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Bierverbot in Bus, Tram und U-Bahn!

Weil sich immer mehr Fahrgäste der MVG vor Betrunkenen fürchten:

Bierverbot in Bus, Tram und U-Bahn!

Es ist ein Trend, der vor allem bei Jugendlichen zunehmend Einzug hält. Der Schluck aus der Bierflasche im Gehen. Immer mehr wird auf der Straße, in den U-Bahnhöfen oder in den Zügen zur Flasche gegriffen.

Sie machen sicherlich keinen Stress. Trotzdem fürchten sich U-Bahnfahrgäste häufig vor alkoholisierten Passagieren.

© Schlaf

Sie machen sicherlich keinen Stress. Trotzdem fürchten sich U-Bahnfahrgäste häufig vor alkoholisierten Passagieren.

Doch auch immer mehr Fahrgäste der Münchner Verkehrsgesellschaft MVG stören sich daran oder fühlen sich gar von Jugendcliquen, die mit der Buddel in der Hand herumgrölen, eingeschüchtert. Darum plant MVG-Chef Herbert König ein totales Alkoholverbot für U-Bahnhöfe, U- und Trambahnen sowie Bussen.

„Fahrgäste, die einem in der U-Bahn gegenüber sitzen und aus der Bierflasche trinken, sind kein schöner Anblick“, so König. „Wir können nicht zulassen, dass die Menschen unsere U-Bahnhöfe mit einer Kneipe verwechseln.“ Doch das tun vor allem immer mehr Jugendliche. Bei einer Umfrage unter Fahrgästen wurde kürzlich der Alkoholkonsum anderer Fahrgäste als Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühles genannt – auch wenn die Fahrgäste sich sonst wohl fühlten.

Darum will die MVG jetzt das Trinken verbieten. König: „Wir planen in den nächsten Wochen die Nutzungsbedingungen für die U-Bahnhöfe zu ändern und dort ein Alkoholverbot einzuführen.“ In einer zweiten Stufe soll kommendes Jahr auch das Trinken in den Zügen der U-Bahn und Tram sowie den MVG-Bussen verboten werden. Wer künftig von der U-Bahnwache mit einer Bierflasche in der Hand erwischt wird, bekommt einen Hausverweis oder in Wiederholungsfällen ein Hausverbot.

Bei Bahn und S-Bahn ist man in Sachen Alkohol lockerer. Dort ist in den Bahnhöfen und Zügen lediglich der „übermäßige Alkoholkonsum“ verboten. Andere Fahrgäste sollen durch das Trinken „nicht über die Gebühr gestört“ werden. Hier kümmern sich die „Rotkäppchen“ der DB-Sicherheit sowie die Zugbegleiter um die Einhaltung der Bestimmungen. Im Ernstfall wird die Polizei geholt.

In der Fußgängerzone ist das „Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen“ verboten, ähnlich ist es im Stachus-Untergeschoss. In den städtischen Parks ist „der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann“, untersagt. Im Englischen Garten ist Trinken ohne Einschränkung erlaubt.?J. Welte

Hauptbahnhof München: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

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tz-Umfrage:

Hält sich keiner dran

„Bei Wodka oder so versteh ich’s, bei Bier nicht. Wenn man gemütlich in der Bahn was trinkt, das interessiert doch keinen. So oder so – die Leute werden‘s eh trotzdem machen. Genauso wie mit dem Rauchen.“ Lisa-Nicole Wiche, Köchin (17)

Nur unter der Woche

„Unter der Woche fände ich so ein Verbot o.k., am Wochenende könnte man aber eine Ausnahme machen. Ich glaube eh nicht, dass sich jemand dran halten würde, grad nach Fußballspielen oder der Wiesn.“ Saif Alawaad, Kfz-Mechaniker (30)

Verbot mach Sinn

„Das wäre super! Besoffene Jugendliche in der Bahn, die dann singen und grölen, das finde ich schon sehr unangenehm. Ich hoffe, dass das Verbot kommt, auch wenn’s wohl schwer durchsetzbar sein wird.“Helena Aleiter, Verkäuferin (20)

Wirkt pöbelhaft

„Finde ich gut – ich würd´s auch verbieten. Weniger wegen der Sicherheit, aber Alkohol trinken in der U-Bahn wirkt einfach sehr pöbelhaft. Ob so ein Verbot was bringt, ist allerdings die andere Frage.“Ralph Huge, Versicherungsberater (43)

Bisschen lächerlich

„Ich hab keine schlechten Erfahrungen mit trinkenden Gruppen gemacht, und wenn die mal etwas lauter sind, stört mich das auch nicht. Ein bisschen lächerlich fände ich so ein Verbot aber schon.“ Veronika Rausch, Studentin (23)

Umfrage: Bettina Maierhofer

Quelle: tz

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