Der Prozess sollte nur zwei Wochen dauern. Nun wird über den Mord an einer Münchner Parkhaus-Millionärin schon 14 Monate verhandelt.

© Unfried
Hier geschah am 15.5.2006 der Mord an der Eigentümerin Charlotte Böhringer.
Die Chancen stehen gut, dass es einer der längsten Schwurgerichtsprozesse in der Münchner Kriminalgeschichte wird. Gegen den 33 Jahre alten ehemaligen Lieblingsneffen des Opfers ist bereits an 81 Tagen verhandelt worden, mit Dutzenden von Zeugen und Sachverständigen, mit mehr als 70 Anträgen auf die Erhebung weiterer Beweise, mit sechs zurückgewiesenen Ablehnungen der Richter und ebenso vielen Anträgen auf Haftentlassung. An diesem Freitag will zwar die Staatsanwaltschaft plädieren. Wann der Prozess aber tatsächlich zu Ende geht, steht nicht fest.
Der Angeklagte bestreitet heftig, seine Tante im Mai 2006 in ihrem Penthouse über der Parkgarage aus Habgier erschlagen zu haben. Er hat, auch dies ein Novum in einem Münchner Schwurgerichtsprozess, mit einem mehrwöchigen Hungerstreik auf seine "verzweifelte Lage" aufmerksam gemacht und eine Belohnung von 100 000 Euro für entlastende Hinweise ausgesetzt etwas Brauchbares kam nicht heraus, bedauern seine Anwälte.
Immerhin hat der inzwischen fast mönchisch wirkende Angeklagte mit dem kahlgeschorenen Kopf durch seinen hartnäckigen Widerstand gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eine Fangemeinde hinter sich gebracht. Deren Mitglieder bombardieren die Medien mit E-Mails, in denen sie ihre Überzeugung von der Unschuld des ehemaligen Jurastudenten beteuern und um öffentliche Unterstützung bitten. Bei Beginn der Sitzungen erheben sich Angehörige und Anhänger im Zuhörerraum nicht nur aus Respekt vor den Richtern, sondern auch aus Solidarität mit dem Angeklagten.
Wem die DNA gehört, ist aber bis heute offen. Das Wühlen in Tausenden von Aktenblättern in der Sache Herrmann, die Untersuchung von Speichelproben Verdächtiger und Ermittler in beiden Fällen brachten keine Klarheit, ebensowenig die spektakuläre Verhaftung des mutmaßlichen Kidnappers der Schülerin vor wenigen Wochen. Für die Verteidigung in dem Münchner Mordfall hat auch das "nichts gebracht". Anwalt Peter Witting vermutet sogar, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Herrmann "übers Ziel hinausgeschossen ist und den Falschen festgenommen hat".
Er und sein Kollege Stefan Mittelbach haben am 80. Verhandlungstag versprochen: "Keine Anträge mehr." Wenn der Prozess nun in die Endrunde geht, werden sie weiterhin den ungeklärten "Spur-Spur- Treffer" als Unterfütterung der Unschuldsvermutung ins Feld führen, ebenso ein 3D-Gutachten zur Rekonstruktion des Tatorts, wonach der Täter das unbekannte Mordwerkzeug mit der rechten Hand schwang der Angeklagte ist Linkshänder. Die Anwälte müssen "vernünftige Zweifel" an der Täterschaft ihres Mandanten bei den drei Berufsrichtern und den beiden durchwegs passiven Schöffinnen säen, um einen Freispruch zu ernten.
Die Tatwohnung ist bis heute versiegelt, das Parkhaus wird vom Bruder des Angeklagten weiter betrieben - er dürfte im Falle eines Schuldspruchs der Haupterbe sein.
Quelle: DPA
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