München - Behinderte sollen auch im Sperrbezirk die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen dürfen. Das fordern die Grünen im Stadtrat. Das Kreisverwaltungsreferat unterstützt sie. Am Dienstag fällt eine Vorentscheidung.
„Der Behindertenbeirat ist mit diesem Anliegen auf mich zugekommen“, berichtet Grünen-Stadträtin Lydia Dietrich. „Auch Menschen mit Behinderungen möchten manchmal sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen“, heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums. Bordelle seien jedoch „nicht barrierefrei“ und daher schwer zu erreichen. Die Lösung: Die Betroffenen sollen Prostituierte in der Wohnung empfangen dürfen, auch wenn die im Sperrbezirk liegt. Der amtlich festgelegte Sperrbezirk umfasst in München den größten Teil der Wohnbebauung. Prostitution ist nur außerhalb erlaubt - in der Peripherie und in einigen industriell geprägten Arealen. Das soll laut KVR Wohngebiete „aus Gründen des öffentlichen Anstandes schützen“ und Begleiterscheinungen der Prostitution wie „Belästigungen Unbeteiligter und milieubedingte Unruhen“ vermeiden.
Prostitution in den Wohnungen Behinderter generell zuzulassen, geht dem KVR daher zu weit, wäre es doch kaum kontrollierbar und würde die Verordnung möglicherweise komplett aushebeln. Doch während die Polizei das Ansinnen der Grünen kategorisch ablehnt, sieht das KVR einen gangbaren Weg: Die Verwaltung schlägt vor, die registrierten stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und betreute Wohngruppen von der Sperrbezirksverordnung auszunehmen. Prostituierte dürften dann dort Hausbesuche machen - allerdings nur, wenn die jeweilige Heimleitung das billigt. In den 57 Heimen und zehn Wohngruppen leben rund 1660 Menschen. Die seien erfahrungsgemäß hilfsbedürftiger als Behinderte, die in Privatwohnungen leben, so das KVR. Ein „selbständiger oder assistierter Umgang“ mit Sexualität außerhalb der Einrichtung sei für diese Menschen „kaum durchführbar.“ Dass der Bedarf besteht, bestätigt laut KVR die Heimaufsicht.
Die Grünen, so Stadträtin Lydia Dietrich, können mit dem Verwaltungsvorschlag gut leben. Sie sind froh, „dass das KVR zum ersten Mal bereit ist, die Sperrbezirksverordnung für diese Zielgruppe zu lockern“.
Auch wenn der Ausschuss zustimmt, ist dies jedoch nur ein Etappensieg: Die Stadt kann dann lediglich eine Änderung der Sperrbezirksverordnung beantragen. Die Entscheidung trifft die Regierung von Oberbayern. Deren erste Stellungnahme lässt große Skepsis erkennen. Doch Dietrich ist optimistisch: Ich hoffe sehr, dass die Regierung zustimmt“, sagte sie gestern auf Anfrage. „Ich möchte schon sehen, mit welcher Begründung die Regierung sagt, wir verweigern den Behinderten dieses grundlegende Bedürfnis.“
Von Peter T. Schmidt
Rubriklistenbild: © dpaDie Kommentarfunktion ist bei diesem Artikel nicht aktiviert. Sie haben aber die Möglichkeit uns Ihre Meinung über das Kontaktformular zu senden.
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