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Witwer nimmt Angeklagte in den Arm

Nach Todesdrama: Witwer nimmt Angeklagte in den Arm

Petershausen - März 2010. Eine junge Autofahrerin stößt mit einem Fahrrad zusammen. Die Fahrradfahrerin stirbt später. Vor Gericht beteuert die Autofahrerin ihre Reue - und der Witwer vergibt.

„Ich weiß, es ist nicht verzeihbar“, schluchzt die 32-jährige Mutter vor Gericht. Die Frau hatte unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine 65-Jährige Frau so schwer verletzt wurde, dass sie später an den Folgen starb. Tränen laufen der Angeklagten über das Gesicht. Sie blickt dem Witwer des Opfers ins Gesicht. „Aber es tut mir wirklich sehr leid.“

Es war im März 2010 in Petershausen. Die junge Verkäuferin fuhr am Abend in ihrem Passat von der Arbeit nach Hause. Als sie von der Marbacher Straße in die Bahnhofstraße einbog, kam ihr eine Frau auf einem Fahrrad entgegen. „Ich bin rumgefahren, dann gab es einen Knall“, sagt die Angeklagte. Ob sie dabei die Kurve geschnitten hat, weiß sie nicht mehr.

Die Fahrradfahrerin wurde über die Motorhaube gegen die Windschutzscheibe geschleudert und fiel dann auf die Straße. Sie zog sich ein Schädelhirntrauma mit Hirnblutung zu. Über vier Monate lag sie im Wachkoma, bevor sie an einer Lungenembolie verstarb. „Der Todeseintritt ist kausal auf den Verkehrunfall zurück zu führen“, steht im Obduktionsbericht.

Kein Zeuge hat den Unfall direkt beobachtet. Eine Frau und ein junger Mann leisteten die Erstversorgung. Laut den Aussagen der Zeugen lag die Verletzte samt Fahrrad auf ihrer Fahrbahnseite. Die Unfallverursacherin blieb nicht sofort stehen, sondern parkte ihren Wagen am Fahrbahnrand.

Ein Sachverständiger, der vor Gericht ebenfalls als Zeuge geladen war, hat versucht, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Aller Wahrscheinlichkeit, erklärt der Sachverständige, habe die junge Frau mit ihrem VW Passat die Kurve geschnitten und die Fahrradfahrerin nicht gesehen, da diese von der sogenannten A-Säule des Autos verdeckt gewesen sei. „Wir haben uns das vor Ort angesehen, viele Autofahrer schneiden hier die Kurve“, so der Experte.

Die Angeklagte hatte kurz vor der Fahrt mit einer Kollegin noch ein Bier getrunken. Die Frau war sehr dünn, und sie hatte den ganzen Tag wenig gegessen. Trotz der kleinen Menge, die sie getrunken hatte, hatte sie später beim Test 0,72 Promille im Blut.

Nun sitzt die junge Frau auf der Anklagebank, Tränen laufen über das Gesicht. Kein Tag vergehe, an dem sie nicht an diesen schrecklichen Vorfall denkt, erzählt ihr Anwalt. „Das ist alles ganz unglücklich gelaufen“, resümiert Richterin Petra Nolte. Das Urteil: 180 Tagessätze zu je 15 Euro wegen fahrlässiger Tötung und 26 Monate Führerschein-Entzug.

Als die junge Frau den Saal verlässt, geht sie langsam auf den Witwer zu. Sie streckt ihm die Hand entgegen - und er schließt sie in die Arme.

(cc)

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