Spätestens, wenn der FC Bayern in der Champions League mal wieder nur im Pay-TV zu sehen ist, begeben sich viele Fußball-Fans im Internet auf die Suche nach einem Live-Stream.
Peer-to-peer-TV-Programme wie SopCast, TVAnts und der TVU-Player sind dabei wie ein Online-Fernseher mit unzähligen Kanälen - Download vorausgesetzt.
Gewählt: Die beliebtesten Sport-Kommentatoren
Ansonsten gibt es viele ausländische Anbieter, die das Spiel direkt auf einer Webseite anbieten. Seiten wie myp2p.pe fungieren dabei als eine Art Fernsehprogramm, in dem die verschiedenen Live-Streams aufgelistet sind. Nach dem Schlag gegen die illegalen Kinoplattform kino.to sind viele User skeptisch geworden, zumal viele Übertragungen nach weniger Zeit wegen Urheberrechtsansprüchen gestoppt werden. Die Zuschauer fragen sich: Ist das Abrufen von Streams überhaupt erlaubt?
Hier sind sich die Juristen uneins. Die entscheidende Frage für sie ist, ob beim Streamen des Spiels eine temporäre Vervielfältigung, zum Beispiel im Cache-Speicher des Rechners, stattfindet oder nicht. Wird auf dem Rechner zwischenzeitlich eine Kopie des Spiels lokal gespeichert? Das wäre illegal.
Heiße Reporterinnen: Da bleibt keine Frage offen
Ende 2011 hat das Amtsgericht Leipzig in seinem Urteilsspruch gegen einen kino.to-Betreiber erklärt, dass auch Streaming "dem Grunde nach" gegen das Urheberrecht verstößt und damit eine Strafverfolgung der Nutzer nach sich ziehen kann - mit Betonung auf "kann". Wie das künftig in der juristischen Praxis Anwendung findet, ist offen. Nicht einmal das Urteil des Amtsgerichts Leipzig ist unter Juristen unangefochten.
Denn: Laut Paragraf 44a des Urheberrechtsgesetzes sind "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben" ausnahmsweise zulässig. Stellt sich wieder die Frage, ob das Anschauen von Streams alleine eine "rechtmäßige Nutzung" darstellt. An dieser Stelle beißt sich die Katze bis zu weiteren richtungweisenden Gerichtsurteilen in den Schwanz.
In der Praxis müssen empfindliche Strafen vor allem die Anbieter der Streams fürchten. Die Nutzer selbst sind eher schwer zu verfolgen. Ein Freifahrtschein ist diese Erkenntnis jedoch nicht.
kim
Lesen Sie dazu: Ist Online-Poker in Deutschland legal?
Fußball-Stream: Beliebt, aber illegal?










































































































































































































