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Der Parkhausmord und die schwierige Suche nach der Wahrheit

Der Parkhausmord und die schwierige Suche nach der Wahrheit

Der Prozess sollte nur zwei Wochen dauern. Nun wird über den Mord an einer Münchner Parkhaus-Millionärin schon 14 Monate verhandelt.

Hier geschah am 15.5.2006 der Mord an der Eigentümerin Charlotte Böhringer.

© Unfried

Hier geschah am 15.5.2006 der Mord an der Eigentümerin Charlotte Böhringer.

Die Chancen stehen gut, dass es einer der längsten Schwurgerichtsprozesse in der Münchner Kriminalgeschichte wird. Gegen den 33 Jahre alten ehemaligen Lieblingsneffen des Opfers ist bereits an 81 Tagen verhandelt worden, mit Dutzenden von Zeugen und Sachverständigen, mit mehr als 70 Anträgen auf die Erhebung weiterer Beweise, mit sechs zurückgewiesenen Ablehnungen der Richter und ebenso vielen Anträgen auf Haftentlassung. An diesem Freitag will zwar die Staatsanwaltschaft plädieren. Wann der Prozess aber tatsächlich zu Ende geht, steht nicht fest.

Der Angeklagte bestreitet heftig, seine Tante im Mai 2006 in ihrem Penthouse über der Parkgarage aus Habgier erschlagen zu haben. Er hat, auch dies ein Novum in einem Münchner Schwurgerichtsprozess, mit einem mehrwöchigen Hungerstreik auf seine "verzweifelte Lage" aufmerksam gemacht und eine Belohnung von 100 000 Euro für entlastende Hinweise ausgesetzt etwas Brauchbares kam nicht heraus, bedauern seine Anwälte.

Immerhin hat der inzwischen fast mönchisch wirkende Angeklagte mit dem kahlgeschorenen Kopf durch seinen hartnäckigen Widerstand gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eine Fangemeinde hinter sich gebracht. Deren Mitglieder bombardieren die Medien mit E-Mails, in denen sie ihre Überzeugung von der Unschuld des ehemaligen Jurastudenten beteuern und um öffentliche Unterstützung bitten. Bei Beginn der Sitzungen erheben sich Angehörige und Anhänger im Zuhörerraum nicht nur aus Respekt vor den Richtern, sondern auch aus Solidarität mit dem Angeklagten.

Es begann schon mit verwirrenden Verkettungen. Unmittelbar vor Prozessbeginn wurde ein sogenannter "Spur-Spur-Treffer" bekannt: Genetisches Material in dem inzwischen 27 Jahre zurückliegenden Entführungs- und Mordfall der kleinen Ursula Herrmann entsprach exakt DNA-Spuren in der Wohnung der 59 Jahre alten Millionärin. Die elfjährige Schülerin aus Eching am Ammersee war 1981 gekidnappt worden und in einer im Wald eingegrabenen Kiste erstickt. 2007 wurde mittels neuer Techniken an einer Schraube in der Kiste DNA-Material festgestellt - dieselbe DNA war an einem Kommodengriff und Wasserglas in der Wohnung der Millionärin gefunden worden.

Wem die DNA gehört, ist aber bis heute offen. Das Wühlen in Tausenden von Aktenblättern in der Sache Herrmann, die Untersuchung von Speichelproben Verdächtiger und Ermittler in beiden Fällen brachten keine Klarheit, ebensowenig die spektakuläre Verhaftung des mutmaßlichen Kidnappers der Schülerin vor wenigen Wochen. Für die Verteidigung in dem Münchner Mordfall hat auch das "nichts gebracht". Anwalt Peter Witting vermutet sogar, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Herrmann "übers Ziel hinausgeschossen ist und den Falschen festgenommen hat".

Er und sein Kollege Stefan Mittelbach haben am 80. Verhandlungstag versprochen: "Keine Anträge mehr." Wenn der Prozess nun in die Endrunde geht, werden sie weiterhin den ungeklärten "Spur-Spur- Treffer" als Unterfütterung der Unschuldsvermutung ins Feld führen, ebenso ein 3D-Gutachten zur Rekonstruktion des Tatorts, wonach der Täter das unbekannte Mordwerkzeug mit der rechten Hand schwang der Angeklagte ist Linkshänder. Die Anwälte müssen "vernünftige Zweifel" an der Täterschaft ihres Mandanten bei den drei Berufsrichtern und den beiden durchwegs passiven Schöffinnen säen, um einen Freispruch zu ernten.

Staatsanwalt Martin Kronester, der während des Prozesses zur Generalstaatsanwaltschaft befördert wurde, glaubt sich gewappnet. Er sieht ein schwerwiegendes Motiv: Die Tante wollte laut Zeugenaussagen ihren Lieblingsneffen nach einem Zerwürfnis über den Abbruch seines Jurastudiums und die Wahl seiner Verlobten aus dem Testament streichen. Den Wert des Erbes hat der Nachlassverwalter auf rund drei Millionen Euro beziffert. Der 33-Jährige hat kein Alibi. Und in seinem Besitz wurden zwei 500-Euro-Noten sichergestellt mit DNA-Spuren von ihm und dem Opfer.

Die Tatwohnung ist bis heute versiegelt, das Parkhaus wird vom Bruder des Angeklagten weiter betrieben - er dürfte im Falle eines Schuldspruchs der Haupterbe sein.

Quelle: DPA

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