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Betrunken am U-Bahn-Steuer: Wie war das möglich?

Betrunken am U-Bahn-Steuer: Wie war das möglich?

München - Ein U-Bahn-Fahrer hat Münchner Fahrgäste in Angst und Schrecken versetzt: Der Mann stand mit zwei Promille am Steuer und produzierte einen Aussetzer nach dem anderen. Wie konnte das überhaupt passieren?

© dpa

Nachdem der Fahrer ein rotes Signal überfahren hat, wurde die Bahn automatisch gestoppt.

Dienstag, Feierabend, Stoßzeit in der U-Bahn, am Hauptbahnhof fährt die U1 Richtung Mangfallplatz ein. Die Passagiere steigen aus und ein, auch die U-Bahn-Fahrer wechseln. Ein 46-jähriger Zornedinger übernimmt die Spätschicht, die schon bald wieder endet. Der Mann steht mit mehr als zwei Promille im Fahrerstand, produziert einen Aussetzer nach dem anderen - und versetzt die Passagiere in Angst und Schrecken!

Gleich bei der ersten Station versagt der Fahrer. Am Sendlinger Tor überfährt er den vorgeschriebenen Stopp und bleibt erst im Tunnel stehen. Darum können an dieser wichtigsten Station des gesamten Netzes mitten in der Stoßzeit keine Passagiere ein- oder aussteigen - Hunderte stehen zu dieser Zeit am Bahnsteig. Halb im Tunnel, halb am Sendlinger Tor hält der Zug 50 quälende Sekunden lang. Gleiches Problem, gleiche Wartezeit beim folgenden Stopp an der Fraunhoferstraße: Da hier aber nur der Fahrerstand in der Röhre steht, kann der Fahrer die Türen öffnen.

Die Fahrgäste sind beunruhigt: Laut Polizei sprechen mehrere Menschen den U-Bahn-Fahrer an. Der Mann riecht nach Alkohol! Andere Passagiere bleiben am Bahnsteig stehen und melden den Fall dem Fahrer des nächsten Zuges. Weitere Fahrgäste alarmieren die MVG-Hotline - während der Zug fährt und fährt. An den folgenden Stationen gab es laut MVG keine Auffälligkeiten. Bis im Tunnel am St.-Quirin-Platz die Räder blockieren: Vollbremsung, weil der Mann ein rotes Signal überfahren hat!

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Per Funk wird der Fahrer angewiesen, langsam zum nächsten Bahnhof zu fahren, der Endhaltestelle Mangfallplatz. Dort holt ein MVG-Mitarbeiter den Fahrer aus der Bahn. Der Delinquent riecht tatsächlich nach Alkohol, hat glasige Augen, einen unsicheren Gang. Der Atemalkoholtest ergibt mehr als zwei Promille! Gemeinhin braucht ein Mann für diesen Wert acht Halbe Bier. Die Polizei bringt den Zornedinger zur Rechtsmedizin zum Bluttest. Da fragt man sich schon: Hätte dem vorhergehenden Fahrer nicht der betrunkene Kollege auffallen müssen? „Dem Nachfolger ist bei der Übergabe nach bisherigen Erkenntnissen nichts aufgefallen. Er hätte sonst die Leitstelle informieren müssen“, erklärt die MVG. Merkwürdig: Passagiere, MVG-Mann und Polizisten haben die Fahne gleich gerochen. „Die Kollegen reden doch miteinander“, wundert sich Andreas Nagel von der Aktion Münchner Fahrgäste. „Da kann man eine Trunkenheit nicht verheimlichen.“ Er ist erschüttert. „Das gab es noch nie.“

Hätte der Zug nicht schon am Sendlinger Tor gestoppt werden müssen? Laut MVG gibt es keine automatische Meldung, wenn eine Bahn über ihren Halt rutscht. „Laut Vorschrift hätte der Fahrer das jedoch der Leitstelle melden müssen“, so die MVG. Was geschieht jetzt mit dem U-Bahn-Fahrer? Dem laut MVG bislang unauffälligen Mann wurden Fahrerlaubnis und Schlüssel abgenommen. „In jedem Fall erwarten ihn schärfste arbeitsrechtliche Konsequenzen wegen Verstößen gegen Dienstvorschriften, denn selbstverständlich gilt eine strikte Null-Promille-Grenze“, sagt Betriebsleiter Michael Richarz. „Die Fahrgäste bitten wir in aller Form um Entschuldigung.“ Die Polizei erstattet Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Den Führerschein fürs Auto darf der Mann behalten.

So sind die Bahnen gesichert

Im Gegensatz zu Bus und Trambahn verfügen U- und S-Bahn über ausgeklügelte Sicherheitssysteme:

1) Totmannknopf bzw. Sifa: Bei der U-Bahn muss zwischen Anfahren und Bremsen der Totmannknopf (ein Schalter auf der linken Führerstandsseite) niedergedrückt werden. Bei S-Bahn und Eisenbahnfahrzeugen gibt es den Sifa-Fußtaster (Sifa = Sicherheitsfahrschalter). Er muss ebenfalls niedergedrückt, aber alle 30 Sekunden kurz losgelassen werden. Werden die Schalter nicht betätigt (etwa, wenn der Fahrer ohnmächtig ist), wird eine Zwangsbremsung ausgelöst.

2) Signale: Beim konventionellen Streckenblockverfahren kann nur ein Zug einen bestimmten Abschnitt befahren. Er erhält dazu ein grünes Lichtzeichen („Fahrt“ bzw. Hp1 bei der Bahn). Überfährt der Fahrzeugführer das Halt bedeutende rote Licht (Hp0), wird er über einen Magneten zwangsgebremst (was auch hier passierte).

3) Automatischer Fahrbetrieb: Sowohl S-Bahn-Stammstrecke als auch die U-Bahnlinien sind mit der sogenannten Linienzugbeeinflussung (LZB) ausgestattet, die ein dichteres Auffahren der Züge (auf elektronische Sicht bzw. Brems- plus Sicherheitsabstand statt Streckenblock) erlaubt. Die U-Bahn nutzt es zum automatischen Fahrbetrieb, der den Zug beschleunigt, bremst und auch automatisch am Bahnsteig stoppt. Der Fahrer muss den Zug nur noch abfertigen und einen Knopf drücken. Dann setzt sich der Zug in Betrieb.

D. Costanzo, D. Plange, K.H. Dix

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