Denklingen - Ein Zwölfjähriger zeigt Bayern, was Pressefreiheit heißt. Die Rektorin hatte die Verteilung seiner Schülerzeitung verboten. Stephan klagte dagegen – und bekam Recht.

© Peter Preller
Herausgeber Stephan Albrecht mit den zwei Ausgaben des „Bazillus“.
Stephan Albrecht aus Denklingen (Kreis Landsberg) ist zwölf Jahre alt, liest gerne „Die drei Fragezeichen“, und hat sich vor ein paar Tagen juristisch gegen den Freistaat Bayern durchgesetzt. Beim Verwaltungsgericht in München boxte der Zwölfjährige seine Schülerzeitung „Bazillus“ durch. Deren Verteilung nämlich hatte die Schulleiterin des Ignaz-Kögler-Gymnasiums in Landsberg, Oberstudiendirektorin Ursula Triller, zuvor verboten.
Die Begründung: Es gebe bereits eine Schülerzeitung, den „Virus“, aus diesem Grund dürfe keine zweite erscheinen. Eine Schülerzeitung reiche schließlich, um den pädagogischen Auftrag der Schule zu erfüllen. Fertig. Aus. Amen. Die Oberstudiendirektorin untersagte den „Bazillus“-Redakteuren – zwölf Kindern aus der sechsten und siebten Klasse – ihre Zeitung auf dem Schulgelände zu verteilen. Schriftlich. „Wir haben uns dazu mit dem Kultusministerium abgestimmt“, sagt Triller. Was dann folgte ist ein Lehrstück über Demokratie und Pressefreiheit. Vorgetragen von einem Siebtklässler.
Im Juli erscheint der „Bazillus“, damals noch mit der Genehmigung der Oberstudiendirektorin Triller. Es gibt darin eine Witzeseite, einen Bericht über die Frauenfußball-WM, eine Geschichte über Italien-Urlaub. Dann die Kehrtwende. Schulleiterin Triller, das Kultusministerium im Rücken, besteht darauf: Es darf pro Schule nur eine Schülerzeitung geben. Gegen den Inhalt von „Bazillus“ hat sie nichts. Einen Entwurf der Schüler für eine zweite Ausgabe schickt die Schulleiterin zurück. Das war im Oktober.
Aber Stephan Albrecht gibt nicht auf. Er wendet sich an die Junge Presse Bayern, einen Medien-Verband. Man ist sich einig: So geht es nicht. „Ich habe Frau Triller wahrscheinlich 50 E-Mails geschrieben, vielleicht drei Mal eine Antwort erhalten“, sagt Stephan. In einer Antwort schreibt die Schulleiterin: „Die Hartnäckigkeit“, mit der der Zwölfjährige auf seiner Zeitung beharre, sei „geeignet, den Schulfrieden zu stören.“ „Bazillus“ darf in ihrer Schule nicht verkauft werden.
Der Bub wendet sich mit Hilfe seiner Eltern an einen Anwalt in Berlin. Der erwirkte vergangenen Freitag beim Bayerischen Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung: Die Schülerzeitung darf verteilt werden. Dazu heißt es im richterlichen Beschluss: Ein freie Schülerzeitung brauche für die Produktion keine Genehmigung der Schulleitung, „damit keine irgendwie geartete Zensur stattfinden kann“. Das Kultusministerium teilte auf Anfrage mit, dass die Schule den Beschluss akzeptieren werde.
Patrick Wehner
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