Garmisch-Partenkirchen - Nach dem Extrem-Berglauf auf die Zugspitze mit zwei Toten hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

© Scheder
Das Drama von der Zugspitze hat möglicherweise doch rechtliche Konsequenzen.
Sie wollten Deutschlands höchsten Berg im Laufschritt bezwingen: Gut 600 Sportler starteten am Sonntag beim 8. Zugspitz-Extremberglauf – bei zum Teil extremen Wetterverhältnissen: Schneetreiben, eisiger Wind, Temperaturen um die null Grad. Zwei Läufer, Uwe M. (41) und Hans P. (45), starben kurz vor dem Ziel an Erschöpfung und Unterkühlung. Sechs Sportler zwischen 27 und 73 wurden von der Bergwacht ins Krankenhaus gebracht (tz berichtete). Sie haben gestern die Klinik verlassen.
Nach dem Todesdrama an der Zugspitze fragt man sich: Wer trägt die Schuld an der Tragödie? Der Veranstalter, der das Rennen hätte früher stoppen müssen? Oder die Läufer, die teils nur leicht bekleidet auf die Zugspitze gelaufen sind? Der Veranstalter, Peter Krinninger aus Garmisch-Partenkirchen, erklärte gegenüber der tz: „Das ist ein schwebendes Verfahren, dazu sage ich nichts.“
Bereits 2007 wurde das Rennen am Sonnalpin, der Bergstation der Zahnradbahn, gestoppt – wegen widriger Wetterverhältnisse. Damals musste sich Krinninger Kritik von Sportlern anhören, die bis zum Ziel in 2944 Metern laufen wollten.
Die Toten – Uwe M. aus Witten und Hans P. aus Ellwangen – waren erfahrene Athleten: Hans P. lief die Marathondistanz schon in 2:38 Stunden, Uwe M. den Halbmarathon in 1:27 Stunden.
Jetzt prüfen Juristen
Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft München II, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Zugspitzlauf-Veranstalter Peter Krinninger einleitet. Grundsätzlich, so Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Hödl, habe der Veranstalter „eine Gefahrenquelle geschaffen“, sei also mit in der Verantwortung.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelt die Kripo in Garmisch-Partenkirchen die genauen Umstände des Todes der beiden Bergläufer. Ihre Leichen werden im Rechtsmedzinischen Institut in München untersucht.
Nach Angaben Hödls hängt es von diesen Ermittlungen ab, ob ein Verfahren gegen Krinninger eingeleitet wird. Außerdem müsse geklärt werden, ob Krinninger die 644 Teilnehmer des Laufs über die drohenden Gefahren ausreichend informiert habe. Ebenfalls werde geprüft, ob der Veranstalter die Gefahr rechtzeitig erkannt und das Rennen abgebrochen hat.
Allerdings trägt jeder Läufer, so Hödl, auch ein hohes Maß an Selbstverantwortung. Die Teilnehmer waren grundsätzlich über die alpinen Gefahren und möglichen plötzlichen Wetterveränderungen gewarnt worden. So heißt es auf Krinningers Internetseite: „Wanderer und Läufer, die sich auf diese reizvolle Strecke begeben, müssen daher eine gewisse Bergerfahrung, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit mitbringen.“
Bei der Polizei sind bislang keine Strafanzeigen von betroffenen Teilnehmern eingegangen.
Quelle: tz
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