.10|München|25 KommentareFacebook
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Landshut/Erding - Für fast alle Besucher ist der Münchner Flughafen nur eine Durchgangsstation. Nicht aber für den 65-jährigen Jürgen G., einem Obdachlosen.

 Der Jurist und Ex-Kaufmann spielt seit fünf Jahren mit der Flughafen-Sicherheit Katz’ und Maus. Weil er auf den Gängen quasi wohnt. Der Zigarrenraucher argumentiert für sich exklusiv: Der Airport ist rund um die Uhr offen, es gelte somit „Freizügigkeit“ und damit sei ein Hausrecht hinfällig. Das Landgericht Landshut, vor dem er sich nun wegen 15-fachen Hausfriedensbruchs am Flughafen verantworten musste, kann ihn nicht stoppen …

Der 65-Jährige blickt auf einen schillernden Lebenslauf zurück: „Hab’ Jura studiert, das erste Staatsexamen gemacht.“ Danach habe er eine kaufmännische Laufbahn eingeschlagen, sei zuletzt mit „Steuersparmodellen für Großanleger“ selbstständig gewesen. 1995 stieg er aus: „Ich war bedient.“ Mit der Scheidung 2003 sei er obdachlos geworden. Seither sitzt er regelmäßig auf der Anklagebank: Hausfriedensbruch, Diebstahl. Und die fixe Idee, er dürfe 24 Stunden im Flughafen bleiben, bringt ihm da keine Pluspunkte: Das Amtsgericht Erding hatte ihn wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, weil er vom 20. Februar bis zum 5. März 2009 täglich in den Terminals herumlungerte.

Zum Leidwesen der Security-Mitarbeiter, die vor Gericht nicht unerwähnt ließen, dass Jürgen G. nicht nur gegen das Hausverbot verstoße, sondern auch Saufgelage veranstalte, die er gerne mit Pöbeleien und sogar Tätlichkeiten gegenüber armen Passagieren garniere. Der Gutachter kam aber zu dem Schluss, dass der Flughafen für Jürgen G. der Lebensmittelpunkt sei, dass er einen Kampf gegen das Hausrecht führen müsse. „Eine wahnhafte Störung.“ Mit dem Resultat: schuldunfähig. Dem Vorsitzenden Richter Eugen Larasser blieb nichts anderes übrig als ein Freispruch, der aber nicht als „Freibrief zum Hausfriedensbruch“ missverstanden werden dürfe.

Wirklich? Das Urteil euphorisierte Jürgen G. gleich dermaßen, dass er sich zum Flughafen aufmachte und sich drinnen erst mal verbotenerweise eine seiner Zigarren ansteckte. Und es passierte das, was immer passiert – Flughafensprecher Edgar Engert: „Es wird die Polizei gerufen, dann wird Herrn G. von der Security wie üblich die Hausordnung ausgehändigt und er wird höflich in die S-Bahn begleitet.“ Lustig ist das alles nicht für den Flughafen: Denn außer Pöbeleien und Tätlichkeiten schaffte es Jürgen G. auch, Alarme auszulösen: wegen Gepäcks, das er einfach so herumstehen lässt.

ws./mc.

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